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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 28.01.09, 15:40 Titel: Abbiegerspur und Sperrfläche |
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Folgende Situation:
Eine Ampelgeregelte Kreuzung auf einer Landstrasse, ausserorts.
In Fahrtrichtung gibt es eine Spur geradeaus und eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet.
Aufgrund hohen Verkehrsaufkommens stauen sich die Fahrzeuge auf der Abbiegerspur, sodaß Diese komplett belegt ist.
Weitere Fahrzeuge ordnen sich weiterhin auch über das Ende der Abbiegespur hinaus hinten ein und stehen somit auf der Sperrfläche.
Laut StVO dürfen Sperrflächen nicht von Fahrzeugen benutzt werden.
Müssten in diesem Fall die Fahrzeuge, die nicht mehr auf die Abbiegespur passen, auf der rechten, geradeausführenden, Fahrbahn stehenbleiben, bis die Abbiegespur wieder frei ist, obwohl sie dadurch den kompletten Verkehrsfluß auf dem rechten Fahrstreifen blockieren würden? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 28.01.09, 16:04 Titel: |
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Ja. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 28.01.09, 16:12 Titel: |
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Grundlage? (damit ich mich in solchen Situationen mit einem Schild mit entsprechender Aufschrift gegen wild hupende hinter mir stehende Fahrer rechtfertigen aknn ) _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 28.01.09, 16:21 Titel: Re: Abbiegerspur und Sperrfläche |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Grundlage? | Hier:
TbNr. 141256
Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298).
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155 BKat
Ich bezweifle aber, daß jemals irgendein Polizist in der hier geschilderten Situation irgendwas unternehmen würde.
//Klugscheisser-Modus//
karli hat folgendes geschrieben:: | eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet. | Das glaub' ich ganz wenig! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 28.01.09, 16:21 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Grundlage? (damit ich mich in solchen Situationen mit einem Schild mit entsprechender Aufschrift gegen wild hupende hinter mir stehende Fahrer rechtfertigen aknn ) | Muß man sich jetzt auch schon rechtfertigen, wenn man nicht gegen die Regeln verstösst? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 28.01.09, 16:24 Titel: Re: Abbiegerspur und Sperrfläche |
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Biber hat folgendes geschrieben:: |
//Klugscheisser-Modus//
karli hat folgendes geschrieben:: | eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet. | Das glaub' ich ganz wenig! |
Ich wollte darauf extra nicht eingehen.
@Karli: Also wenn ich hier manches Mal in Köln und Umgebung unterwegs bin frage ich mich doch schon, ob die Verkehrsregeln überhaupt noch existieren oder bekannt sind. Vielleicht hätte ich auch den Ironie-Hinweis benutzen sollen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 28.01.09, 16:32 Titel: Re: Abbiegerspur und Sperrfläche |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Biber hat folgendes geschrieben:: |
//Klugscheisser-Modus//
karli hat folgendes geschrieben:: | eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet. | Das glaub' ich ganz wenig! |
Ich wollte darauf extra nicht eingehen. | Da bin ich ja echt froh, daß ihr verstanden habt, was ich meine! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 28.01.09, 16:55 Titel: |
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Hallo,
ich kann mir schwer vorstellen, dass der potenzielle Linksabbieger sich so einfach hinstellen darf, und nur wegen seiner Absicht den Geradeausverkehr lahmlegen darf.
Immerhin behindert er nicht unwesentlich den fließenden Verkehr.
Da hielte ich die rechtswidrige (aber verkehrstechnisch gerechtfertigte) Benutzung der Sperrfläche für einen wesentlich geringfügigeren Eingriff.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 28.01.09, 17:10 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
ich kann mir schwer vorstellen, dass der potenzielle Linksabbieger sich so einfach hinstellen darf, und nur wegen seiner Absicht den Geradeausverkehr lahmlegen darf.
Immerhin behindert er nicht unwesentlich den fließenden Verkehr.
Da hielte ich die rechtswidrige (aber verkehrstechnisch gerechtfertigte) Benutzung der Sperrfläche für einen wesentlich geringfügigeren Eingriff.
Grüße
Ronny | Hallo Ronny,
genau darauf wollte ich hinaus!
Wobei es vielen Autofahrern nicht so schwer fällt, sich gegen die Gesetze zu entscheiden, wenn es ihnen in den Kram passt.
Wenn ich mal überlege, wie viele Autofahrer verkehrswidrig auf dem Gehweg parken. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 28.01.09, 17:14 Titel: |
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Deswegen fragte ich ja nach der Grundlage. Aber bis die Polizei in diesem Fall am entsprechendem Ort wäre, würde sich die Schlange doch auch schon aufgelöst haben^^ _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 28.01.09, 17:24 Titel: |
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Halo,
ich habe keine Grundlage für meine Rechtsauffassung , ausser vielleicht dem gesunden Menschenverstand ...
Aber welchen Sinn und Zweck hat wohl die extra Abbiegespur (die ja evtl nur zu kurz geplant war) wenn nicht den, die geradeausfahrende Spur von verkehrsbehindernden Linksabbiegern zu entlasten.?
Und dass sich unter den Linksabbiegern zahlreiche "Ampelanschleicher" befinden kann sich wohl jedervorstellen.
Ich ließe es drauf ankommen....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 28.01.09, 17:32 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Deswegen fragte ich ja nach der Grundlage. | Die Grundlage ist der § 41 StVO
StVO § 41 hat folgendes geschrieben:: | Sperrflächen
Zeichen 298
Sie dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden . |
@ Biber und der_drebber
Achtung auf dem verlinkten Bild ist die Sperrfläche jetzt am Anfang! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 28.01.09, 18:40 Titel: |
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Hallo,
ich soll also gegen Vorschriften verstoßen (und am Ende noch dafür bezahlen), bloß weil andere nicht so vorankommen können, wie sie es gerne würden?
Sorry, nicht mit mir.
der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Grundlage? (damit ich mich in solchen Situationen mit einem Schild mit entsprechender Aufschrift gegen wild hupende hinter mir stehende Fahrer rechtfertigen aknn ) |
Da müssten sich wohl eher die wilden Huper rechtfertigen ...
gez. Lempel |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 28.01.09, 18:46 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | ich kann mir schwer vorstellen, dass der potenzielle Linksabbieger sich so einfach hinstellen darf, und nur wegen seiner Absicht den Geradeausverkehr lahmlegen darf. | Da haben Sie ein Problem mit Ihrer Vorstellungskraft.
Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Immerhin behindert er nicht unwesentlich den fließenden Verkehr. | Aber nicht verkehrs- oder rechtswidrig. Auch Fahrer, die sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, behindern nach Meinung vieler nachfolgender Fahrer den fließenden Verkehr - da käme auch niemand auf die Idee, von den sich korrekt verhaltenden Fahrern eine höhere Geschwindigkeit zu verlangen (okay, ich gebe zu, falsche Aussage, es müßte 'niemand ernstzunehmendes' heißen).
Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Da hielte ich die rechtswidrige (aber verkehrstechnisch gerechtfertigte) Benutzung der Sperrfläche für einen wesentlich geringfügigeren Eingriff. | Möglicherweise. Ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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kirchturm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 28.01.09, 22:52 Titel: |
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karli hat folgendes geschrieben:: | Muß man sich jetzt auch schon rechtfertigen, wenn man nicht gegen die Regeln verstösst? |
Ja. Haben Sie schon mal versucht, in einer längeren Autobahnbaustelle tatsächlich "nur" mit den dort vorgeschriebenen 60 km/h zu fahren? _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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