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Verfasst am: 28.01.09, 20:19 Titel: Textpassagen aus jur. Schriften in Klageschrift übernehmen ?
Hallo, nur aus Interesse: In Klageschriften werden häufig Rechtsausführungen gemacht. Ist es zulässig, in einem kniffeligen Fall für die Rechtsausführungen eine Textpassage (ca. 3 bis 4 Sätze) aus einer juristischen Schrift ohne Quellenangabe zu übernehmen, weil diese so schlüssig und hervorragend formuliert ist ?
Darf man kurze passende Textpassagen auch aus einem Urteil übernehmen ohne Hinweis darauf ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.01.09, 13:24 Titel:
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Ich kann mir allerdings wenige Gründe vorstellen, die Quelle einer hervorragend formulierten Textpassage in einer Klageschrift zu verschleiern.
Naja, ich würde nicht gerne eine Klageschrift einreichen, bei der ich unter jeden zweiten Absatz ("(c) Michael Phillips; Jones, Bladder & Fornicator, New York") setzen müßte.
Da könnte ich auch gleich schreiben "Diese Klageschrift wurde aus 23 Quellen zusammengeschnipselt."
§63 UrhG macht aber keinerlei Ausnahmen von der Zitatkennzeichnungspflicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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