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Abrechnung auf Gutachtenbasis (Schadenspositionen)

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:30    Titel: Abrechnung auf Gutachtenbasis (Schadenspositionen) Antworten mit Zitat

Es wird mit der gegnerischen Versicherung nach Sachverständigengutachten abgerechnet. Der Wagen hat keinen Totalschaden, allerdings ist er nicht mehr fahrbereit.

Welche Schadenspositionen neben dem Nettowert des Gutachtens kann man noch geltend machen ? Es wird ein anderer PKW angeschafft.

- Nutzungsausfall
- Wiederbeschaffungszeit
- Wertminderung
- MwSt. wenn der Händler des neuen PKW diese ausweist
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

- Nutzungsausfall für die Zeit der (fiktiven) Reparatur (steht im Guatchten)
- Wertminderung (wenn eingetreten, steht im Guatchten)
- MwSt. wenn der Händler des neuen PKW diese ausweist (anteilig am Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges), alternativ Differenzbetseuerung.
-Kostenpauschale ca. 25€
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
- Nutzungsausfall für die Zeit der (fiktiven) Reparatur (steht im Guatchten)
- MwSt. wenn der Händler des neuen PKW diese ausweist (anteilig am Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges), alternativ Differenzbetseuerung.

Ich dachte diese Positionen werden nur übernommen, wenn es sich um einen Totalschaden handelt ?!


talla hat folgendes geschrieben::

- Wertminderung (wenn eingetreten, steht im Guatchten)

Auch wenn nicht repariert wird ?
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

mal als anekdote.: mir ist jemand drauf gefahren u. ich habe meinen wagen bei einem händler reparieren lassen (meine freundin sollte ihn danach fahren ;o) ), habe mir einen gebrauchten bei ihm gekauft u. ~14 tage später habe ich ihn an den händler verkauft.
man muss aber div. händler abklappern da es teilweise einen sehr großen unterschied beim "restwert" gibt u. nicht jeder händler mitmacht - letztenendes ist aber jeder händler froh denn die mechaniker muss er so od. so bezahlen.
die einzigen kosten die anfallen sind die versicherung u. steuern für den alten, aber so kann man def. wertminderung u. nutzungsausfall von der gegnerischen versicherung erhalten.
_________________
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La_Fos
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Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
mal als anekdote.: mir ist jemand drauf gefahren u. ich habe meinen wagen bei einem händler reparieren lassen (meine freundin sollte ihn danach fahren ;o) ), habe mir einen gebrauchten bei ihm gekauft u. ~14 tage später habe ich ihn an den händler verkauft.
man muss aber div. händler abklappern da es teilweise einen sehr großen unterschied beim "restwert" gibt u. nicht jeder händler mitmacht - letztenendes ist aber jeder händler froh denn die mechaniker muss er so od. so bezahlen.
die einzigen kosten die anfallen sind die versicherung u. steuern für den alten, aber so kann man def. wertminderung u. nutzungsausfall von der gegnerischen versicherung erhalten.

Eine rechtliche Lösung für die aufgeworfene Frage ist dies allerdings nicht. Winken
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn zulässig, dass die Versicherung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ersetzt und nicht nicht Nettobetrag aus dem Gutachten ?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist auf jeden Fall zulässig und auch so in den Bedingungen verankert.

Siehe auch A.2.6 und A.2.7
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aber doch nicht wenn der fiktive Reparaturbetrag unter der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert liegt.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, so verstehe ich es auch. Es heißt ja, dass bis zu der Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert gezahlt wird.
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

@ dr_drebber: Danke.

Kann der Geschädigte trotzdem, sofern Mehrwertsteuer beim Kauf des neuen PKW anfällt, diese geltend machen ?

Kann man Nutzungsausfall auch geltend machen, obwohl nicht repariert, sondern ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird.
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

bump
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