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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 19.01.09, 15:10 Titel: Unfallversicherungsfrage |
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Hallo an alle,
mal angenommen jemand hat einen Unfall und verletzt sich das obere Sprungelenk. nach ca. 15 Monaten wird ein bleibender Schaden an die Versicherung gemeldet.
Diese lässt ein Gutachten erstellen aus dem unter anderem hervorgeht das auf den Röntgenbildern erste Anzeichen einer Arthrose bestehen.
Das Gutachten wird akzeptiert und eine Zahlung erfolgt.
Sollte der Schaden sich vergrößern (wegen der Arthrose anzunehmen) gibt es noch die Möglichkeit jährlich Nachuntersuchungen zu machen und evtl. eine Nachzahlung zu bekommen.
Soweit so gut.
Der Zeitraum für die Nachuntersuchungen ist zeitlich begrenzt auf 3 Jahre nach Unfalleintritt.
Nehmen wir an der Versicherte lässt sich kurz vor Ablauf der 3 Jahre nochmals untersuchen weil eine Verschlechterung eingetreten ist. Die Arthrose hat sich verschlechtert und die Versicherung zahlt nach.
Lt. Versicherung hat der Versicherungsnehmer 3 Jahre nach Unfalleitritt keine weiteren Ansprüche mehr - selbst wenn z.B.: der Fuss wegen der Arthrose versteift werden muß oder ein künstliches Sprungelenk eingebaut werden muss ?
Ist das korrekt ? Die Arthrose ist doch quasi anerkannt und wenn eine weitere Verschlechterung erst später als nach 3 Jahren eintritt hat man Pech gehabt ?
Verständlich wäre es wenn die Arthrose ansich erst nach mehr als 3 Jahren festgestellt würde aber wenn schon nach dem ersten Gutachten die Arthrose festgestellt wird dann ist doch die Wahrscheinlichkeit einer Vergrösserung des Schadens sehr groß - in diesem fiktiven Fall sogar sehr wahrscheinlich.
Sollte bei einem festgestelltn Schaden die Versicherung nicht immer Zahlen wenn dieser sich verschlechtert ? Was meint ihr dazu ?
Gruß
Manfred |
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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 27.01.09, 22:05 Titel: |
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Hallo nochmal,
Ich versuchs nochmal kürzer. Je nach Antwort kann man ja nochmal etwas ins Detail gehen.
Verliert man bei einem anerkannten, sich kontinuierlich verschlechternden, Unfallschaden irgendwann die Ansprüche bei seiner Unfallversicherung ?
Ist das eine Frage des Versicherungsvertrages oder gibt es gesetzliche Regelungen wonach die Versicherung so lange nachzahlen muß bis entweder ein Stillstand eingetreten oder der Schaden quasi 100% beträgt.
Gruß
Manfred |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 27.01.09, 23:35 Titel: |
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Meines Erachtens ist bei einer Arthrose der Unfallbegriff nicht erfüllt. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 28.01.09, 00:25 Titel: |
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Die Arthrose ist eine Folge des Unfalls. Bei dem Unfall wurde die Gelenkfläche zerstört was zu einer beschleunigten Arthrose, kurze Zeit nach dem Unfall, geführt hat. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 28.01.09, 08:46 Titel: |
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Ok, habe mich kurz eingelesen, aber diese Frist von 3 Jahren finde ich persönlich nur bei der Invaliditätsleistung und diese ist Voraussetzung, dass man überhaupt eine Leistung erhält:
"2.1 Invaliditätsleistung
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft
beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
Die Invalidität ist
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden." (AUB 2008/II GDV)
Bin allerdings auch kein Unfallexperte. Was jedoch mit den drei Jahren gemeint sein kann, ist der Anspruch des Versicherers und des Versicheurngsnehmers innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall den Grad der Invalidität erneut zu bemessen. (siehe auch 9.4 AUB 2008/II. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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chatterhand FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 28.01.09, 12:14 Titel: |
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Hallo,
lt. Schilderung verstehe ich den Sachverhalt so, daß hier keine Unfall-Rente im Rahmen der Unfallversicherung versichert ist.
Diese würde laufende Zahlungen vorsehen auch wenn sich der Zustand weiter verschlechtert.
Bei einer 'klassischen' Summenversicherung sind die möglichen Ansprüche nun mal zeitlich begrenzt und nach drei Jahren nach einem Unfall wird es mA nun mal schwierig nachzuweisen, daß eine eingetretene gesundheitliche Verschlechterung - ausschließlich - auf das auslösende Unfallereignis zurückzuführen ist. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 28.01.09, 14:39 Titel: |
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Hallo der_drebber,
darum gehts. Das Problem ist nur das in meinem Fall auch eine weitere Verschlechterung nach den 3 Jahren zu erwarten ist. Aber vielleicht habe ich ja "Glück" und mein Gelenk gibt vorher den Löffel ab.
Hallo chatterhand,
genau so sieht es aus. Es geht nicht um eine Rente und die Argumentation der Versicherung war die gleiche.
Wenn die Versicherung die Diagnose "Arthrose" in ihrem Gutachten akzeptiert dann muß die Versicherung doch wissen dass die letzte Konsequenz z.B.: eine Versteifung des Gelenkes ist - evtl. auch erst später als nach 3 Jahren.
Dass man natürlich nicht für Schäden zahlen möchte die vielleicht erst nach 3 Jahren sichtbar werden kann ich ja noch verstehen.
Wäre natürlich interessant zu wissen wie hoch der Schaden bei einer, komplikationslosen, Versteifung des Gelenkes überhaupt eigestuft wird damit man weiss was man zu verlieren hat. |
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chatterhand FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 28.01.09, 14:42 Titel: |
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Hallo, daSchizo hat folgendes geschrieben:: | ...Wäre natürlich interessant zu wissen wie hoch der Schaden bei einer, komplikationslosen, Versteifung des Gelenkes überhaupt eigestuft wird damit man weiss was man zu verlieren hat. |
Das steht in den Versicherungsbedingungen und nennt sich 'Gliedertaxe'. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 28.01.09, 15:10 Titel: |
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Hello again,
das mit der Gliedertaxe kenne ich natürlich - habe ja schon Geld erhalten und weiß wie das berechnet wird.
Die Frage ist ob diese Versteifung dann zu 100% der Glidertaxe führen würde. Aktuell wären es 2/10 vom Beinwert.
Ich würde ja vermuten das eine Amputation 10/10 vom Beinwert wäre. Die Versteifung vermutlich weniger, oder?
Ich habe aus Spass mal im Schwesterforum (Medizin-Forum) nachgefragt wie hoch ein Gutachter das einstufen würde. Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme.
Gruß
Manfred |
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