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Abiturient A bewirbt sich für einen Studienplatz im Bereich Jura, bekommt aber leider von der Vergabestelle B keinen Platz in der Nähe zugewiesen und macht erst seinen Zivildienst.
Nun möchte sich Abiturient A erneut bewerben um an seinen Hauptwunschort zu kommen, da er bereits eine eigene Wohnung besitzt und für diese auch noch einen bindenden Mietvertrag über 2,5 Jahre hat.
Die Vergabestelle B gibt für das Auswahlverfahren des Studienortes folgendes an: "Als dritte Gruppe werden Personen mit besonders zwingenden Bindungen an den Hauptwunschort berücksichtigt."
Ist ein noch 2,5 Jahre lang laufender Mietvertrag eine zwingende Bindung an den Hauptwunschort, oder zumindest die Nähe an den Hauptwunschort?
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