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Möglicherweise. Ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit.
Das habe ich auch nie behauptet, oder?
Man könnte allenfalls darauf hinaus , dass die rechtswidrige Benutzung der Sperrfläche zugunsten eines höherwertigen Rechtsgutes (Gewährleistung des freien Durchgangsverkehrs) quasi als rechtfertigender Notstand anerkannt und geduldet wird. Möglicherweise findet man ja einen Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle oder gar einen Verkehrsrichter mit ähnlichen Ansichten über den gesunden Menschenverstand wie meinereiner....
Zitat:
Ja. Haben Sie schon mal versucht, in einer längeren Autobahnbaustelle tatsächlich "nur" mit den dort vorgeschriebenen 60 km/h zu fahren?
Mittklerweile schaffen es die Strassenbauämter durch radikale Verengung der verbleibenden Fahrbahnen sogar, dass sehr viele Angstfahrer sich gar nicht mehr trauen die zul. Höchstgeschwindigkeit in der Baustelle zu fahren.
Diese Zeitgenossen benutzen dann mit ihrem Wägelche beide Baustellenfahrspuren....vermutlich auch in der irrigen Annahme der Mittelstrich sei mit dem Zielstern auf der Haube in Deckung zu bringen.
_________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 29.01.09, 07:58 Titel:
kirchturm hat folgendes geschrieben::
karli hat folgendes geschrieben::
Muß man sich jetzt auch schon rechtfertigen, wenn man nicht gegen die Regeln verstösst?
Ja. Haben Sie schon mal versucht, in einer längeren Autobahnbaustelle tatsächlich "nur" mit den dort vorgeschriebenen 60 km/h zu fahren?
Jap und es macht Spaß dabei in den Rückspiegel zu schauen... _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Muß man sich jetzt auch schon rechtfertigen, wenn man nicht gegen die Regeln verstösst?
Ja. Haben Sie schon mal versucht, in einer längeren Autobahnbaustelle tatsächlich "nur" mit den dort vorgeschriebenen 60 km/h zu fahren?
Selbstverständlich halte ich mich an die Verkehrsregeln. Ich parke auch nicht auf Gehwegen, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Und ich gehöre nicht zu den Ewig gehetzten, die immer keine Zeit haben.
In dieser Hinsicht ist es oft hilfreich, wenn man mal 10 Minuten früher austeht!
Und ganz nebenbei fahre ich seit Jahren Unfallfrei und hab noch nie einen Punkt in Flensburg gehabt! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Bitte, zu meiner Verteidigung vorbringen zu dürfen:
Ich war aber nur der, der vorschriftsmäßig gefahren ist. Der Betontlangsamkriecher, der mit strickbemützter Klorolle auf der Hutablage beide Fahrspuren belegt hat, war ich nicht… _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
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