Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe eine Frage bezüglich der Nachweispflicht bei einer unrechtmässigen Abbuchung mittels einer gestohlenen Bankkarte.
Beschreiben:
Bankkarte wurde mir gestohlen/verloren. Daraufhin hab ich ca. 2 Std. danach meine Karte sperren lassen. Mit der gesperrten Karte wurde 1 Monat später in diversen Geschäften einkauft, laut meiner Bank ist dies nur über Unterschrift/Lichtbildausweis möglich da dort die Sperrung der Karte nicht überprüft wird (ist billiger für das Geschäft).
Alle Abbuchungen wurden zurückgebucht und 99% aller betroffenen Firmen haben das wohl mit Fax mit der Bank geklärt. Eine Firma (pieeep -report-) hat das wohl einfach an ein Inkassobüro weiter gegeben (pieeep -report-) und fordert nun einen Betrag von mir.
Ich habe dann bei der Firma angerufen und Ihnen den Vorfall geschildert und das sie das ja recht einfach mit meiner Bank regeln können (wie ja 20 Firmen vor Ihnen ja auch).
(pieeep -report-) ist der Ansicht das ich die Nachweispflicht diesbezüglich habe. Natürlich habe ich schon die Unterlagen von meiner Bank angefordert, aber ich Frage mich doch wieso ich auf den Kosten die mir dadurch entstehen sitzen bleibe, wenn der Fehler ja bei (pieeep -report-) liegt und der nicht angeforderten Überprüfung der Karte.
(pieeep -report-) ist wie bei solchen Fällen wohl üblich auch recht forsch vorgegangen und droht natürlich direkt mit dem Anwalt.
Fragen die sich dabei aufwerfen:
Muss (pieeep -report-) nicht erst einmal Nachweisen das die Forderung rechtens ist.
Falls ich das bis zum Anwalt laufen lasse wer ist trägt dann die kosten (150€ selbstbeteiligung beim Anwalt habe ich ja selbst mit Versicherung)
Wieso gibt es keine Überprüfungspflicht ob eine Karte gesperrt ist.
Anmerkung: Falls alle Firmen so vorgegangen wären, hätte ich allein durch Telefon und Papier/Portokosten in Höhe von 100€ könnte ich die Kosten bei einer Firma wieder einfordern. Da der Anspruch nicht rechtens war?
mfg
reidi
Anmerkung: Willkommen im FDR. Klarnamen sind hier nicht erwünscht, bitte künftig allgemeine Formulierungen wie "Inkassobüro" oder "das Kaufhaus" verwenden. Gruss report/Moderator
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.