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Ich würde gerne wissen in welchen Punkten ich im folgenden Fall zivilrechtlich vorgehen kann:
kurze Schilderung:
auf einer Internet-Singlebörse hat ein User einige Fotos von mir, die ich habe professionell machen lassen, ohne meine erlaubnis in seinem Profil verwendet und sich natürlich als jemand anderes ausgegeben.
Daraufhin wurde ich schon von 2 fremden Damen in anderen Internetseiten (wie Studentenverzeichnis [Name geändert]) angeschrieben mit der Frage, ob ich sie noch kennen würde und warum ich mich so lange nicht gemeldet habe!
Daraufhin war ich natürlich sehr verdutzt und fragte woher sie mich denn kennen würden. Der Verweis führte dann auf eine bekannte Internet-Singlebörse. Ich habe diesen Vorfall natürlich sofort der Polizei gemeldet und die Seite wurde im Internet gelöscht. Die Staatsanwaltschaft erteilte dem Beschuldigten eine Auflage um von einer öffentllichen Klage abzusehen, die er erfüllte.
Ich würde nun gerne wissen welche zivilrechliche Schritte ich einleiten kann. Ich denke Urheberrechtsverletzung aufjedenfall... evtl auch etwas wegen Rufschädigung oder Ähnliches? Was noch?
Da Ihr Beitrag nicht ganz den Forenregeln entspricht, ganz allgemein:
Das Urheberrecht liegt zunächst einmal beim Urheber, sprich beim Fotografen.
Bei einem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz könnte nur er dagegen vorgehen, es sei denn, er hat dem Abgebildeten ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt.
Verbreitet/veröffentlicht jemand Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten, wäre es ein Verstoß gegen § 22 Kunsturhebergesetz. Folgen: § 33 KUG.
Übrigens:
Hat der auf den Fotos abgebildete keine entsprechenden Nutzungsrechte vom Fotografen eingeräumt bekommen, darf er selber die Bilder auch nicht veröffentlichen/verbreiten, eben auch nicht in irgendwelche Portale einstellen. Das wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und kann u. U. teuer werden _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Fotos macht, dem Abgebildeten umfassende Nutzungsrechte einräumt. Haben Sie das schriftlich?
Beste Grüße
Metzing
Hallo!
Meine Absicht ist auch nicht reich zu werden! Ich finde es einfach eine unglaubliche dreistheit die der Beschuldigte an den Tag legte. Immerhin ist er ein verheirateter mann und hat 2 Kinder!!!
Ja, ich habe die nutzungsrechte schriftlich, da der Fotograf zugleich auch ein sehr guter Freund von mir ist und er die Fotos nur für mich und meine Zwecke gemacht hat
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.01.09, 13:31 Titel:
Zitat:
Ist denn nun eine Schadensersatzforderung des Modells moeglich? Evtl auch wegen Persoenlichkeitsrechtsverletzung?
Na ja, sagen wir mal so: ein Schadenersatzanspruch dient dazu, den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne das schadensbegründene Ereignis stehen würde; darüber hinausgehende Vorteile soll der Geschädigte nicht haben. Schmerzensgeld hingegen dient dazu, über den reinen Schaden hinaus im Sinne eines Genugtuungsinteresses auch weitere Schadensfolgen, z. B. die psychische Belastung, auszugleichen. Als erstes würde ich mich bei Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen daher immer fragen: Stehe ich durch das Handeln des anderen schlechter da als ohne? Wirkt sich das Ereignis auf meine Psyche aus?
Vielleicht kommen Sie auf dasselbe Ergebnis wie ich.
Abgesehen davon:
Zitat:
Ja, ich habe die nutzungsrechte schriftlich, da der Fotograf zugleich auch ein sehr guter Freund von mir ist
Damit könnte man schon etwas machen. Das wird Ihr Freund als Profi-Fotograf aber auch wissen. Hat er dazu nichts gesagt?
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