Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.01.09, 13:25 Titel: Unfall im Kinderhort, Lohnausfall bei Betreuung
Guten Tag,
wie ist das grundsätzlich geregelt. Ein Kind hat einen Unfall im Hort, alle anfallen Kosten werden von der Unfallkasse übernommen. Das ist klar.
Wenn die Person, die das Kind betreut auch zu Hause bleibt bekommt sie Kinderpflegegeld. Auch Klar. Was ist aber mit der Differenz, da ja nur ca. 70 % vom brutto übernommen werden.
Muss die Unfallkasse für die Differenz aufkommen, da dieser Unfall ja im Hort passiert ist und der Elternteil da nicht zu haften hat?
Die Unfallkassen der Länder, die für diese Unfälle zuständig sind, zahlen das sog. "Kinderpflege-Verletztengeld". Grundsätzlich beträgt das Verletztengeld 80% vom Brutto, aber höchstens das Nettoentgelt.
Haben sie auch tatsächlich Verletztengeld erhalten, welches normalerweise die Krankenkasse im Auftrag der BG auszahlt, oder wurde nur "Krankengeld" berechnet, weil die KK evtl. nicht wusste, dass es sich um einen "Hort-Unfall handelt?
Das Attest wurde über die Unfallkasse an die KK weitergeleitet, die zahlte dann Kinderpflegegeld aus.
Wenn ich die Antwort richtig verstehe, hat die KK dann wohl richtig gehandelt. Ich dachte evtl. das die Unfallkasse die Differenz von der KK zahlen müsste.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.