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Gerichtliches Verfahren wg. Einspruch Bußgeldbescheid

 
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Stuttgart70499
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 19:11    Titel: Gerichtliches Verfahren wg. Einspruch Bußgeldbescheid Antworten mit Zitat

"Fahrzeugführer A" soll mit seinem Fahrzeug auf einer stark befahrenen Strasse ein parkendes Auto am Seitenspiegel gestreift haben. Der Seitenspiegel der Geschädigten ging zu Bruch. Die Geschädigte selbst hat dies nicht mitbekommen, sondern eine Passantin (einzigste Zeugin).

Aufgrund dessen wurde ein Ermittlingsverfahren eröffnet. Das Ermittlungsverfahren wurde laut Polizei eingestellt weil dies nicht nachweisbar sei.

Kurze Zeit später flatterte ein Bußgeldbescheid der Stadt ins Haus mit einer Strafe von ca. 400 Euro sowie ein Punkt wegen: Verkehrsordnungswidrigkeit. Gegen diesen Bescheid wurde Einspruch eingelegt mit dem Hinweis das dass Ermittlungsverfahren gegen "Fahrzeugführer A" eingestellt wurde. Nach dem Einspruch kam ein Schreiben vom Amtsgericht. Es kommt zu einer Gerichtsverthandlung wegen: "Hauptverhandlung zur Verkehrsordnungswidrigkeit gegen Einspruch".

Wie kommt es dazu ? Die Ermittlungen wurden doch wegen nicht Nachweißbarkeit eingestellt ? Was sollte man am besten tun. Zum Anwalt ja, aber der kostet wieder und das ohne Rechtsschutzversicherung.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 19:24    Titel: Re: Gerichtliches Verfahren wg. Einspruch Bußgeldbescheid Antworten mit Zitat

Stuttgart70499 hat folgendes geschrieben::
Aufgrund dessen wurde ein Ermittlingsverfahren eröffnet. Das Ermittlungsverfahren wurde laut Polizei eingestellt weil dies nicht nachweisbar sei.

Was für ein Ermittlungsverfahren war das denn? Ich tippe mal auf "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

Stuttgart70499 hat folgendes geschrieben::
Kurze Zeit später flatterte ein Bußgeldbescheid der Stadt ins Haus mit einer Strafe von ca. 400 Euro sowie ein Punkt wegen: Verkehrsordnungswidrigkeit.

Was für eine Verekehrsordnungswidrigkeit wird A denn vorgeworfen? Hier kann ich nicht mal so einfach tippen.



Stuttgart70499 hat folgendes geschrieben::
Was sollte man am besten tun.

Ein wenig mehr Informationen geben für den Anfang, eventuell noch gewürzt mit ein paar Paragraphen (z.B. Ermittlungsverfahren, Grund der Einstellung, Ordnungswidrigkeit …)
Anderenfalls bleibt hier wohl nur der Blick in die Glaskugel.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Einspruch eingelegt mit dem Hinweis das dass Ermittlungsverfahren gegen "Fahrzeugführer A" eingestellt wurde
Es wurde "Lediglich" das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt.
In dem Einstellungsschreiben dürfte sich aber der Hinweis befinden, dass das Verfahren zur Überprüfung der OWi an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben wird.

Zitat:
Es kommt zu einer Gerichtsverthandlung wegen: "Hauptverhandlung zur Verkehrsordnungswidrigkeit gegen Einspruch".
Wie kommt es dazu ?
Naja - das steht so im OWiG: wenn die Behörde dem Einspruch nicht stattgibt, gibt sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft - und dann landet das Ganze bei Gericht.
Zitat:
Die Ermittlungen wurden doch wegen nicht Nachweißbarkeit eingestellt ?
Konnte die Sachbeschädigung nicht nachgewiesen werden oder konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betr. den Unfall bemerkt hat?? Ich vermute letzteres.
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