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Abtretung von Mieteinnahmen

 
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ocgsr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:21    Titel: Abtretung von Mieteinnahmen Antworten mit Zitat

Hallo an alle, bin mir nicht ganz sicher, ob das hier das richtige Forum ist - aber ich probier's mal:

Folgendes Problem:
A und B sind verheiratet,
B hat eine Eigentumswohnung geerbt, die vermietet ist.

B möchte, dass die Mieteinnahmen aus dieser Wohnung nicht B sondern A zugerechnet werden (steuerlich unerheblich, da gemeinsame Veranlagung, aber erheblich für Krankenkassenbeiträge von B)

Ist es möglich zwischen A und B einen Vertrag abzuschließen, der A die Nutzungsrechte zur Vermietung der Eigentumswohnung einräumt und damit die Einnahmen aus Vermietung nur noch A zugerechnet werden?

Wenn ja, könnte das durch privaten Vertrag erfolgen, oder bedarf dies einer notariellen Beurkundung?

Schon mal danke für eure Antworten
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ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:43    Titel: Das... Antworten mit Zitat

Salut
...
ocgsr hat folgendes geschrieben::
...nicht ganz sicher, ob das hier das richtige Forum ist - aber ich probier's mal...
...gehört ins Mietrecht, aber ich probier's mal mit einer Antwort
ocgsr hat folgendes geschrieben::
...Ist es möglich zwischen A und B einen Vertrag abzuschließen, der A die Nutzungsrechte zur Vermietung der Eigentumswohnung einräumt ...
ja.
ocgsr hat folgendes geschrieben::
...und damit die Einnahmen aus Vermietung nur noch A zugerechnet werden?
das wiederum liefe auf eine Schenkung zu Lasten eines Dritten hinaus.
ocgsr hat folgendes geschrieben::
...Wenn ja, könnte das durch privaten Vertrag erfolgen...
ja.
ocgsr hat folgendes geschrieben::
..., oder bedarf dies einer notariellen Beurkundung?
nein.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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ocgsr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 09:28    Titel: Re: Das... Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Dennoch eine Rückfrage zum Verständnis:
[quote="ak"]das wiederum liefe auf eine Schenkung zu Lasten eines Dritten hinaus.[/quote]

Ist aber dennoch so machbar??
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ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:21    Titel: Schon. Der benachteiligte ... Antworten mit Zitat

Salut

...Dritte kann aber einen Ausgleich fordern.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wärs mit einem Nießbrauch zugunsten von A?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 12:46    Titel: Damit ... Antworten mit Zitat

Salut

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Wie wärs mit einem Nießbrauch zugunsten von A?
...mag man die Anspruchsgrundlage der KK zwar dämpfen, handelt sich aber mglw. steuerliche Quereffekte ein, indem die Verrechnung von Aufwendungen eben auch am Begünstigten kleben bleibt.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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ocgsr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Euch allen,

wir machen das doch am besten mit einem Vertrag, hat den gewünschten Effekt und kost' nix!!
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