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Vom Arbeitgeber abgeführtes Weihnachtsgeld an Ins-Verwalter

 
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votary
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 00:37    Titel: Vom Arbeitgeber abgeführtes Weihnachtsgeld an Ins-Verwalter Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Schuldnerin fällt nach nunmehr 4 Jahren auf, dass der Arbeitgeber (hier: öffentlicher Dienst) das Weihnachtsgeld bisher, natürlich nach Abzug aller Steuern etc. immer an den Insolvenzverwalter abgeführt hat. Die Arbeitnehmerin selbst hat von dem 13. Gehalt (hier: 1.800,- Euro) nur jeweils ca. 150,- bzw. 200,- Euro ausgezahlt bekommen.

Dass jedoch 500,- Euro unpfändbar sind, hat sie erst mit der Abrechnung 2008 festgestellt. Sie bemerkte dies, da ihr erstmalig ein ungewohnt hoher Betrag ausgezahlt wurde. Die Gehaltsabrechnung wurde von einem "neuen" Sachbearbeiter erstellt.

Wie ist hier die Rechtsprechung für die vergangenen Jahre ?
Kann die Arbeitnehmerin das ihr zuwenig gezahlte Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber nachverlangen, sprich eine Korrektur der Gehaltsabrechnungen mit Anrechnung der pfändungsfreien 500,- Euro ?
Oder ist das Geld weg ?

Über eure Hilfe und Antworten würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank !
LG
votary
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber ist auf jeden Fall der richtige Anspruchgegner. Grundsätzlich besteht auch ein Auszhalungsanspruch, der AG müsste dann vom IV das Geld wiederholen, wenn dies möglich ist.

Allerdings sind in der Regel im ÖD Tarifverträge anzuwenden, ggf. aufgrund Verweisung im Arbeitsvertrag. Diese sehen eigentlich alle ein Verfallklausel vor. Wenn ich mich nicht irre von 6 Monaten. Vor diesem Hintergrund dürfte daher ein Nachfordern wenig Sinn machen.
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votary
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hört sich leider nicht gut an.

Sicherlich ist es richtig, dass der Insolvenzverwalter die pfändbaren Bezüge überwiesen bekommt. Gar keine Frage. Aber der Schuldnerin hätten ja jeweils die bis zu 500,- Euro Weihnachtsgeld zugestanden, die diese ja nur leider nicht bekam, weil der Sachbearbeiter falsche Berechnungen angestellt hat.

Sehr ärgerlich, wenn eine Rückforderung nicht mehr möglich sein sollte.

Trotzdem... herzlichen Dank für die Info !

LG
votary
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