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Ruhegehalt

 
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:28    Titel: Ruhegehalt Antworten mit Zitat

guten tag
sprich eine beamtin geht in den vorruhestand wegen gesundheitsproblemen, wird die pension zum ende eines monats gezahlt.
beamtin hat im januar09 das letzte volle gehalt erhalten, nun erhielt sie schreiben, das ruhegehalt wird zu ende januar 09 festgesetzt, was genau heisst das? Frage Mit den Augen rollen
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:30    Titel: Re: Ruhegehalt Antworten mit Zitat

Meine Meinung dazu:

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
guten tag ...:

Wünsche auch, einen guten Tag gehabt zu haben!
**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
sprich eine beamtin geht in den vorruhestand ...

    Was ist der Vorruhestand? Vor dem Ruhestand ist der aktive Dienst! Wenn der Ruhestand tatsächlich plötzlich ins Spiel kommt, dann ist es wohl der vorzeitige Ruhestand!
    Außerdem "geht" die Beamtin nicht in den Ruhestand. Sie "tritt" ein, aber nicht kraft eigener Bewegung, sondern weil sie dahinein versetzt wird.

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
...wird die pension zum ende eines monats gezahlt.

Ist das eine Frage oder eine Behauptung?
**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
beamtin hat im januar09 das letzte volle gehalt erhalten

Wenn sie "Gehalt" erhalten hat, dann ist sie keine Beamtin! Könnte ein anderer Begriff zutreffen? Heuer? Gage? Bezüge?
**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
nun erhielt sie schreiben, das ruhegehalt wird zu ende januar 09 festgesetzt, was genau heisst das?

So ungenau, wie die vorangegangenen Angaben sind, kann man über den Inhalt des erhaltenen Schreibens nur Mutmaßungen anstellen. Glücklicherweise habe ich meine vor langer Zeit verliehene Glaskugel zurück bekommen. Sie sagt mir Folgendes:

Eine Beamtin soll wegen gesundheitlicher Probleme in den Ruhestand versetzt werden. Sie erhält die Versetzungsurkunde im Laufe des Monats Januar und außerdem ein Begleitschreiben, dass die Versetzung zum Monatsende wirksam wird. Im Januar hat sie noch mal Bezüge aus dem aktiven Dienstverhältnis bekommen, der Bescheid über die Höhe der Versorgungsbezüge soll ihr Ende Januar zugehen.
Ich weiß, dass auch die Versorgungsbezüge zum Ersten des Monats überwiesen werden. Ich weiß aber auch, dass es sehr gut möglich sein könnte, dass die Festsetzung der Versorgungsbezüge bei der am 1. Februar fälligen (und zum 30. Januar überwiesenen) Zahlung noch nicht berücksichtigt wird. Es wäre daher nicht ungewöhnlich, wenn zum Februar-Zahltag nochmals die bisherigen Bezüge überwiesen würden. Das hätte dann zur Folge, dass beim Märzzahltag nur ein ganz geringer Betrag zur Auszahlung käme, weil mit dem Februar-Zahltag ja zuviel geleistet wurde.

Ich habe großes Vertrauen in meine Glaskugel; manchmal würde ich mich aber darüber freuen, wenn "Hilfesuchende" oder "Interessierte" etwas mehr sprachliche und orthographische Sorgfalt walten ließen.

Gruß
Bernd
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo bernd
der beamtensprache bin ich halt nicht so geläufig.
aber genau das wollte ich wissen,
dankesehr
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BeamtVG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
der beamtensprache bin ich halt nicht so geläufig ...

... und das als (ehemalige) Beamtin....!

"Mir graust vor dir!" Mit den Augen rollen Ironie Smiley
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

BeamtVG hat folgendes geschrieben::
**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
der beamtensprache bin ich halt nicht so geläufig ...

... und das als (ehemalige) Beamtin....!

"Mir graust vor dir!" Mit den Augen rollen Ironie Smiley
tja ich war halt nur eine kleine postbotin....
und brauchte nie dieses Beamtendeutsch Winken
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Bernd S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
tja ich war halt nur eine kleine postbotin....und brauchte nie dieses Beamtendeutsch Winken


Meine Kritik hat nichts mit sogenanntem Beamtendeutsch oder sogenannter Beamtensprache zu tun. Unter diese Begriffe fallen m. E. die Gebilde die sich ergeben, wenn der Verfasser unter dem Zwang leidet, aus jedem Verb ein Substantiv zu machen und jeden Satz ins Passiv zu stellen. *schauder*

Was ich als wünschenswert ansehe ist, dass die richtigen Begriffe verwendet werden. Sie verlangen beim Bäcker ja auch keinen halben Liter Streuselkuchen, wenn Sie Brot essen und deshalb ein Pfund Brot kaufen wollen. Meist ist es ganz einfach, die korrekten Bezeichnungen herauszufinden. Das Lesen - nämlich genau der Unterlagen zu denen man Fragen hat - hilft dabei häufig.

[Wenn ich allerdings sehe, dass das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) in seinen Bezügemitteilungen für Beamte und Richter von "tariflichen Einmalzahlungen" spricht und die Allgemeine Stellenzulage beharrlich als "Tarifzulage" bezeichnet, habe ich leichte Zweifel, ob die Messlatte meiner Erwartungen nicht doch etwas zu hoch angesetzt ist. Auch dem Gesetzgeber scheint dies ein Dorn im Auge zu sein. Ob es allerdings die zweckmäßigste Lösung des Problems war, die Allgemeine Stellenzulage deshalb zum 1.07.2009 abzuschaffen, darf diskutiert werden. Smilie ]

Nebenbei bin ich noch Fan von aktiver Groß-/Kleinschreibung und von vollständigen Sätzen. Das erleichtert das Lesen und hilft mir, das angesprochene Problem zu verstehen. Deshalb wird man von mir auch nicht erleben, dass ich mich darüber lustig mache, wenn der erkennbare Versuch zu Fehlern geführt hat.

Gruß
Bernd

P.S.
Bei der Kombination "Sunshine" und "kleine Postbotin" klingelt es in den mittleren Schichten meines Langzeitgedächtnisses. MaPi?
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**Sunshine**
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Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag
was meinen Sie mit Mapi? Mit den Augen rollen
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Bernd S.
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 14:06    Titel: off topic Antworten mit Zitat

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
Guten Tag
was meinen Sie mit Mapi? Mit den Augen rollen


Das interpretiere ich als klares "nein"!
MaPi sind die Anfangsbuchstaben vom Vor- und Zunamen der "kleinen Postbotin", mit der ich vor ca. 25 Jahren viel Zeit verbracht habe. Der Ausdruck "sunshine" ist damals auch gefallen.
Gruß
Bernd
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**Sunshine**
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Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bernd
nein, das ist eine andere Person.

Übrigens erhielt ich heute die volle Bezügemitteilung per Post zugestellt.
Auf die Zuruhesetzungsurkunde warte ich noch, aber der Januar hat noch ein paar Tage.
Gruss Sunshine
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Bernd S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
Auf die Zuruhesetzungsurkunde warte ich noch, aber der Januar hat noch ein paar Tage.
Gruss Sunshine


Dann habe ich den Sachverhalt falsch verstanden, ich war davon ausgegangen, dass die Urkunde bereits ausgehändigt worden sei.

Die Versetzung in den Ruhestand wird durch deren Mitteilung (durch Aushändigung der Urkunde) mit Ablauf des entsprechenden Monats wirksam. Wenn Sie noch nichts bekommen haben, dann ist auch die Zahlung von Versorgungsbezügen mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht veranlasst. Soweit mir bekannt ist, wird die Festsetzung der Versorgungsbezüge erst veranlasst, wenn das Empfangsbekenntnis zurück ist, also "aktenkundig" ist, wann der Beamte/die Beamtin in den Ruhestand getreten ist.
Wenn Ihnen die Urkunde im Laufe dieser Woche übersand wird, dann kann es durchaus sein, dass Sie auch für März noch mal Bezüge aus dem aktiven Dienstverhältnis überwiesen bekommen. Entsprechend gering wird dann die Zahlung mit dem April-Zahltag ausfallen.
Gruß
Bernd
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**Sunshine**
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Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Guten abend Bernd S.
heute hatte ich mit meiner Niederlassung gesprochen und es wird die Urkunde morgen bei mir zugestellt werden.
Der Herr da am Telefon sagte mir auch, das ich nun zu Ende Januar 2009 in den Ruhestand versetzt werde.

Gruss
Sunshine
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Bernd S.
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist die gesetzliche Folge. Wenn die Urkunde heute (oder spätestens am Samstag) zugestellt wird, dann beginnt der Ruhestand am kommenden Sonntag.
Gruß
Bernd
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**Sunshine**
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Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Guten morgen Herr Bernd S.
die Urkunde erhielt ich soeben als Postzustellungsauftrag.
Gruss Sunshine
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