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Textpassagen aus jur. Schriften in Klageschrift übernehmen ?

 
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Anna Conda
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:19    Titel: Textpassagen aus jur. Schriften in Klageschrift übernehmen ? Antworten mit Zitat

Hallo, nur aus Interesse: In Klageschriften werden häufig Rechtsausführungen gemacht. Ist es zulässig, in einem kniffeligen Fall für die Rechtsausführungen eine Textpassage (ca. 3 bis 4 Sätze) aus einer juristischen Schrift ohne Quellenangabe zu übernehmen, weil diese so schlüssig und hervorragend formuliert ist ?

Darf man kurze passende Textpassagen auch aus einem Urteil übernehmen ohne Hinweis darauf ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Ich kann mir allerdings wenige Gründe vorstellen, die Quelle einer hervorragend formulierten Textpassage in einer Klageschrift zu verschleiern.


Naja, ich würde nicht gerne eine Klageschrift einreichen, bei der ich unter jeden zweiten Absatz ("(c) Michael Phillips; Jones, Bladder & Fornicator, New York") setzen müßte.

Da könnte ich auch gleich schreiben "Diese Klageschrift wurde aus 23 Quellen zusammengeschnipselt." Auf den Arm nehmen

§63 UrhG macht aber keinerlei Ausnahmen von der Zitatkennzeichnungspflicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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