Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anwaltskosten. ???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anwaltskosten. ???
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:37    Titel: Anwaltskosten. ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

um es kurz zu fassen, mir wurde vor 1 jahr der roller gestohlen und von der Polizei als totalschaden wiedergefunden.
Die Täter wurden gefasst 2 Minderjährige, Strafverfahren lief und beide wurden dann vor Gericht verurteilt.

Habe vom Gericht eine Kopie vom Gerichtsurteil erhalten, auf der die Adressen der Verurteilen steht.

Habe mich dann mit den Eltern in Verbindung gesetzt. Meine Forderungen 500 € also von jedem 250 €. Mit einen Elternteil habe ich mich geeinigt und die 250 € erhalten. Der andere Elternteil weigert sich zu zahlen.

Meine Frage: Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte, was für Kosten kommen dann auf mich zu und werde ich Erfolg haben, da die Persn ja deswegen Verurteilt wurde. ??????

Für Antworten würde ich mich freuen.

efes.p
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
2 Minderjährige

Wie alt ist denn der, von dem die Kohle noch aussteht?
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Junge ist 15 Jahre alt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dann sollte es da kein Problem geben. Die Anwaltsgebühren lägen, wenn der Anwalt nur gerichtlich tätig wird, bei einer 1,3 Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG (= 32,50 € netto), einer 1,2 Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG (= 30,00 € netto) Postpauschale und Mehrwertsteur, insgesamt brutto 89,25 €. Dazu kommt der zu zahlende Gerichtskostenvorschuß von 75,00 €. Wenn Sie "zu wenig" verdienen, hätten Sie zudem Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sehen die Chancen ziemlich gut aus.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.


Zuletzt bearbeitet von Metzing am 29.01.09, 02:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erlaube mir noch ergänzend anzumerken, dass man wahrscheinlich auch den anderen Mj. - also der wo schon gezahlt hat - noch einmal "melken" kann, da die beiden Lümmel als sog. Gesamtschuldner haften dürften.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es sei denn, die Einigung mit dem anderen Lümmel ist mit einer Haftungsfreistellung von weiteren Ansprüchen verbunden worden, was ich nach dem Sachverhalt nicht ausschließen will. Winken

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

vielen danke für die Antworten.

hat die Antwaltskosten nicht die Gegnerische Seite zu tragen, wenn es zur aussergerichtlichen Zahlung meiner Forderungen kommt.

bsp. Anwalt schreibt die Eltern an und die zahlen mir die 250 €, was ist dann mit den Anwaltskosten, kann der Anwalt die auch eintreiben. ???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Klar kann der Anwalt das tun. Allerdings handelt es sich bei den Anwaltskosten, die man dem Anwalt schuldet, zunächst einmal um eine eigene Schuld. Man erlangt in diesem Zusammenhang lediglich einen Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite. Es dürfte klar sein, daß man schlecht einen Anwalt beauftragen und dem dann sagen kann: "Ätsch, ich habe Dich zwar beauftragt, aber habe keine Lust, Dich zu bezahlen. Hol Dir Dein Geld doch bei den anderen." Der Anwalt ist ein Dienstleister wie jeder andere und keine Bank. Es wäre ja auch ziemlich unfair, wenn man dem Anwalt, von dem man ordentliche Arbeit verlangt, dann das zusätzliche Risiko eines Forderungsausfalls aufbürden würde.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

ja klar, ich will ja nicht das der anwalt wegen mir einen forderungsausfall hat. die anwaltskosten werde ich ihm bezahlen, es war nur die frage ob die möglichkeit besteht, das die schuldnerische seite die anwaltskosten bezahlt und ich die anwaltskosten je nach dem zurückerstattet bekomme bzw. nicht zahlen muss.

bzw. gibt es keine gesetzliche regelung, das derjenige dem die schuld zugewiesen wurde auch die anwaltskosten zahlen muss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Metzing,

also ich war jetzt beim Anwalt. Meine Forderung als Gläubiger 350€.
Die Eltern den Jungen sind bereits angeschrieben worden und haben Zeit bis zum 27.02.2009 zu zahlen.

Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich nicht im Besitz einer Rechtsschutzvesicherung und müsste momentan alle Kosten erstmal vorlegen und da ich nicht die Garantie habe je etwas zurückzubekommen möchte ich wegen 350€ nicht mehrl Geld in die Sache investieren.

Deshalb meine Frage nochmals wegen den Kosten.

Wenn die Eltern bis zum 27.02.2009 nicht zahlen und ich die Angelegenheit beende, wie hoch sind dann die Kosten vom Anwalt für das Schreiben??

Wenn ich den Anwalt weiterbeauftrage ein gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, was kommen da noch für Kkosten hinzu. Ich habe da was von Gerichtskosten, Gerichtskostenvorschuss zusätzliche Anwaltskosten, auslagen vom Anwaltz u.s.w....gelesen.

für eine kurze Berechnung wäre ich Dir dankbar.

gruss

efes.p
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Ich erlaube mir noch ergänzend anzumerken, dass man wahrscheinlich auch den anderen Mj. - also der wo schon gezahlt hat - noch einmal "melken" kann, da die beiden Lümmel als sog. Gesamtschuldner haften dürften.


Nicht, wenn man sich "geeinigt" haben sollte Winken
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich bereits vor knapp einem Monat angemerkt hatte, aber danke für die Wiederholung... Winken
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

hallo metzing,

ich habe mich nicht wiederholt. die frage war nur wie hoch die kosten momentan sind und welch kosten noch entstehen wenn ich ein gerichtliches mahnverfahren einleite.????
wann muss man gerichtskostenvorschuss bezahlen. ???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

efes.p hat folgendes geschrieben::
hallo metzing,

ich habe mich nicht wiederholt.

O je.

Nein, Sie haben sich nicht wiederholt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

efes.p hat folgendes geschrieben::
die frage war nur wie hoch die kosten momentan sind und welch kosten noch entstehen wenn ich ein gerichtliches mahnverfahren einleite.????
wann muss man gerichtskostenvorschuss bezahlen. ???


Warum fragen Sie nicht einfach den Anwalt, den Sie eh schon beauftragt haben? Der weiss es sicher ganz genau - und dürfte für die Antwort auf diese Frage auch keine zusätzliche Gebühr verlangen Winken

gerichtskostenvorschuss wird nach meiner Erfahrung fällig, sobald die Klage bei Gericht eingereicht wird, und ist an dieses zu zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.