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Abbiegerspur und Sperrfläche
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:40    Titel: Abbiegerspur und Sperrfläche Antworten mit Zitat

Folgende Situation:
Eine Ampelgeregelte Kreuzung auf einer Landstrasse, ausserorts.
In Fahrtrichtung gibt es eine Spur geradeaus und eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet.
Aufgrund hohen Verkehrsaufkommens stauen sich die Fahrzeuge auf der Abbiegerspur, sodaß Diese komplett belegt ist.
Weitere Fahrzeuge ordnen sich weiterhin auch über das Ende der Abbiegespur hinaus hinten ein und stehen somit auf der Sperrfläche.
Laut StVO dürfen Sperrflächen nicht von Fahrzeugen benutzt werden.
Müssten in diesem Fall die Fahrzeuge, die nicht mehr auf die Abbiegespur passen, auf der rechten, geradeausführenden, Fahrbahn stehenbleiben, bis die Abbiegespur wieder frei ist, obwohl sie dadurch den kompletten Verkehrsfluß auf dem rechten Fahrstreifen blockieren würden?
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Grundlage? (damit ich mich in solchen Situationen mit einem Schild mit entsprechender Aufschrift gegen wild hupende hinter mir stehende Fahrer rechtfertigen aknn Winken)
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:21    Titel: Re: Abbiegerspur und Sperrfläche Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Grundlage?
Hier:
TbNr. 141256
Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298).
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155 BKat

Ich bezweifle aber, daß jemals irgendein Polizist in der hier geschilderten Situation irgendwas unternehmen würde.

//Klugscheisser-Modus//
karli hat folgendes geschrieben::
eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet.
Das glaub' ich ganz wenig! Auf den Arm nehmen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Grundlage? (damit ich mich in solchen Situationen mit einem Schild mit entsprechender Aufschrift gegen wild hupende hinter mir stehende Fahrer rechtfertigen aknn Winken)
Muß man sich jetzt auch schon rechtfertigen, wenn man nicht gegen die Regeln verstösst? Mit den Augen rollen
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:24    Titel: Re: Abbiegerspur und Sperrfläche Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::

//Klugscheisser-Modus//
karli hat folgendes geschrieben::
eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet.
Das glaub' ich ganz wenig! Auf den Arm nehmen


Ich wollte darauf extra nicht eingehen. Winken

@Karli: Also wenn ich hier manches Mal in Köln und Umgebung unterwegs bin frage ich mich doch schon, ob die Verkehrsregeln überhaupt noch existieren oder bekannt sind. Winken Vielleicht hätte ich auch den Ironie-Hinweis benutzen sollen. Sehr glücklich
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:32    Titel: Re: Abbiegerspur und Sperrfläche Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::

//Klugscheisser-Modus//
karli hat folgendes geschrieben::
eine Spur für Linksabbieger die in einer Sperrfläche endet.
Das glaub' ich ganz wenig! Auf den Arm nehmen


Ich wollte darauf extra nicht eingehen. Winken
Da bin ich ja echt froh, daß ihr verstanden habt, was ich meine! Winken
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann mir schwer vorstellen, dass der potenzielle Linksabbieger sich so einfach hinstellen darf, und nur wegen seiner Absicht den Geradeausverkehr lahmlegen darf.
Immerhin behindert er nicht unwesentlich den fließenden Verkehr.

Da hielte ich die rechtswidrige (aber verkehrstechnisch gerechtfertigte) Benutzung der Sperrfläche für einen wesentlich geringfügigeren Eingriff.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich kann mir schwer vorstellen, dass der potenzielle Linksabbieger sich so einfach hinstellen darf, und nur wegen seiner Absicht den Geradeausverkehr lahmlegen darf.
Immerhin behindert er nicht unwesentlich den fließenden Verkehr.

Da hielte ich die rechtswidrige (aber verkehrstechnisch gerechtfertigte) Benutzung der Sperrfläche für einen wesentlich geringfügigeren Eingriff.

Grüße
Ronny Winken
Hallo Ronny,
genau darauf wollte ich hinaus! Smilie
Wobei es vielen Autofahrern nicht so schwer fällt, sich gegen die Gesetze zu entscheiden, wenn es ihnen in den Kram passt.
Wenn ich mal überlege, wie viele Autofahrer verkehrswidrig auf dem Gehweg parken. Geschockt
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen fragte ich ja nach der Grundlage. Aber bis die Polizei in diesem Fall am entsprechendem Ort wäre, würde sich die Schlange doch auch schon aufgelöst haben^^
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Halo,

ich habe keine Grundlage für meine Rechtsauffassung , ausser vielleicht dem gesunden Menschenverstand ...

Aber welchen Sinn und Zweck hat wohl die extra Abbiegespur (die ja evtl nur zu kurz geplant war) wenn nicht den, die geradeausfahrende Spur von verkehrsbehindernden Linksabbiegern zu entlasten.?

Und dass sich unter den Linksabbiegern zahlreiche "Ampelanschleicher" befinden kann sich wohl jedervorstellen.

Ich ließe es drauf ankommen....

Grüße
Ronny Winken
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Deswegen fragte ich ja nach der Grundlage.
Die Grundlage ist der § 41 StVO
StVO § 41 hat folgendes geschrieben::
Sperrflächen
Zeichen 298
Sie dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden .

@ Biber und der_drebber
Achtung auf dem verlinkten Bild ist die Sperrfläche jetzt am Anfang! Teufel-Smilie
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich soll also gegen Vorschriften verstoßen (und am Ende noch dafür bezahlen), bloß weil andere nicht so vorankommen können, wie sie es gerne würden?
Sorry, nicht mit mir.

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Grundlage? (damit ich mich in solchen Situationen mit einem Schild mit entsprechender Aufschrift gegen wild hupende hinter mir stehende Fahrer rechtfertigen aknn )

Da müssten sich wohl eher die wilden Huper rechtfertigen ...

gez. Lempel
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
ich kann mir schwer vorstellen, dass der potenzielle Linksabbieger sich so einfach hinstellen darf, und nur wegen seiner Absicht den Geradeausverkehr lahmlegen darf.
Da haben Sie ein Problem mit Ihrer Vorstellungskraft. Lachen

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Immerhin behindert er nicht unwesentlich den fließenden Verkehr.
Aber nicht verkehrs- oder rechtswidrig. Auch Fahrer, die sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, behindern nach Meinung vieler nachfolgender Fahrer den fließenden Verkehr - da käme auch niemand auf die Idee, von den sich korrekt verhaltenden Fahrern eine höhere Geschwindigkeit zu verlangen (okay, ich gebe zu, falsche Aussage, es müßte 'niemand ernstzunehmendes' heißen).

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Da hielte ich die rechtswidrige (aber verkehrstechnisch gerechtfertigte) Benutzung der Sperrfläche für einen wesentlich geringfügigeren Eingriff.
Möglicherweise. Ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Muß man sich jetzt auch schon rechtfertigen, wenn man nicht gegen die Regeln verstösst? Mit den Augen rollen

Ja. Haben Sie schon mal versucht, in einer längeren Autobahnbaustelle tatsächlich "nur" mit den dort vorgeschriebenen 60 km/h zu fahren? Geschockt
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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