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Angebliche Beleidigung eines anderen Autofahrers

 
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Jessiedie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 16:04    Titel: Angebliche Beleidigung eines anderen Autofahrers Antworten mit Zitat

Hallo. Ich bin total verzweifelt. Ich weiß nicht, was ich tun soll und wie ich reagieren soll. Hier meine Geschichte:

Ich war auf den Weg von der Arbeit nach Hause und fuhr auf einer zweispurigen Straße auf der linken Seite. Vor mir hielt eine Frau ihren PKW an um nach links über die Straßenbahnschienen abzubiegen und ich hielt genau hinter ihr. Es hupte auf einmal von der linken Seite und da stand ein ziemlich aufgemotzter (Wortsperre: Firma) mit zwei jungen Männern drin. Ich, total vom Hupen erschrocken, gestikulierte dem Fahrer, dass ich nicht zur Seite fahren kann um ihm Platz zu machen, da hinter mir ein Fahrzeug stand und die Frau einfach nicht fuhr. Dazu kam, dass genau hinter mir eine Fußgängerüberwegampel auf Rot schaltete. Ich konnte einfach nicht weg und der (Wortsperre: Firma)-Fahrer wies mich darauf hin, dass Rot wäre und ich Platz machen soll. Ich war total hibbelig und fragte mich mit einer wütenden Geste, warum die Frau vor mir nicht endlich losfuhr, damit der (Wortsperre: Firma) endlich fahren konnte, denn er stand ja auf den Bahnschienen. Es kam aber keine Bahn. Jedenfalls kam der (Wortsperre: Firma)-Fahrer immer näher an mich herangefahren und ich schaute ihn an und sagte, dass er es seinlassen soll. Dann schüttelte ich mit dem Kopf und sagte, zu mir "Das kann ja wohl nicht wahr sein!" Dann ging es weiter.

Jedenfalls haben die dann mein Auto von hinten fotografiert, sodass mein Heck mit dem Kennzeichen gut erkennbar war und zeigten mich wegen Beleidigung an.

Als ich zur Aussage bei der Polizei kam, las er mir alles vor usw. und zeigte mir mein Fahrzeug, was ja von den jungen Männern fotografiert worden war. Ich machte genauso meine Aussage wie oben aufgeführt und jetzt bekam ich einen Bescheid der Staatsanwaltschaft bei dem Landesgericht und soll 150 Euro zahlen!!!!! Zudem bin ich eine 30 jährige Frau und wieso sollte ich mich dann gleich 2 jungen Männern anlegen, die schnell mal hinter mir herfahren um mich aus dem Auto zu ziehen. Heute weiß man ja nie was einem widerfährt!

Ich bin total geschockt, denn ich habe mir nix vorzuwerfen und soll an die Staatskasse zahlen, obwohl ich nichts getan habe!! Was soll ich nur tun! Es muss doch hier Gerechtigkeit geben!!!!!! Wie kann ich mich wehren?

Vielen Dank für das Lesen. Ich wäre für jeden Tipp sehr sehr dankbar!

Freundliche Grüße eure Arlett
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 16:25    Titel: Strafbefehl oder vorläufige Einstellung Antworten mit Zitat

Liegt ein Strafbefehl vor, so sollte der Angeklagte, der mit dem Inhalt des Strafbefehls nicht einverstanden ist, gemäß § 410 StPO binnen zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Wenn man sich mit Strafverfahren nicht so gut auskennt, was wohl bei den meisten Bürgern der Fall sein dürfte, sollte man sich meiner Meinung nach einen Rechtsanwalt (RA) seines Vertrauens suchen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.

Liegt eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO vor, mit der Auflage, einen bestimmten Betrag an eine bestimmte Stelle zu zahlen, so sollte der Beschuldigte sich ebenfalls gut überlegen, was jetzt im Einzelfall zu tun ist. Auch hier sollte meines Erachtens, wenn er sich unsicher ist und sich ungerecht behandelt fühlt, ein RA kontaktiert werden.
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Jessiedie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Soll das heißen, dass ich, wenn ich zahle, ein Schuldeingeständnis machen würde?

Zitat: "Es ist daher beabsichtigt, gemäß § 153 a Abs. 1 der Strafprozessordnung von der Erhebung der öffenltichen Klage abzusehen, sofern Sie sich binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens bereit erklären, dass Sie innerhalb einer Frist von 1 Monat einen Geldbetrag von 150,- Euro zu Gunsten der Staatskasse zahlen."
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sah denn die wütende Geste aus?
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und ich schaute ihn an und sagte, dass er es seinlassen soll.


Wie sagten sie dass ? Worte wird er wohl kaum vernehmen können, wenn sie beide in ihren Autos sind. Also haben sie sich über Zeichen "unterhalten" und genau diese "Zeichen" wüssten wir zunächst gerne !



Zitat:
Wie sah denn die wütende Geste aus?

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Jessiedie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schaute zum Fahrer und sagte mit offensichtlichen Lippenbewegungen "Lass das sein! oder "Hör auf!" Ich kann es nicht mehr genau sagen. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass die jungen Männer (russischer Abstammung) mir wohl eins auswischen wollten, weil ich nicht weggefahren bin. Wie auch! Ich konnte ja nicht. Selbst der Polizist, der meine Zeugenaussage aufgenommen hatte, meinte, dass da nix mehr kommen wird, da meine Aussage offensichtlich ist. Jeder normale Mensch kann sich doch denken, dass eine Frau nicht gerade 2 junge Männer heutzutage so offensichtlich beleidigt. Es liegt mir fern, denn ich weiß als Straßenbahnfahrerin sehr genau, zu was junge Leute heutzutage fähig sind.

Und nun zu der wütenden Geste: Ich schlug mit beiden Händen auf das Lenkrad und fragte mich laut, wann denn die Frau endlich fahren würde. Mehr nicht. Da hatte ich noch nicht mal die 2 Jungs angeschaut.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Woher wissen Sie, dass es junge Männer russischer Abstammung waren? Sie hatten sich doch nur "nonverbal" unterhalten.
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Jessiedie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es von dem Polizisten, der meine Aussage aufgenommen hat.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Jessiedie hat folgendes geschrieben::
..r (russischer Abstammung) ...



Warum ist das erwähnungswert ?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sind die Herren aufgrund der Abstammung der deutschen Sprache nicht mächtig und haben die Lippenbewegungen als Beleidigung aufgefasst, da sie diese nicht eindeutig sprachlich (also lippenlesend) einordnen konnten.

Ein anderer Grund fällt mir nicht ein...
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Jessiedie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Warum das erwähnenswert ist? Weil ich schlechte Erfahrungen mit russischen Jugendlichen gemacht habe und ich nicht alleine dastehe. Gerade als Straßenbahnfahrerin habe ich schon Schläge angedroht bekommen, wurde angespuckt usw. Ich fand es halt erwähnenswert. Mehr nicht.

Und nur zur Info... Ich werde die 150 Euro bezahlen, denn ich habe mit einer Rechtsberatung geprochen und ich werde nie Recht bekommen, da in der Aussage der jungen Männer eine Scheibenwischergeste erwähnt worden ist. Und da habe ich schlechte Karten.

Am liebsten würde ich den Fahrer wegen Nötigung anzeigen, aber da stehe ich ja auch alleine da und hätte nie ne Chance. Ich finde alles sooooo ungerecht.

Wie lange wird denn bei der Staatsanwaltschaft dieser Vorfall intern im System geführt? Weiß das jemand? Denn nun ist es ja so, dass bei einer eventuell nächsten Anzeige es nicht mehr bei einer Zahlung an die Staatskasse bleibt.

Danke für Antworten und liebe Grüße
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Jessiedie hat folgendes geschrieben::
Weil ich schlechte Erfahrungen mit russischen Jugendlichen gemacht habe ...



Vorurteile Frage
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Jessiedie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso wird hier einem das Wort im Mund herumgedreht? Was hat das mit Vorurteilen zu tun, wenn ich die Abstammung erwähnt habe? Meine Wurzeln liegen auch im Ausland.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Jessiedie hat folgendes geschrieben::
Weil ich schlechte Erfahrungen mit russischen Jugendlichen gemacht habe
Mit deutschen nicht? Erstaunlich.

Jessiedie hat folgendes geschrieben::
Was hat das mit Vorurteilen zu tun, wenn ich die Abstammung erwähnt habe?
Weil die Abstammung nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Fall zu tun hat. Sehr böse

Jessiedie hat folgendes geschrieben::
Meine Wurzeln liegen auch im Ausland.
Das macht es nicht besser - im Gegenteil! Sehr böse
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Jessiedie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 05:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich suche hier Hilfe und werde verurteilt und kritisiert. Ich dachte es ist erwähnenswert, da ich halt (OHNE VORURTEILE) fast immer mit russischen Jugendlichen in Konflikt gerate! Dafür kann ich nix. Aber ich wusste nicht, dass sich hier so viele angesprochen fühlen! Ich verlasse dieses Forum, da ich hier wohl keine Hilfe finden werde.
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