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Unklarheit um Rechte an Logo

 
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exothermic
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Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 21:11    Titel: Unklarheit um Rechte an Logo Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal an euch eine Frage und die Suche im Internet und hier im Forum hat mir bisher leider keine genauen Infos gegeben, die exakt zu meiner Angelegenheit passen.
Ich hoffe, ihr könnt mir einen Ratschlag geben!


Bis 2007 war ich stellv. Abteilungsleiter im Sportverein A und habe eine Website, sowie ein Logo für die Abteilung erstellt. Die 2-3 Zwischenschritte bis zum endgültigen Logo habe ich immer der Abteilungsleitung, Frau X, und ihrer Tochter, Frau Y, gezeigt - sie sollten nur sagen, ob es ihnen gefällt oder nicht und genau das taten sie, nicht mehr!

Ende 2007 haben wir uns leider im Zwist getrennt (ich wechselte daraufhin 2008 in Verein B) und ich untersagte die weitere Nutzung der Website, nachdem man mich denunzierte.
Frau X und Frau Y gingen zum Vorstand von Verein A und legten dies dar - sie fügten allerdings noch hinzu, dass ich untersagt haben soll, das Logo weitehin zu benutzen, doch hiervon war nie eine Rede (an das Logo dachte ich überhaupt nicht). Dies war nicht das schlimmste, sondern dass Frau Y plötzlich 50% an den Rechten des Logos haben wollte. Daraufhin überließ ich alle Nutzungsrechte dem Verein A und man einigte sich dann schriftlich darauf, dass ich den beiden die Website komplett überlasse und sie das unveränderte Logo weiterhin im Sinne unseres Sports nutzen können - bei Austritt aus dem Verein obliegen die weiteren Nutzungsrechte ausschließlich dem Verein A.

Kurz vor 2009 gliederte sich die Abteilung aus dem Verein A aus, man gründete Verein B, und wir verblieben so: Die Gegenstände, auf denen das Logo bereits gedruckt ist (Jacken, Westen, Heckscheibe von Autos) können das Logo weiterhin tragen, doch es darf nicht weiter verwendet, also nicht gedruckt werden (dann sollte es halt Jacken mit und ohne Logo geben).
Anfang 2009 erhielt ich die Rechte am Logo, die ich 2007 an Verein A abgetreten hatte wieder zurück.

Jetzt bietet Verein B jedoch auf ihrer neuen Website Jacken und Westen mit Logo zum Kauf an - dies ist ja aber nur dann möglich, wenn das Logo weiterhin auf die Jacke gedruckt wird, was gegen die Vereinbarung ist!

----------
Soweit zur Story und jetzt meine Anliegen...
----------

Frage 1:
Als ich das Logo erstellte, hatten wir leider keine schriftliche Abmachung getroffen. Inwiefern kann ich den weiteren Druck/die Zurschaustellung/die Verwendung des Logos unterbinden? Kann ich dies überhaupt oder wäre dies nur mit etwas Schriftlichen möglich und ich muss damit leben, dass Verein B das Logo nun weiterhin verwendet?

Frage 2:
Bei den Westen und Jacken, die das Logo bereits trugen, wurde der Schriftzug (welcher Verein und um was es sich handelt) überdruckt, somit ist jetzt der Schriftzug von Verein B unter dem Logo.
Stellt dies eine Änderung des Logos dar? Ist dies zulässig, da das Logo ja eigentlich nichts mit Verein B zu tun haben soll und ich es nur für Verein A entworfen habe?

Frage 3:
Ich habe ja alle an Verein A transferierten Rechte dieses Jahr wieder zurück erhalten.
Hat Frau Y überhaupt irgendwelche Rechte am Logo (besonders vor dem Rücktransfer!!!), obwohl sie während der Erstellung des Logos nur sagte, ob ihr das Logo gefällt oder nicht?


Ist Hopfen und Malz im Prinzip verloren oder wie schaut es aus?
Könnt ihr mir hier evtl. Hinweise zur Rechtslage geben?

(Sorry für den langen Text, aber ich dachte, dass ich es besser in allen Einzelheiten schildere, als nur bruchteilhaft.)

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße
exothermic
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verlinke mal hier nur auf die sehr passende Antwort von Michael A. Schaffrath aus einem anderen Thread zum selben Thema: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=976977#976977
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exothermic
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Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, danke für den Link, den hatte ich bereits gefunden und damit stimme ich auch vollstens überein!

Mir geht es im Prinzip auschließlich um die Sachlage um das Logo - da andere Voraussetzungen wie bei der Website herrschen, ist eine Analogie Website -> Logo nicht treffend und beantwortet leider nicht meine Fragen. (Oder ich stehe gerade arg auf dem Schlauch.)
Mir geht es ja im Prinzip nur um darum, wo die Nutzungs- und Urheberrechte liegen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Urheberrechte liegen, wie immer, bei dem, der das Logo gemacht hat (und wenn mehrere daran mitgewirkt haben, kann es auch mehrere Urheberrechte geben) und die Nutzungsrechte liegen bei demjenigen, dem sie übertragen wurden. Das kann dann auch ein ausschließliches Nutzungsrecht sein, daß (wie schon der Name verrät) sogar den Urheber von der Nutzung ausschließt.
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exothermic
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Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man allgemeingültig sagen, ab wann Frau Y (anteilige) Urheberrechte am besagten Logo hat? Und ganz speziell: Reicht zu sagen "Sieht gut aus!" schon aus, um hier von einer Beteiligung am kreativen Entstehungsprozesses des Logos zu sprechen und somit von Urheberrechten?

Und noch einmal zu einer anderen Frage:
Stellt der Druck des Schriftzuges von Verein B über den von Verein A (für den das Logo entorfen wurde) eine Änderung des Logos dar oder ist das eher "Beiwerk" und die Zuordnung zu einem anderen Projekt (hier Verein B) ist somit okay?

Mist, ich habe den falschen Studiengang gewählt! Winken

Ich weiß, dass ich hier keine Antwort in der Form von "Das geht, das nicht!" bekomme und das will ich auch nicht, aber ich habe wirklich keine Ahnung von der Materie und bin deshalb umso dankbarer für jede Hilfe, die du mir bisher geboten hast!
Mich bitte auch nicht falsch verstehen! Ich mag Verein B nichts wegnehmen o.ä., ich will nur nicht, dass man sich mein Logo unter den Nagel reißt, ohne was dafür getan zu haben und dass ich das dann morgen überall sehe!

Danke und Gruß
exo
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Die Urheberrechte liegen, wie immer, bei dem, der das Logo gemacht hat

Vorausgesetzt, die notwendige Schöpfungshöhe wird erreicht Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Punkt 1: Es ist immer eine schwierige Frage sowas letztendlich einzuschätzen. Ich würde sagen, ein einfaches abnicken reicht nicht aus.

Punkt 2: Wenn wir davon ausgehen, daß Verein A die ausschließlichen Nutzungsrechte für das Logo besitzt, dann darf er auch eine weitere Nutzung durch Verein B erlauben.

@nordlicht: Natürlich.. Irgendwie wird sowas von mir schon als so selbstverständlich angenommen, daß ich es nicht extra erwähnt hatte..
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exothermic
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Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen wir mal davon aus, dass das Abnicken ("Siegt gut aus!") nicht ausreicht, um (anteilige) Urheberrechte zu besitzen, dann besaß ich die die ganze Zeit alleine.
Die Gewährung des Nutzungsrechtes an Frau Y kann ich also eingrenzen - nach dem Rücktransfer der Rechte von Verein A an mich habe ich ja eigentlich alle Rechte am Logo.
Reicht das Abnicken von Frau Y aus (sie hat Rechte am Logo - inwieweit muss geklärt werden), sieht das alles anders aus!?!

Wenn ich hier das Logo mal zeigen würde, könnte man dann sagen, ob die Schöpfungshöhe in etwa ausreicht?
Im Prinzip ist es ein sehr spartanisch stilisierter, abstrakter Inline-Speedskater, also kein Wappen o.ä. und alles am Rechner gezeichnet.

Noch eine anschließende Frage...
Gehen wir mal nicht so sehr von den Urheberrechten aus: Nun hat Verein B noch Mützen mit dem Logo drucken lassen, was eindeutig gegen die Vereinbarung ist (die Vereinbarung nach dem Ausscheiden der Abteilung aus dem Verein A besagte folgendes: Verein B (aus der scheidenden Abteilung hervorgegangen) darf ausschließlich die Sachen/Dinge nutzen, die bereits mit dem Logo versehen sind - gedruckt darf es NICHT mehr werden.)
Gibt es hier eine Möglichkeit, den weiteren Druck zu untersagen, wie von beiden Seiten aus vereinbart war?

Vielen Dank für deine/eure Aussagen/Hilfe bisher!
exo
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

exothermic hat folgendes geschrieben::

Wenn ich hier das Logo mal zeigen würde, könnte man dann sagen, ob die Schöpfungshöhe in etwa ausreicht?

Das entscheidet im Zweifels- und Streitfall immer ein Richter.
Urheber sagt: "Schöpfungshöhe erreicht", Nutzer sagt: "Schöpfungshöhe nicht erreicht".
Urheber will Geld, da seiner Meinung nach die Schöpfungshöhe erreicht wird.Nutzer sagt: "Nö. Gibt kein Geld, da Schöpfungshöhe nicht erreicht".
Will der Urheber Geld sehen, muss er folglich von einem Gericht klären lassen, ob die Schöpfungshöhe erreicht ist oder nicht.
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