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Baurechnung weicht erheblich vom Angebot ab

 
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Jonas2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:36    Titel: Baurechnung weicht erheblich vom Angebot ab Antworten mit Zitat

Hallo,

Bauherr B hat vom Auftragnehmer A ein Angebot zur Erstellung von zwei Brunnen für eine Grundwasserheizung erhalten. In diesem Angebot war der Förderbrunnen als Position "Föderbrunnen 1 Stck 1.425 Euro" ausgewiesen und im Angebotspreis von ca. 3.000 Euro enthalten. Der Schluckbrunnen wurde als Position "Schluckbrunnen Stck 904 Euro nur E-Preis" ausgewiesen, er war aber nicht im Angebotspreis enthalten. Der Rechnungsbetrag war entsprechend um 904 Euro höher als der Angebotspreis.

Ist diese Angebotsdarstellung zulässig ? Muß von B, der kein Bauprofi ist, erwartet werden dass er das Angebot durchschaut ? Kann B die Zahlung des Schluckbrunnens verweigern ?

Gruß Jonas
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Gab es weitere Angebote und um wieviel höher waren die?
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Jonas2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

B erhielt ein weiteres Angebot über ca. 3.500 Euro, bei diesem Angebot waren beide Brunnen im Angebotspreis enthalten.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollte man A den Vorschlag unterbreiten, dass man 3500 zahlt und fertig.

Grundsätzlich muß ein Angebot eindeutig alle Positionen enthalten und es wäre auch von Vorteil, wenn unter dem Strich eine Gesamtsumme stehen würde, aber die Kosten für den Anwalt das Gericht und den Gutachter würden letztlich teurer und es käme auch nur ein Vergleich raus.
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norti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist nur ein Angebot ... d.h. die realen Kosten können und dürfen auch höher sein - ich glaube ein akzeptierter Rahmen liegt irgendwo bei um die 10% ... Wenn das (finale?) Angebot bei 3500 € lag + 10% = 3850 € ... dann ist die Rechnung mit 3904 € IMHO eh "normal" ...
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Jonas2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das weitere Angebot war von einem Wettbewerber, nicht vom Auftragnehmer:

Angebot Auftragnehmer: 3.000 Euro
Rechnung Auftragnehmer: 3.904 Euro
Angebot Wettbewerber: 3.500 Euro
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Vorrausgesetzt das Angebot war ein Einheitspreisangebot, dann ist die Auspreisung von Eventual- oder Alternativpositionen rechtmäßig.

Frage ist, hat der Auftraggeber die Eventual- oder Alternativposition auch explizit beauftragt und wurde sie auch erstellt/geliefert?

Dann ist sie auch zu bezahlen und eine Preisschacherei in Nachhinein hat keine rechtliche Grundlage.
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elrey
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

schwierig zu sagen ohne Details, wenn das Angebot über ZWEI Brunen ging, wieso war dannd arin nur einer aufgeführt ... aber grds. ist von jedermann zu erwarten, dass er ein Angebot ausmerksam durchliest bevor er einen Auftrag ereilt.
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Jonas2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jetzt Bauherr B vom Auftragnehmer A einen Abschlag von 904 Euro einbehält, besteht dann das Risiko dass A den Brunnen abbauen könnte ? In VOB /B § 16 Zahlung Punkt 5 ist lediglich die Rede davon, dass der Auftragnehmer eine Nachfrist setzen und ggf. Zinsen verlangen kann.
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