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Bilderklau für Internet-Singlebörse - zivilrechtl. Schritte?

 
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curacao
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:15    Titel: Bilderklau für Internet-Singlebörse - zivilrechtl. Schritte? Antworten mit Zitat

Ich würde gerne wissen in welchen Punkten ich im folgenden Fall zivilrechtlich vorgehen kann:

kurze Schilderung:
auf einer Internet-Singlebörse hat ein User einige Fotos von mir, die ich habe professionell machen lassen, ohne meine erlaubnis in seinem Profil verwendet und sich natürlich als jemand anderes ausgegeben.
Daraufhin wurde ich schon von 2 fremden Damen in anderen Internetseiten (wie Studentenverzeichnis [Name geändert]) angeschrieben mit der Frage, ob ich sie noch kennen würde und warum ich mich so lange nicht gemeldet habe!

Daraufhin war ich natürlich sehr verdutzt und fragte woher sie mich denn kennen würden. Der Verweis führte dann auf eine bekannte Internet-Singlebörse. Ich habe diesen Vorfall natürlich sofort der Polizei gemeldet und die Seite wurde im Internet gelöscht. Die Staatsanwaltschaft erteilte dem Beschuldigten eine Auflage um von einer öffentllichen Klage abzusehen, die er erfüllte.

Ich würde nun gerne wissen welche zivilrechliche Schritte ich einleiten kann. Ich denke Urheberrechtsverletzung aufjedenfall... evtl auch etwas wegen Rufschädigung oder Ähnliches? Was noch?

Vielen Dank im Voraus
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da Ihr Beitrag nicht ganz den Forenregeln entspricht, ganz allgemein:

Das Urheberrecht liegt zunächst einmal beim Urheber, sprich beim Fotografen.
Bei einem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz könnte nur er dagegen vorgehen, es sei denn, er hat dem Abgebildeten ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt.
Verbreitet/veröffentlicht jemand Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten, wäre es ein Verstoß gegen § 22 Kunsturhebergesetz. Folgen: § 33 KUG.

Übrigens:
Hat der auf den Fotos abgebildete keine entsprechenden Nutzungsrechte vom Fotografen eingeräumt bekommen, darf er selber die Bilder auch nicht veröffentlichen/verbreiten, eben auch nicht in irgendwelche Portale einstellen. Das wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und kann u. U. teuer werden Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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curacao
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid wenn ich die forenregeln nicht beachtet habe.

Also ich habe die Nutzungsrechte der Fotos, insofern sollte dieser aspket i.o sein.

Kann man sonst keine anderen ansprüche erheben, wie zB Schadensersatz (schmerzensgeld) o.ä.?

Vielen dank
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird Sie nicht reich machen.
Zitat:
Also ich habe die Nutzungsrechte der Fotos,

Es wäre sehr unüblich, wenn ein Fotograf, der
Zitat:
professionell

Fotos macht, dem Abgebildeten umfassende Nutzungsrechte einräumt. Haben Sie das schriftlich?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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curacao
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Es wird Sie nicht reich machen.
Zitat:
Also ich habe die Nutzungsrechte der Fotos,

Es wäre sehr unüblich, wenn ein Fotograf, der
Zitat:
professionell

Fotos macht, dem Abgebildeten umfassende Nutzungsrechte einräumt. Haben Sie das schriftlich?

Beste Grüße

Metzing


Hallo!

Meine Absicht ist auch nicht reich zu werden! Ich finde es einfach eine unglaubliche dreistheit die der Beschuldigte an den Tag legte. Immerhin ist er ein verheirateter mann und hat 2 Kinder!!!

Ja, ich habe die nutzungsrechte schriftlich, da der Fotograf zugleich auch ein sehr guter Freund von mir ist und er die Fotos nur für mich und meine Zwecke gemacht hat
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curacao
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

hat jemand noch eine Idee zur Rechtslage?

Ist denn nun eine Schadensersatzforderung des Modells moeglich? Evtl auch wegen Persoenlichkeitsrechtsverletzung?

Danke im Voraus
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist denn nun eine Schadensersatzforderung des Modells moeglich? Evtl auch wegen Persoenlichkeitsrechtsverletzung?

Na ja, sagen wir mal so: ein Schadenersatzanspruch dient dazu, den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne das schadensbegründene Ereignis stehen würde; darüber hinausgehende Vorteile soll der Geschädigte nicht haben. Schmerzensgeld hingegen dient dazu, über den reinen Schaden hinaus im Sinne eines Genugtuungsinteresses auch weitere Schadensfolgen, z. B. die psychische Belastung, auszugleichen. Als erstes würde ich mich bei Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen daher immer fragen: Stehe ich durch das Handeln des anderen schlechter da als ohne? Wirkt sich das Ereignis auf meine Psyche aus?

Vielleicht kommen Sie auf dasselbe Ergebnis wie ich. Winken

Abgesehen davon:
Zitat:
Ja, ich habe die nutzungsrechte schriftlich, da der Fotograf zugleich auch ein sehr guter Freund von mir ist

Damit könnte man schon etwas machen. Das wird Ihr Freund als Profi-Fotograf aber auch wissen. Hat er dazu nichts gesagt?

Beste Grüße

Metzing
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curacao
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Wirkt sich das Ereignis auf meine Psyche aus?


Nun ja, er hat immerhin verschiedene Frauen damit angesprochen und sich im endeffekt für mich ausgegeben...ist das denn nix? Winken


Metzing hat folgendes geschrieben::

Abgesehen davon:
Zitat:
Ja, ich habe die nutzungsrechte schriftlich, da der Fotograf zugleich auch ein sehr guter Freund von mir ist

Damit könnte man schon etwas machen. Das wird Ihr Freund als Profi-Fotograf aber auch wissen. Hat er dazu nichts gesagt?

Beste Grüße

Metzing


doch, auch er wird rechtliche Schritte einleiten wegen Urheberrechtsverletzung. Aber davon habe ich ja nix Winken
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