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mit Presse drohen
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:56    Titel: mit Presse drohen Antworten mit Zitat

Guten Tage,

ich habe folgende Frage:
Es geht um das Bundesland NRW und um Probleme, die ich mit einer Behörde habe!


Darf man einer Behörde mit der Presse drohen?
Bzw. der Behörde mitteilen, dass man die Angelegenheit und bestimmte Vorfälle an die Presse weitergibt, wenn einem das Recht verwehrt wird.

Oder ist das eine Drohung die von der Polizei strafrechtlich verfolgt werden kann?

Mfg
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Je nachdem um welches Medium es sich handelt würde ich darüber nachdenken, eine Strafanzeige wegen Nötigung folgen zu lassen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Je nachdem um welches Medium es sich handelt würde ich darüber nachdenken, eine Strafanzeige wegen Nötigung folgen zu lassen.

Grüße
Ronny Winken


Aber wieso Nötigung?
Gehen wir davon aus:

Eine Behörde handelt nicht im Sinne des Bürgers.
Der Bürger gibt der Behörde bekannt, er werde die Vorfälle der Presse weitergeben.
Ist doch eigentlich nichts schlimmes?
Man gibt ja nur Info's weiter.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schreib mal was ich denke und nehme in Kauf, dass sich das bei Ihnen ganz anders darstellen kann:
Die Drohung mit der Presse einer Behörde gegenüber ist normalerweise der Beginn der verzweifelten Flucht in unsachliche Argumente, wenn man keine rechtlich durchgreifenden mehr vortragen kann.
Eine Behörde hat auch nur im Rahmen des ihr obliegenden gesetzlichen Ausgaben "für den Bürger" etws zu machen. Strafverfolgungsbehörden z. B. können und müssen für bzw. gegen straffällige Bürger häufg Negatives bewirken.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Ich schreib mal was ich denke und nehme in Kauf, dass sich das bei Ihnen ganz anders darstellen kann:
Die Drohung mit der Presse einer Behörde gegenüber ist normalerweise der Beginn der verzweifelten Flucht in unsachliche Argumente, wenn man keine rechtlich durchgreifenden mehr vortragen kann.
Eine Behörde hat auch nur im Rahmen des ihr obliegenden gesetzlichen Ausgaben "für den Bürger" etws zu machen. Strafverfolgungsbehörden z. B. können und müssen für bzw. gegen straffällige Bürger häufg Negatives bewirken.



Hallo,

ich erläutere mal kurz den Fall:

Erstens geht es um einen Widerspruchsbescheid. Dieser wurde von der Behörde falsch erstellt. Man hat sich bei dem obersten Vorgesetzten der Behörde beschwert und der Fehler wurde von der Sachbearbeiterin korrigiert.
Nun kam der neue Widerspruchsbescheid. Wieder von der gleichen Sachbearbeiterin und wieder falsch. Sie weigert sich den Fehler zu korrigieren.
Man droht ihr damit, den ersten Vorfall der Presse mitzuteilen.

So, das war's schon Smilie
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Weiterhin geht es um Körperverletzung.
Nehmen wir an, ein Beamte verletzt jemanden körperlich. Die Körperverletzung kann bezeugt werden.

Man fordert eine Entschuldigung der Person, andernfalls werde man den Vorfall öffentlich machen!
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Körperverletzung geschah im Amt?

Generell kenne ich keine Behörde, die für eine 'Drohung' mit der Presse mehr als ein müdes Lächeln übrig hat.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Die Körperverletzung geschah im Amt?

Generell kenne ich keine Behörde, die für eine 'Drohung' mit der Presse mehr als ein müdes Lächeln übrig hat.



Natürlich geschah die Körperverletzung im Amt. In der Schule.

Wie meinen Sie das mit dem Lächeln? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Lehrer, der Schulleiter oder das Schulamt lächeln, wenn sie sowas in der Zeitung über sich/ihre Schule lesen Frage Idee
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Viola109,

ganz langsam. Im Falle des Widerspruchsbescheides ist das Rechtsmittel der Klage gegeben. Die presse kann doch da gar nicht helfen.

Körperverletzung im Amt kommt nach Ihrer Schilderung hinzu. Auch in diesem Fall ist nicht die Presse der Ansprechpartner, sondern die StA oder die Polizei.

Die Drohung mit der Presse ist letztendlich immer nur ein Zeichen dafür, dass der Drohende seine rechtlichen Möglichkeiten gar nicht kennt oder aber - das ist meistenteils der Fall - die rechtlichen Möglichkeiten überhaupt keine Aussicht auf Erfolg bieten.

Natürlich werden der Lehrer, die Schulleitung und auch das Schulamt nicht über eine Pressemitteilung lächeln. Ganz im gegenteil. Denn wenn der dort angegebene Sachverhalt nicht der Wahrheit entspricht und auch zuvor nicht durch die dafür zuständigen Behörden ermittelt wurde, dann wird die Schulleitung sicher Gegenmaßnahmen ergreifen.

Dann wird die ganze Sache offiziell. Und es wird sich im Nachgang herausstellen, wer dann lächelt.

Also bevor man mit der Presse droht, sollte man die Rechtsmöglichkeiten ausschöpfen, um die Presse nicht zu einem zahnlosen Tiger umzufunktionieren.
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Hallo Viola109,

ganz langsam. Im Falle des Widerspruchsbescheides ist das Rechtsmittel der Klage gegeben. Die presse kann doch da gar nicht helfen..


Beim ersten mal erhielt ich auch einen falschen Widerspruchsbescheid mit dem Rechtsmittel der Klage. Nachdem ich mit der Presse drohte, hat man den falschen Widerspruchsbescheid aufgehoben und einen neuen ausgestellt. Leider ist der Fehler jetzt an einer anderen Stelle.


Volker13 hat folgendes geschrieben::
Körperverletzung im Amt kommt nach Ihrer Schilderung hinzu. Auch in diesem Fall ist nicht die Presse der Ansprechpartner, sondern die StA oder die Polizei. .


Ist schon eingeschlatet und ermittelt.

Mir ist bewusst, dass die Presse nichts an der Tatsache ändert. Aber die Öffentlichkeit hat meiner Meinung nach ein Recht darauf zu erfahren, wie die Behörde mit manchen Leuten umgeht.
Und in erster Linie geht es mir darum!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn kein Dritter mit dem Verweis auf die Presse zu einem Verhalten genötigt werden soll, wüsste ich nicht, wieso ein mündiger Bürger sich nicht dieses Weges bedienen sollte, ob das sinnvoll ist, haben meine Vorredner ja bereits versucht zu verdeutlichen.

Die Kostenfolge beim Unterliegen vor Gericht sollte ggf. auch die Uneinsichtigkeit der Behörde bzgl. des Erlassens offenbar falscher Bescheide heilen, eine Garantie gibts hierfür freilich keine.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wenn kein Dritter mit dem Verweis auf die Presse zu einem Verhalten genötigt werden soll, wüsste ich nicht, wieso ein mündiger Bürger sich nicht dieses Weges bedienen sollte, ob das sinnvoll ist, haben meine Vorredner ja bereits versucht zu verdeutlichen.

Die Kostenfolge beim Unterliegen vor Gericht sollte ggf. auch die Uneinsichtigkeit der Behörde bzgl. des Erlassens offenbar falscher Bescheide heilen, eine Garantie gibts hierfür freilich keine.


Wie gesagt, mir geht es nur um mein Recht und ich lasse mich ungerne für blöd verkaufen.
Was die Behörde in meinem Fall tut, dass ist teilweise schon PSychoterror.
Es werden Datum verfälscht, über Gesetze hinweg gesehen usw usf.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

@Viola,

jedem bürger der Bundesrepublik Deutschland geht es in erster Linie um sein Recht. Dies mag ihm auch zugestanden sein, im Rahmen der bestehenden Gesetze.

Sie tragen eine Körperverletzung im Amt vor; die Verfälschung von Daten etc. .

Ansatzweise haben Sie aber noch nicht einmal vorgetragen, um was es überhaupt explizit geht. Sie haben nicht dargetan, warum überhaupt ein Widerspruch zu welcher Sache eingelegt wurde. Lediglich tragen Sie vor, dass der dahingehende Widerspruch aufgrund der Androhung mit Presse geändert wurde.

Sie haben doch alle Institutionen eingeschaltet, die etwas bewirken können. was erwarten sie jetzt noch von diesem forum?
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::


Sie haben doch alle Institutionen eingeschaltet, die etwas bewirken können. was erwarten sie jetzt noch von diesem forum?


Schauen Sie in meinen ersten Beitrag.
Ich hatte gefragt, ob das Drohen mit Presse strafbar ist?

Sie hatte mit einem anderen Thema begonnen, anstatt auf meine Frage zu antworten!
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

@Viola,

das ist so nicht richtig. Denn ich habe lediglich zu Ihren weiteren Ausführungen Stellung genommen.

Zu der Frage, ob die Inanspruchnahme der Presse rechtmäßig sei oder dies einen Straftatbestand darstellen könne, habe ich mich nicht geäußert. Dies allein schon deshalb, weil die Beantwortung Ihrer Frage zu einem bestimmten verhalten führen könnte.

Zielgerichtete Fragen, wie man sich in gewissen Situationen verhalten solle, beantworten wir hier in der Regel nicht.
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