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Miteigentumsanteil erwerben?

 
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km_1403
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 16:31    Titel: Miteigentumsanteil erwerben? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein Problem, bei dem ich im Moment nicht weiter komme.
Fakt ist, ein Haus ist aufgeteilt auf 3 Eigentümer, je zu 1/3. Ein Miteigentümer ist nun verstorben und das ganz Haus sollte nun verkauft werden. Der Verkaufserlös liegt nun weit unter unseren Vorstellungen und ich bin zu der Entscheidung gekommen, dieses Drittel nun selbst zu erwerben, ich hätte also dann 2/3 dieser Immobilie. Kann der Eigentümer des Dritten Drittels nun irgendwelche Einwände erheben? Vorkaufsrecht ist nicht notariell festgelegt.
Herzlichen Dank
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 17:17    Titel: Re: Miteigentumsanteil erwerben? Antworten mit Zitat

km_1403 hat folgendes geschrieben::

Fakt ist, ein Haus ist aufgeteilt auf 3 Eigentümer, je zu 1/3.

Fakt ist, dass diese Aussage zu unklar ist...
Haus kann aufgeteilt sein in Wohnungungseigentum. Dann gehört jedem der 3 Miteigentümer eine bestimmte Wohnung. Gibt es keine Aufteilung, würde Bruchteilseigentum vorliegen und jedem der Miteigentümer würde ein ideeller Anteil am Gesamtobjekt gehören.
Die Ausgangslage bei einem Verkauf unterscheidet sich beträchtlich...

Zitat:

Kann der Eigentümer des Dritten Drittels nun irgendwelche Einwände erheben?


Bei Wohnungseigentum entscheidet der Wohnungseigentümer allein über einen Verkauf. Eine eventuell erforderliche Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

Liegt dagegen Bruchteilseigentum vor, ist bei einem Verkauf die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erforderlich. Stimmt ein Miteigentümer nicht zu, kann kein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Als letzte Möglichkeit bleibt dann die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft. Selbstverständlich kann jeder der bisherigen Miteigentümer in der Versteigerung mitbieten. Versteigert wird allerdings das gesamte Objekt. Der interessierte Eigentümer müsste de facto also gleich 2 zusätzliche Wohnungen ersteigern und wäre bei einem Zuschlag dann Alleineigentümer.
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emi 10
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Als letzte Möglichkeit bleibt dann die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft.

Fakt ist, daß ich davon noch nie etwas gehört habe.
Würde mich interessieren wo man das nachlesen kann.

MfG
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 17:59    Titel: Re: Miteigentumsanteil erwerben? Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
.... Liegt dagegen Bruchteilseigentum vor, ist bei einem Verkauf die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erforderlich. Stimmt ein Miteigentümer nicht zu, kann kein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Sorry, aber da bin ich anderer Meinung. Meiner festen Überzeugung nach kann jeder Bruchteilseigentümer seinen Anteil frei veräußern (ohne Zustimmung der anderen Bruchteilseigentümer).
Eine andere Frage ist, wer Bruchteilseigentum kauft, denn es bringt wenige Rechte, aber mitunter viel Probleme.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 747 BGB: Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände

Jeder Teilhaber kann über seinen Anteil verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen können die Teilhaber nur gemeinschaftlich verfügen.


Gruß,
moro
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