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alfred37 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.09.2005 Beiträge: 70 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.01.09, 10:38 Titel: Löschung aus der Handwerksrolle rechtens? |
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guten tag,
wie sähe es aus:
A hat einen Gewinn erwirtschaftet, der unter dem Sozialhilfesatz liegt.
Die Kammer besteht jedoch auf Zahlung der Zwangsbeiträge.
A verweigert die Zahlung und die Kammer droht mit der Löschung aus der Handwrksrolle. A sei somit Schwarzarbeiter.
hierzu habe ich ein erschütterndes Urteil gefunden.
Eine Handwerkskammer ist nicht verpflichtet, den geschuldeten Grundbeitrag ihrer Kammerzugehörigen so auszugestalten, dass er zwecks Sicherung des Existenzminimums bis zu einer bestimmten Höhe des Gewerbesteuermeßbetrags, Gewerbeertrags oder Gewinns beitragsfrei bleibt.
Der Richter meinte bei der Verhandlung: Der Beitrag wäre wie eine Steuer z.B. beim Brötchenkauf.
Widerspricht das nicht der grundgesetzlich garantierten Freien Berufsausübung?
Daß hier ein Widerspruch besteht ist zweifelsfrei, denn:
§ 1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Um diese Würde als Mensch aufrecht zuhalten bedarf es der Grundsicherung, jeder in Deutschland ansässig lebender Mensch hat gegenüber dem Staat einen Anspruch auf Gewährleistung dieser Grundsicherung.
Den Link für dieses Urteil kann ich auch einstellen.
Oder verstösst das gegen dieses Forum?
vielen Dank, |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 27.01.09, 11:59 Titel: Re: Löschung aus der Handwerksrolle rechtens? |
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alfred37 hat folgendes geschrieben:: |
Widerspricht das nicht der grundgesetzlich garantierten Freien Berufsausübung?
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Nein, der Beruf kann doch frei ausgeübt werden, nur eben nicht "kostenlos". _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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alfred37 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.09.2005 Beiträge: 70 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.01.09, 19:39 Titel: Re: Löschung aus der Handwerksrolle rechtens? |
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Nein, der Beruf kann doch frei ausgeübt werden, nur eben nicht "kostenlos".[/quote]
na vielen dank. das ist ´ne logik.
du bekommst jetzt keinen lohn mehr, du musst löhnen damit du arbeiten darfst?
ich denke das wird zu juristisch
alfred, |
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chatterhand FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 28.01.09, 11:26 Titel: |
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Hallo,
es ist A freigestellt das Gewerbe abzumelden und damit auch keiner Verpflichtung gegenüber der Kammer mehr zu unterliegen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 28.01.09, 11:48 Titel: Re: Löschung aus der Handwerksrolle rechtens? |
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alfred37 hat folgendes geschrieben:: |
du musst löhnen damit du arbeiten darfst?
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Hallo Alfred,
Ein Selbstständiger hat immer Fixkosten; diese sind zu zahlen, egal wie viel er verdient. Das gehört nun mal zum Unternehmerrisiko. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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alfred37 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.09.2005 Beiträge: 70 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.01.09, 12:23 Titel: Re: Löschung aus der Handwerksrolle rechtens? |
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chatterhand hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
es ist A freigestellt das Gewerbe abzumelden und damit auch keiner Verpflichtung gegenüber der Kammer mehr zu unterliegen. |
Diese verhohnende Aussage habe ich schon in vielen Beiträgen der Kammern gelesen!!
Und jetzt bi
[/quote]
Hallo Alfred,
Ein Selbstständiger hat immer Fixkosten; diese sind zu zahlen, egal wie viel er verdient. Das gehört nun mal zum Unternehmerrisiko.[/quote]
Hier scheint es nur verfechter des Kammerzwangs zu geben.
Aber das die Handwerksordnung und der damit verbundene kammerzwang gegen die UN-Charta 20/2 und das Grundgesetz Art. 1 und 9 verstösst ist euch schon klar, oder?
Und jetzt bitte nicht das BverfG-Urteil von 2001.
Wer genau liest, so hat das BverfG lediglich seine Arbeit verweigert.
Der Europäische Gerichtshof sieht das im übrigen auch so wie die Kammerverweigerer, sprich Verstoss gegen UN und GG.
Über diese Thema sollten wir in einem anderen Forum sikutieren.
ist Kammerwatch.de erlaubt?
in diesem Sinne,
alfred |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 28.01.09, 12:46 Titel: Re: Löschung aus der Handwerksrolle rechtens? |
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alfred37 hat folgendes geschrieben:: | ist Kammerwatch.de erlaubt? |
Nachdem Biber kürzlich bereits zweimal Ihren Link darauf mit dem Kommentar
Zitat: | Und wir wollen auch in diesem Thread kein Guerilla-Marketing haben! Biber |
gelöscht hat, dürfte sich die Frage wohl erübrigen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 28.01.09, 16:48 Titel: Re: Löschung aus der Handwerksrolle rechtens? |
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alfred37 hat folgendes geschrieben:: |
Hier scheint es nur verfechter des Kammerzwangs zu geben.
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Hallo Alfred, es geht hier nicht darum, ob ich oder andere einen Kammerzwang befürworten oder nicht. Auch ist eine Diskussion darüber unerheblich.
Es geht um die Rechtslage. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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