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Bewährung

 
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JoelNaui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 22:40    Titel: Bewährung Antworten mit Zitat

Hallo und zwar habe ich eine frage... es geht um meine Verlobte, sie ist auf Bewährung draußen und wurde nun 2x beim Schwarzfahren erwischt und hat nun eine Vorlandung bei der Polizei bekommen

Tatbestand ist: Beförderungserschleichung.

Das Urteil der Bewährungsstrafe ging so:


"Hinsichtlich der Angeklagten XXXX hat das Gericht nach durchgeführter Hauptverhandlung nicht mit der notwenidgen sicherheit zuentschieden vermocht ob schädliche Neigung als vorraussetzung für die verhängung von Jugendstrafe bereits vorliegen oder dies nicht der fall ist. Einerseits war hierbei zu berücksichtigen das die Angeklagte xxxx bereits 3x strafrechtlich in erscheinung getretten ist und sich im vorliegenden verfahren wegen immerhin 4 straftaten zuverantworten hatte. Anderseits hat sie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bei der Tatbegehung lediglich eine untergeordnete Rolle gespielt hierraus letzlich keine vorteile erlangt. In dieser sachlage hat das Gericht in anwendung des § 27 JGG die Schuld der Angeklagten festgestelt und die verhängung einer Jugendstrafe für die dauer einer 2 Jährigen bewährungszeit ausgesetzt. Nach ablauf dieser Bewährungszeit wird sich unter berücksichtigung der weiteren entwicklung der Angeklagten besser beurteilen lassen, ob die von Ihr begangenen straftaten auf schädlichen neigungen beruhen und damit nachträglich die festsetzung von Jugendstafe gebieten oder nicht."

Halt nach diesem Urteil ist sie 2x beim Schwarzfahren "erwischt" worden. (Was eig. nicht dierekt Ihre schuld war) und hat halt nun die Anzeige wegen Beförderungserschleichung und natürlich Angst um Ihre Bewährungszeit.

Sie ist nach der Gerichtsverhandlung extra zu mir nach Duisburg gezogen (Sie wohnte vorher in Neuwied)... sie wollte bzw. will den schlechten einflus Ihrer damaligen freunde unterbinden. Zu dem hatten wir eig vor zu Heiraten. Auch ist sie Schwanger geworden. WIll heißen sie hat sich und Ihr Leben geändert. Meine Frage ist nun womit muss sie Rechnen wenn sie dem gericht glaubhaft erklärt das sie sich geändert hat? Und würde sich die Heirat positiv auswirken??

Danke für die Leute die sich für eine Antwort Zeit nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Joel
Sehr glücklich
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Seinerzeit hat das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer einer zweijährigen Bewährungszeit ausgesetzt, weil es "nicht mit der notwendigen Sicherheit zu entscheiden vermocht" hat "ob schädliche Neigungen als Vorraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe bereits vorliegen oder dies nicht der Fall ist". Dabei hat das Gericht als Hinweis darauf, dass schädliche Neigungen vorliegen könnten, berücksichtigt, "dass die Angeklagte xxxx bereits drei Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sich im vorliegenden Verfahren wegen immerhin vier Straftaten zu verantworten hatte".

Es ist nun zu befürchten, dass das Gericht den Umstand, dass die damalige Angeklagte erneut zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zum Anlass nehmen wird, seine damalige Auffassung, das Vorliegen schädlicher Neigungen könne noch nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden, revidieren und die damalige Angeklagte zu der vorbehaltenen Jugendstrafe verurteilen wird.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Falls diese Formulierung von der Delinquentin stammte,

Zitat:
(Was eig. nicht dierekt Ihre schuld war)


würde ich bei der neuen Straffälligkeit mich nicht wundern, wenn das Gericht auf Vorliegen von schädlichen Neigungen erkennen würde.

Wie kann man unverschuldet Schwarzfahren?
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Falls diese Formulierung von der Delinquentin stammte,

Zitat:
(Was eig. nicht dierekt Ihre schuld war)


würde ich bei der neuen Straffälligkeit mich nicht wundern, wenn das Gericht auf Vorliegen von schädlichen Neigungen erkennen würde.

Wie kann man unverschuldet Schwarzfahren?


Das ist durchaus möglich. Über meinen ehemaligen Arbeitgeber haben alle Mitarbeiter ein sogenanntes Job-Tiket erhalten (mit diesem konnte man im gesamten Verkehrsverbundsbereich fröhlich den ÖPNV nutzen). Dieses Ticket wurde bei Kontrollen elektronisch ausgelesen. Bei manchen Tickets waren nun die Chips defekt, auf denen sich die Gültigkeitsdaten befanden. Bei einer Kontrolle wurde also zunächst unterstellt, das der Kontrollierte schwarzgefahren sei. Konnte allerdings in allen Fällen hinterher widerlegt werden.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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JoelNaui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Muss sie den jetz Angst haben eine haftstrafe ohne Bewährung zubekommen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

JoelNaui hat folgendes geschrieben::
Muss sie den jetz Angst haben eine haftstrafe ohne Bewährung zubekommen?

Das wird von der Höhe der Jugendstrafe und davon abhängen, ob das Gericht erwarten kann, die Verurteilte werde sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen.
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JoelNaui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kann sie sich denn einen Anwalt nehmen obwohl sie Harz 4 bekommt? Weil da ist ja nicht viel geld für nen Anwalt über?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

JoelNaui hat folgendes geschrieben::
Kann sie sich denn einen Anwalt nehmen obwohl sie Harz 4 bekommt? Weil da ist ja nicht viel geld für nen Anwalt über?

Sie könnte entweder selbst einen Rechtsanwalt als Verteidiger bestellen oder bei dem Vorsitzenden des zuständigen Gerichts die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragen, den sie auch selbst dem Gericht benennen kann.
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JoelNaui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt wenn kein Geld da ist.. heißt es ab zum Gericht und ein Pflichtverteidiger beantragen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

JoelNaui hat folgendes geschrieben::
Das heißt wenn kein Geld da ist.. heißt es ab zum Gericht und ein Pflichtverteidiger beantragen?

So ist es. Ob dem Antrag entsprochen wird, entscheidet das Gericht.

Nähere Informationen über die Bestellung eines Pflichtverteidigers kann man hier nachlesen.
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