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Verfasst am: 28.01.09, 14:58 Titel: Nachprüfung in Sport?
Hallo!
Schule: Gymnasium in Bayern, Klasse 13
Was ist wenn der Lehrer im Grundkurs Sport nicht genügend Noten von einem Schüler hat. Kann er dann auch nach Notenschluss noch den Schüler vor die Wahl stellen, diese Leistungen nachzuholen oder 0 punkte für die nicht erbrachte Leistung zu bekommen oder kann er nur eine Nachprüfung ansetzen? Der Schüler hat eine schriftliche entschuldigung für sein Fehlen abgegeben, hat also nicht geschwänzt. und wie würde so eine Nachprüfung in Sport aussehen?
Lg
Meines Wissens dürfte das Fach dann überhaupt nicht ins Zeugnis mit einfliessen. 0 Punkte = Note 6 wäre hier nicht gerecht. Bin allerdings nur Laie im Schulrecht.
Wie es mit einer Nachprüfung aussieht, kann ich allerdings nicht sagen. Für mich heisst "Notenschluss" aber Notenschluss. Aber Kurt Knitz oder ein anderer kompetenter User wird sich dahingehend bestimmt noch zu Wort melden.
Was ist wenn der Lehrer im Grundkurs Sport nicht genügend Noten von einem Schüler hat.
Dann kann er dem Schüler wahrscheinlich keine Note geben.
Zitat:
Kann er dann auch nach Notenschluss noch den Schüler vor die Wahl stellen, diese Leistungen nachzuholen oder 0 punkte für die nicht erbrachte Leistung zu bekommen oder kann er nur eine Nachprüfung ansetzen?
Eine Nachprüfung kann auch nach dem Termin stattfinden, an dem die letzte reguläre Prüfung stattgefunden hat. U.a. deshalb heißt sie ja Nachprüfung.
"Notenschluss" scheint eine bayerische Spezialität zu sein. Trotzdem würde ich mal behaupten: Zwischen Notenschluss und Zeugniskonferenz können immer noch Nachprüfungen stattfinden.
Wenn der Lehrer eine Nachprüfung ansetzt und der Schüler nicht erscheint, kann er selbstverständlich 0 Punkte für Leistungsverweigerung vergeben.
Zitat:
wie würde so eine Nachprüfung in Sport aussehen?
Na so ähnlich wie die normalen Prüfungen - oder auch ganz anders, je nach den individuellen Umständen des Einzelfalles. Hat sich ein Schüler beide Beine gebrochen, könnte es eine rein schriftliche Theorie-Prüfung sein. Hat er sich beide Arme gebrochen, könnte es eine rein mündliche Prüfung sein.
Ja. Entweder das eine oder das andere oder beides. Liegt im pädagogischen Ermessen des Lehrers. _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Verfasst am: 30.01.09, 00:32 Titel: Re: Nachprüfung in Sport?
abcde hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Schule: Gymnasium in Bayern, Klasse 13
Was ist wenn der Lehrer im Grundkurs Sport nicht genügend Noten von einem Schüler hat.
Dann muss der Lehrer zusehen, dass er noch die Noten bekommt.
Zitat:
Kann er dann auch nach Notenschluss noch den Schüler vor die Wahl stellen, diese Leistungen nachzuholen oder 0 punkte für die nicht erbrachte Leistung zu bekommen oder kann er nur eine Nachprüfung ansetzen?
Nein. Alles nicht. Die Fragestellung besteht aus lauter falschen Annahmen.
Zitat:
Der Schüler hat eine schriftliche entschuldigung für sein Fehlen abgegeben, hat also nicht geschwänzt.
Ich hab' auch schon mit schriftlicher Entschuldigung geschwänzt.
Zitat:
und wie würde so eine Nachprüfung in Sport aussehen?
Das kann der Lehrer festlegen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
"Notenschluss" scheint eine bayerische Spezialität zu sein.
Nein. Gibt's in NRW auch. Das ist nur ein willkürlich festgelegter Zeitpunkt ohne jede rechtliche Relevanz, an dem die Lehrer ihre Noten eingetragen haben sollten. Die Schüler bauschen das halt mächtig auf und bilden sich ein, dass es irgend eine Bedeutung hätte. Hat es aber nicht. Entscheidend ist einzig und allein der Termin der Klassenkonferenz. Und wenn dann nicht alle Noten eines Schülers vorliegen, muss die Klassenkonferenz halt nochmal einberufen werden, wenn alle Noten da sind. Das kann auch 2 Wochen nach dem Zeugnistermin sein - dann wird notfalls das Zeugnis noch einmal neu geschrieben. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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