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Welche Möglichkeiten hat man als Eltern, wenn ein Grundschüler vom Klassenlehrer bei der mündlichen Benotung benachteiligt wird mit dem Ziel, ihn auf eine Sonderschule abzuschieben? Ist es möglich, der Benotung zu widersprechen, wenn die Versetzung des Schülers wegen angeblich mangelnder Mitarbeit im Unterricht (mit ständig wechselnden Argumenten) in Frage gestellt wird, obwohl die schriftlichen Leistungen ausreichen, mangelnde Mitarbeit von anderen Lehrern auch nicht bestätigt wird, der Schulrektor aber das Verhalten des Klassenlehrers deckt? Wie weit sind bei der mündlichen Benotung anhaltende, ärztlich attestierte Gesundheitsprobleme nach einem unverschuldeten Unfall des Schülers zu berücksichtigen? _________________ - Lalaith
Ich möchte noch Folgendes zur Frage hinzufügen: Beim Elterngespräch zur Halbjahresbenotung gab der Klassenlehrer direkt zu verstehen, er werde diesen Schüler nur versetzen, wenn er nach den Sommerferien die Schule wechsle. Auf den Einwand der Eltern, die vorgeschlagene Schule habe keine verfügbaren Plätze, erklärte der Lehrer, er kenne den dortigen Rektor und das ließe sich durch die Hintertür schon erreichen. Klingt unglaublich, ist aber so. Zusatzfrage: Müssen Elten es hinnehmen, wenn sie von einem Lehrer zu vorschriftswidrigem Verhalten aufgefordert werden? _________________ - Lalaith
Die mündliche Mitarbeit lässt sich im NAchhinein leider schwer überprüfen.
Viele Lehrer haben somit die Möglichkeit, ihre Willkür auszuleben.
Wenn mehrere betroffen sind, am besten alle zusammen tun und gegen den Lehrer vorgehen!
Und wenn die Versetzung allein wegen der mündlichen Mitarbeit gefährdet sein soll? Lässt sich das eventuell durch eine externe Zusatzprüfung beheben? Vor allem, wenn der Schüler nachweislich wegen eines Unfalls gesundheitlich beeinträchtigt ist? Dieser Lehrer lässt den Schüler zum Beispiel direkt nach einer Unterschenkeloperation an der Tafel stehen und verpasst ihm eine mündliche Sechs, weil keine sinnvolle Antwort kommt. Irgendeinen Schutz muss ein unverschuldet erkrankter Schüler doch genießen. _________________ - Lalaith
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