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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 27.01.09, 21:53 Titel: Hinter Kurve aus Parklücke fahren |
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Hallo Leute,
ich machs erstmal kurz.
nehmen wir mal an das jemand in einer langgezogenen Kurve ausparkt und beim herausfahren einen Unfall verursacht weil er wegen der Kurve nach hinten nicht so weit gucken kann.
Wie sieht es da mit der Verteilung der Schuld aus.
Gruß
Manfred
p.s.: zu einem Unfall ist es nur beinahe gekommen. Daher wirklich nur fiktiv. |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 27.01.09, 22:11 Titel: |
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§10 StVO Zitat: | Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. … |
Somit dürfte die Schuld beim Anfahrenden liegen. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 27.01.09, 22:45 Titel: |
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Ah ja,
das mit dem Einweisen dache ich mir schon. Ist natürlich nicht immer so einfach wenn man da abends einsam losfährt. Allerdings ist das Argument "Einweisen" fast ein Totschlagargument
Ich selbst fahre die Strecke oftmals lang und würde sagen das die Gefahr nicht sehr groß ist wenn man sich an die maximal erlaubten 50kmh hält. Wenn da jemand ausparkte bin ich noch nicht in Schwierigkeiten gekommen.
Deswegen sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit für eine Einweisung.
Habe es als ausparkender bisher trotzdem zwei mal erlebt und das obwohl ich, vorgewarnt, sehr genau hinschaue. Man kennt ja gewisse tückische Ecken und ist, normalerweise, besonders vorsichtig.
Wie ist es wenn der andere zu schnell fuhr ?
Gruß
Manfred |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 27.01.09, 23:31 Titel: |
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daSchizo hat folgendes geschrieben:: | Wie ist es wenn der andere zu schnell fuhr ? |
Das würde sicherlich zu einer Mithaftung führen, wenn es denn beweisbar ist. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 28.01.09, 00:51 Titel: |
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Naja, ich werde wohl versuchen was ich auch jetzt immer versuche. Nicht in dieser Kurve parken. |
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Peacekeeper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 28.01.09, 00:54 Titel: |
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daSchizo hat folgendes geschrieben:: | Ah ja,
das mit dem Einweisen dache ich mir schon. Ist natürlich nicht immer so einfach wenn man da abends einsam losfährt. Allerdings ist das Argument "Einweisen" fast ein Totschlagargument
Ich selbst fahre die Strecke oftmals lang und würde sagen das die Gefahr nicht sehr groß ist wenn man sich an die maximal erlaubten 50kmh hält. Wenn da jemand ausparkte bin ich noch nicht in Schwierigkeiten gekommen.
Deswegen sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit für eine Einweisung.
Habe es als ausparkender bisher trotzdem zwei mal erlebt und das obwohl ich, vorgewarnt, sehr genau hinschaue. Man kennt ja gewisse tückische Ecken und ist, normalerweise, besonders vorsichtig.
Wie ist es wenn der andere zu schnell fuhr ?
Gruß
Manfred |
Sie haben ein R vergessen _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 28.01.09, 09:59 Titel: |
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Klugscheiß: Das R schreibt man aber ohne C. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 28.01.09, 11:07 Titel: |
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daSchizo hat folgendes geschrieben:: |
Wie ist es wenn der andere zu schnell fuhr ?
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Da kommt dann auch das Sichtfahrgebot mit ins Spiel (aus der StVO):
Zitat: | §3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer [...] darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. | Hält sich der Fahrzeugführer an dieses Gebot, dürfte auch ein plötzlicher Ausparkvorgang hinter einer Kurve nicht zu einem Unfall führen - andernfalls war der Fahrzeugführer (unabhängig von irgendwelchen an dieser Stelle zulässigen Höchstgeschwindigkeiten) in der Kurve zu schnell und haftet daher unter Umständen mit.
gez. Lempel |
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