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Wer kann mir mit grundsätzlichen Informationen über eine Garantie nach österreichischem Recht aushelfen? Gleichen sich insoweit deutsches und österreichisches Recht(sverständnis), gibt es Besonderheiten etc?
Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und kann vom Erbringer einer Lieferung oder Leistung frei festgelegt werden.
Sie darf die Gewährleistung nicht einschränken, sondern nur erweitern, sonst gibt es keine Regel.
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