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Nachprüfung in Sport?

 
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abcde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:58    Titel: Nachprüfung in Sport? Antworten mit Zitat

Hallo!
Schule: Gymnasium in Bayern, Klasse 13
Was ist wenn der Lehrer im Grundkurs Sport nicht genügend Noten von einem Schüler hat. Kann er dann auch nach Notenschluss noch den Schüler vor die Wahl stellen, diese Leistungen nachzuholen oder 0 punkte für die nicht erbrachte Leistung zu bekommen oder kann er nur eine Nachprüfung ansetzen? Der Schüler hat eine schriftliche entschuldigung für sein Fehlen abgegeben, hat also nicht geschwänzt. und wie würde so eine Nachprüfung in Sport aussehen?
Lg
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens dürfte das Fach dann überhaupt nicht ins Zeugnis mit einfliessen. 0 Punkte = Note 6 wäre hier nicht gerecht. Bin allerdings nur Laie im Schulrecht.

Wie es mit einer Nachprüfung aussieht, kann ich allerdings nicht sagen. Für mich heisst "Notenschluss" aber Notenschluss. Aber Kurt Knitz oder ein anderer kompetenter User wird sich dahingehend bestimmt noch zu Wort melden.

lg flipmow
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo abcde,
Zitat:
Was ist wenn der Lehrer im Grundkurs Sport nicht genügend Noten von einem Schüler hat.
Dann kann er dem Schüler wahrscheinlich keine Note geben.

Zitat:
Kann er dann auch nach Notenschluss noch den Schüler vor die Wahl stellen, diese Leistungen nachzuholen oder 0 punkte für die nicht erbrachte Leistung zu bekommen oder kann er nur eine Nachprüfung ansetzen?
Eine Nachprüfung kann auch nach dem Termin stattfinden, an dem die letzte reguläre Prüfung stattgefunden hat. U.a. deshalb heißt sie ja Nachprüfung.

"Notenschluss" scheint eine bayerische Spezialität zu sein. Trotzdem würde ich mal behaupten: Zwischen Notenschluss und Zeugniskonferenz können immer noch Nachprüfungen stattfinden.

Wenn der Lehrer eine Nachprüfung ansetzt und der Schüler nicht erscheint, kann er selbstverständlich 0 Punkte für Leistungsverweigerung vergeben.

Zitat:
wie würde so eine Nachprüfung in Sport aussehen?
Na so ähnlich wie die normalen Prüfungen - oder auch ganz anders, je nach den individuellen Umständen des Einzelfalles. Hat sich ein Schüler beide Beine gebrochen, könnte es eine rein schriftliche Theorie-Prüfung sein. Hat er sich beide Arme gebrochen, könnte es eine rein mündliche Prüfung sein.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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abcde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte nur wissn ob der Lehrer jetzt auch eine sportliche Leistung verlangen oder ob die Prüfung eher 'geistig' muss^^Sehr glücklich
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Entweder das eine oder das andere oder beides. Liegt im pädagogischen Ermessen des Lehrers.
_________________
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 00:32    Titel: Re: Nachprüfung in Sport? Antworten mit Zitat

abcde hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Schule: Gymnasium in Bayern, Klasse 13
Was ist wenn der Lehrer im Grundkurs Sport nicht genügend Noten von einem Schüler hat.
Dann muss der Lehrer zusehen, dass er noch die Noten bekommt.
Zitat:
Kann er dann auch nach Notenschluss noch den Schüler vor die Wahl stellen, diese Leistungen nachzuholen oder 0 punkte für die nicht erbrachte Leistung zu bekommen oder kann er nur eine Nachprüfung ansetzen?
Nein. Alles nicht. Die Fragestellung besteht aus lauter falschen Annahmen.
Zitat:
Der Schüler hat eine schriftliche entschuldigung für sein Fehlen abgegeben, hat also nicht geschwänzt.
Ich hab' auch schon mit schriftlicher Entschuldigung geschwänzt.
Zitat:
und wie würde so eine Nachprüfung in Sport aussehen?
Das kann der Lehrer festlegen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
"Notenschluss" scheint eine bayerische Spezialität zu sein.
Nein. Gibt's in NRW auch. Das ist nur ein willkürlich festgelegter Zeitpunkt ohne jede rechtliche Relevanz, an dem die Lehrer ihre Noten eingetragen haben sollten. Die Schüler bauschen das halt mächtig auf und bilden sich ein, dass es irgend eine Bedeutung hätte. Hat es aber nicht. Entscheidend ist einzig und allein der Termin der Klassenkonferenz. Und wenn dann nicht alle Noten eines Schülers vorliegen, muss die Klassenkonferenz halt nochmal einberufen werden, wenn alle Noten da sind. Das kann auch 2 Wochen nach dem Zeugnistermin sein - dann wird notfalls das Zeugnis noch einmal neu geschrieben.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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