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Autoverkauf im Internet

 
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speedster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 06:13    Titel: Autoverkauf im Internet Antworten mit Zitat

hallo habe mal eine frage zu folgender konstellation:

person a will für seinen vater ein auto verkaufen und stellt es daher bei einem bekannten Internetauktionshaus zur versteigerung ein.
nach einigen tagen ist die auktion beendet und das auto zum höchstgebot verkauft.

verkäufer und käufer nehmen kontakt auf, dabei erzählt der käufer dem verkäufer, dass er das auto gerne erst in 2 oder 3 wochen abholen kommen wolle, da er ein kleinen handel hätte und erst noch ein anderes geschäft abwickeln wolle....
nach einigem hin und her einigt man sich darauf, dass der käufer dem verkäufer eine anzahlung in höhe von 500euro leisten soll per überweisung und es dann ok ist, wenn der käufer eben diese 2 bis 3 wochen noch benötigt. für diese zeit wird zusätlzlich noch vereinbart dass der käufer dem verkäufer später bei der abholung eine kleine zahlung für evtl. "abstellkosten" erstattet. man schätz die unkosten auf ca.30 bis 40 euro.

nun vergehen 3 wochen doch der käufer meldet sich nicht wie vereinbart....
der verkäufer schreibt emails, sms und versucht telefonisch kontakt aufzunehmen; zuerst erfolglos...
der käufer hat auch die vereinbarte Anzahlung nicht geleistet.

der verkäufer wird sehr stutzig und meldet das problem bei der dafür vorgesehen plattform auf dem Internetauktionshaus .
darauf reagiert der käufer und teilt mit, dass er ein unfall hatte und nun genug probleme hätte... mit dem auto wird es nichts.... und bietet dem verkäufer an die einstellgebühren bei Internetauktionshaus [Name geändert] zu bezahlen.
-
der verkäufer ist sehr erbost darüber, weil er sich mittlerweile bereits ein anderes fahrzeug gekauft und zugelassen hat.
es sind dem verkäufer einige kosten in den 4 wochen seit dem verkauf entstanden:
Internetauktionshaus-gebühren + 2 auto gleichzeitig angemeldet (relativ hohe versicheungskosten da ein pkw nun zusätzlich vorhanden)

und weil schon einige zeit vergangen ist, macht es vermutlich auch nicht viel sinn den 2. höchstbietenden der auktion anzuschreiben....
-
ich hoffe ich habe alle relevanten details geschildet um nun antworten auf folgende fragen zu erhalten:

1) muss der käufer das auto bezahlen bzw. kaufen?

2) kann der verkäufer alle angefallenen kosten zurückverlangen? bzw. welche kosten können verlangt werden?
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 11:13    Titel: Re: Autoverkauf im Internet Antworten mit Zitat

speedster hat folgendes geschrieben::

1) muss der käufer das auto bezahlen bzw. kaufen?


Ja.

Unter der Voraussetzung, dass auch wirksamer ein Kaufvertrag vorliegt.


speedster hat folgendes geschrieben::


2) kann der verkäufer alle angefallenen kosten zurückverlangen? bzw. welche kosten können verlangt werden?


Ja.

Voraussetzung Verzug oder endgültige Leistungsverweigerung.
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speedster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

[quote] Unter der Voraussetzung, dass auch wirksamer ein Kaufvertrag vorliegt. [/quote]


liegt denn ein wirksamer kaufvertrag vor bei einem verkauf über das bekannte Internetauktionshaus?
-
welche schritte sollte der verkäufer nun einleiten wenn er das auto verkaufen will?


Zuletzt bearbeitet von speedster am 28.01.09, 13:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, dort werden wirksame Kaufverträge geschlossen.

Der Verkäufer müsste den Käufer notfalls gerichtlich auf Abnahme und Bezahlung der Kaufsache in Anspruch nehmen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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speedster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

was wäre jetzt der richtige nächste schritt?
eine frist setzen?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

speedster hat folgendes geschrieben::
was wäre jetzt der richtige nächste schritt?
Ich würde dem Käufer zunächst nochmal einen netten Brief schreiben und ihn zur Zahlung und Abholung auffordern, Fristsetzung: zwei Wochen. Wenn keine Reaktion: Einschreiben mit der Aufforderung, bis zum XX.XX zu zahlen und abzuholen, andernfalls würden rechtliche Schritte eingeleitet. Wenn wieder nichts passiert: Anwalt einschalten und den machen lassen. Das einzige Risiko besteht m.E. darin, daß der Käufer während des ganzen Verfahrens in Insolvenz geht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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