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Rotlichtverstoß?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:33    Titel: Rotlichtverstoß? Antworten mit Zitat

Am gestrigen Abend so passiert:

Zwei Fahrzeuge stehen nebeneinander (zweispurige Straße in der Innenstadt von Köln) an einer roten Ampel. Von hinten naht ein Rettungswagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Horn.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe muss man ein solches Fahrzeug durchlassen.

Nun besteht für den Fahrer auf der linken Spur keine Möglichkeit Platz zu machen, da die linke Spur auf der linken Seite durch ein Geländer begrenzt ist. Der Fahrer auf der rechten Spur hat die Möglichkeit ein Stück weiter vorne (hinter der Haltelinie) den Weg frei zu machen, muss aber dafür die Haltelinie überfahren. Die Ampel steht immernoch auf rot.

Ist es ein Rotlichtverstoß des Fahrers auf der rechten Seite, wenn er den Weg frei macht wie oben beschrieben oder sollte er stehen bleiben bis die Ampel grün zeigt?
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Rotlichtverstoß wäre es, gleichwohl würde er wohl folgenlos bleiben.

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__16.html

(Wobei man noch zusätzlich die Frage klären könnte, ob allein durch das Überfahren der Haltlinie schon der Rotlichtverstoß ausgelöst wurde. Dies gilt nämlich nicht dann, wenn noch nicht in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren wurde. Aber selbst wenn, s.o.)
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Herzliche Grüße
Kormoran
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

In so einer Situation am besten Datum und Uhrzeit notieren, sowie (wenn möglich) die Nummer des Krankenwagen.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Ein Rotlichtverstoß wäre es, gleichwohl würde er wohl folgenlos bleiben.

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__16.html

(Wobei man noch zusätzlich die Frage klären könnte, ob allein durch das Überfahren der Haltlinie schon der Rotlichtverstoß ausgelöst wurde. Dies gilt nämlich nicht dann, wenn noch nicht in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren wurde. Aber selbst wenn, s.o.)


In diesem Fall handelt es sich um einen Fußgängerüberweg. (es war allerdings auch kein Fußgänger in der Nähe).

@Adromir: Gute Idee.

@Kormoran und Adromir: vielen Dank für die schnellen Antworten. Winken
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In diesem Fall handelt es sich um einen Fußgängerüberweg. (es war allerdings auch kein Fußgänger in der Nähe).

Was die Haltlinie und damit den von mir in Klammern gesetzten Teil angeht, gilt hier übrigens das gleiche. Ich hätte statt vom "Kreuzungsbereich" besser vom "durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich“ geschrieben.
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das erinnert mich daran, als ich einmal meine Freundin beim Fahrschulunterricht begleitet hatte, der Fahrlehrer fragte in die Menge, was wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht hinter euch durch will und ihr dafür über rot fahren müsst, da sagt so eine Blondine doch glatt, ich würde warten bis es grün ist, er muss auch warten...ich dachte nur, hoffentlich kriegt die nie einen Führerschein
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Genau aus diesem Grund frage ich ja nach. Winken Hab zwar meinen Führerschein schon eine Weile, aber war bislang noch nicht in der Situation.
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe meinen auch schon fast 2 Jahre und bin des öfteren in so eine Situation geraten, meistens war es möglich auf den Bürgersteig auszuweichen, aber einige wenige mal bin ich auch leicht über rot gefahren.
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tac0211
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

So lange man die Starße nicht gesamt überquert, sondern bloß die Haltelinie überfährt, bleibt der Rotlichtverstoß ohne Folgen. Man ist sogar gezwungen einem Einsatzfahrzeug platz zu machen. Sonst hätte man mit ernsten Folgen zu rechnen.

Überquert man die Straße allerdings gesamt, kann dies als Ausnutzung der Situation ausgelegt werden. Hier kann der Rotlichtverstoß dann geahndet werden.
So habe ich das damals bei der Feuerwehr gelernt!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 29.01.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
meistens war es möglich auf den Bürgersteig auszuweichen
Nee, bitte nicht. Und auch nicht einfach so ein wenig vor und nach rechts fahren, so daß man mit dem Heck immer noch halb in der Fahrspur steht und das nächste oder spätestens übernächste Fahrzeug nicht mehr aus dem Weg fahren kann.

Einfach vorfahren, und zwar weit genug, daß andere Fahrzeug auch noch Platz machen können und das Einsatzfahrzeug problemlos durchkommt. Und das Vorfahren gilt im Zweifel für beide Fahrspuren, nicht nur für eine. Wenn beide abwarten, was der andere macht, fährt erfahrungsgemäß keiner.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
meistens war es möglich auf den Bürgersteig auszuweichen
Nee, bitte nicht. Und auch nicht einfach so ein wenig vor und nach rechts fahren, so daß man mit dem Heck immer noch halb in der Fahrspur steht und das nächste oder spätestens übernächste Fahrzeug nicht mehr aus dem Weg fahren kann.

Einfach vorfahren, und zwar weit genug, daß andere Fahrzeug auch noch Platz machen können und das Einsatzfahrzeug problemlos durchkommt. Und das Vorfahren gilt im Zweifel für beide Fahrspuren, nicht nur für eine. Wenn beide abwarten, was der andere macht, fährt erfahrungsgemäß keiner.


Also für beide Fahrspuren, sofern beide Platz zum Ausweichen bieten. Ich hätte mich gestern durch das links stehende Geländer arbeiten müssen um Platz machen zu können. Smilie
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich hätte mich gestern durch das links stehende Geländer arbeiten müssen um Platz machen zu können. Smilie
Ich hatte den Eingangsbeitrag so verstanden, daß beide Fahrzeuge jeweils die ersten in ihrer Spur waren. Winken
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

So war es auch, auf der linken Seite war trotzdem kein Platz zum Ausweichen. Winken

Glücklichweise waren auch nur diese beiden Fahrzeuge an dieser Ampel. Es gab also keinen Folgeverkehr, der auch hätte ausweichen müssen.
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und gerade ist es mir wieder passiert. Insbrucker Platz - Berlin, 3 Spurige Straße, ich stehe ganz rechts auf der Busspur um abzubiegen, von hinten kommt ausgerechnet auf meiner Spur eine Ambulans, ich fahre über rot und will, nachdem er vorbeigezogen ist, wieder zurücksetzen, geht aber nicht mehr, da steht schon ein Anderer und ich erfasse fast eine Fußgängerin und kurz danach wird es schon grün und ich fahre weiter 8-|
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zurücksetzen würde ich in so einer Situation aber auch nicht mehr, sondern warten bis es grün wird und dann fahren. Winken
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