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Kontenabschlüsse widersprechen

 
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Igor Entendido
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 13:48    Titel: Kontenabschlüsse widersprechen Antworten mit Zitat

Liebe Mitglieder,
bei Geldeinlagen, ZB. bei Direktbanken, gibt es bei einigen jeden Monat einen Kontoauszug, den man sich per Netbanking ansehen und ausdrucken kann. Nach der AGB der Bank, muss man die Unrichtigkeit der Feststellung der Bank/Buchung auf dem K-Auszug, innerhalb einer 4-6 Wochenfrist bei der Bank anzeigen und gegen diese Feststellung Widerspruch einlegen. Was geschieht durch den Widerspruch? Gilt die Buchung als nicht korrekt erfolgt, oder was bewirkt der Widerspruch insgesamt. Und wenn der nächste Kontoauszug vom Folgemonat kommt, der auf der Grundlage und den Zahlen des ersten Kontoauszuges erstellt wurde, also sich der Fehler fortschreibt, dann hat ja die Bank den 1. Widerspruch nicht bearbeitet, oder diesen ignoriert. Ist man dann nicht gezwungen, gegen jeden neuen Kontoauszug Widerspruch einzulegen, damit der erste, falsche Auszug nicht doch irgendwie im Nachhinein rechtskräftig wird? Was müsste man tun, wenn die Bank trotz der Widersprüche einfach nicht reagiert. Zwar eine Eingangsbestätigung schickt, aber sonst nichts geschieht. Wie bereits dargestellt, es keine andere Reaktion der Bank gibt. Nichts, nur aussitzen. Wie ist da die Rechtslage? Liebe Grüsse und Dank im Voraus, Igor
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Fangen wir einmal hinten an: Wenn eine Bank den Eingang bestätigt, hat sie ja zumindest schon einmal scharz auf weiß dokumentiert dass sie den Brief erhalten hat.

Damit kann der Kunde m.E. nach auch in jedem Fall die Fristwahrung nachweisen.

Es kann und wird auch nicht zu den Lasten des Kunden gehen dass die Bank für die Bearbeitung X Tage braucht.

Sollte ein Fehler auf Auszug 1 sein, zieht der sich natürlich durch alle weiteren.
Da der Kunde nicht gegen den Auszug Einspruch erhebt sondern meist gegen eine eizelne Buchung, reicht dies völlig aus.

Sollte die Bank feststellen dass der beanstandete Posten nicht korrekt ist, wird sie dies natürlich korrigieren, Zinsen etc. werden zumindest bei uns dann mit dem nächsten Rechnungsabschluss ausgebucht oder halt manuell.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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