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Auktionshaus Päckchen nicht angekommen, Käufer will Geld
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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 09:44    Titel: Auktionshaus Päckchen nicht angekommen, Käufer will Geld Antworten mit Zitat

Hallo

habe im großen Auktionshaus etwas als Privatperson verkauft.
Habe unversicherten und versicherten Versand angeboten. Käufer (ist gewerblich)entschied sich für unversichert. Bin nun zur Post Päckchen abgegeben, aber es war zu schwer, musste also auf meine Kosten als Paket versenden. Habe den Käufer am Tag des Versandes eine Email gesendet das es verschickt wurde. Nun nach ca. 12 Tagen habe ich nun den Paketbeleg vernichtet, da ich davon ausging das es angekommen ist. Nun nach 14 Tagen schreibt der Käufer wo nun sein Ware bleiben würde ? Habe Ihm geschrieben das ich es versendet habe und Ihn auch darüber Informiert das es eben für Päckchen zu schwer war und es eben als Paket kommt. Nun will er die Sendungsnummer, habe diese aber nun nicht mehr. Muss ich Ihm überhaupt die Nummer geben, weil er hat ja unversichert bezahlt. Er will nun sein Geld zurück. Wie ist nun die Rechtslage ? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar. Danke
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Fragestellung wurde schon x-mal bearbeitet im Forum, man müßte nur mal etwas suchen!
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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

tut mir leid, aber zu meinem Fall kann ich nichts direktes finden. Auch wenn es schon x mal diskutiert wurde ist ja jeder Fall anders. Es geht mir ja bloss darum ob ich Probleme kriege weil ich es nicht wie gewünscht unversichert verschickten konnte, sondern wegen des Gewichts nur versichert, und ich nun den Paketschein nicht mehr habe. Bitte trotzdem um ein Antwort. Danke
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

In Zweifel muss der Verkäufer nachweisen, dass er die Ware verschickt hat.
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Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

meine Frau hat gesehen wie ich es eingepackt habe, und Sie war auch mit auf der Post. Reicht das aus ? Danke
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

frö_01 hat folgendes geschrieben::


Reicht das aus ?


Das würde ggf. der Richter entscheiden, für meine Begriffe ist der "Beweis" etwas dürftig. Zumal das auch nichts darüber aussagt, ob auch die richtige Anschrift verwendet wurde.
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Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

also kann ja bloß die Adresse aufs Paket schreiben die mir angegeben wurde. Bin seit 10 Jahren im Auktionshaus, und das ist das erstemal das was weggekommen sein sollte. Wie soll ich den Beweisen das ich es abgegeben habe, die Postfrau wird es wohl nicht mehr wissen wenn täglich 200 Leute kommen. Möchte ja bloß wissen ob nun der Käufer etwas machen kann weil ich es versichert verschickt habe. Bezahlt hat er ja unversichert. Danke
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Käufer etwas machen kann?

Er wird auf Auslieferung der in Vorkasse bestellten Ware bestehen oder sein Geld zurückfordern! Sie sind seit 10 Jahren mit Auktionen und der Versandproblematik vertraut und schmeißen den Paketbeleg weg, vergewissern sich nicht mittels der Onlinepaketverfolgung?

Den Nachforschungsauftrag müssen sie als Versender stellen, nicht der Empfänger! Jede Nachlässigkeit wird bestraft, ist leider so.

Auch wenn ihre Postfrau 200 Pakete pro Tag bearbeitet, hat sie als kleine Filiale/Annahmestelle eine Tagesliste, also auch ihrerseits Versandbelege. Absendername und Absendetag sind ja nicht verloren gegangen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich halte die Lage für nicht ganz so schlimm Winken

Das Versendungsrisiko trägt der Käufer, aus den Umständen kann sich hier m.E. schon ergeben, dass die Kaufsache ordnungsgemäß versendet wurde.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

hatte heute früh in der Postfiliale angerufen ob sie Tageslisten haben, dies wurde verneint. Hebe sonst die Zettel immer auf aber diesmal ist er eben unglücklicherweise vernichtet worden. Nachforschung ist ohne Identcode vollkommen sinnlos. Schaue eigentlich nie in die Sendungsverfolgung. Bleibt mir wohl nur eins Geld zurück obwohl ich die Ware ja versendet habe. Muss der Käufer nicht beweissen das er es nicht bekommen hat ? Er hatte in 14 Tage fast 100 identische Artikel gekauf (und hat 3 shops), vielleicht hat er es ja bekommen weiss es aber nicht mehr ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

frö_01 hat folgendes geschrieben::
Muss der Käufer nicht beweissen das er es nicht bekommen hat ?


Wie sollte das denn wohl rein logisch gehen? Können Sie beweisen, daß ich Ihnen nie einen Fisch geschickt habe?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tolle Antwort !!! Meine Ja nur er kann es ja bekommen haben und sagt nö habe ich doch nicht. Überweise Ihm das Geld zurück und er freut sich !! Was ist nun mit den Tageslisten hat die Post welche oder sind das bloß Gerüchte ? Wäre ja die letzte Chance an den Code zu kommen. Wieso werden eigentlich nicht zustellbare Pakete die irgendwo rumliegen (im Lager oder wo auch immer ) nicht zurück an den Absender gesendet steht doch überall drauf ? Am Geld wirds ja wohl kaum liegen Smilie
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

frö_01 hat folgendes geschrieben::
Tolle Antwort !!!
Ja. Und zutreffend.

frö_01 hat folgendes geschrieben::
Meine Ja nur er kann es ja bekommen haben und sagt nö habe ich doch nicht. Überweise Ihm das Geld zurück und er freut sich !!
Ja. Aber da der Empfänger regelmäßig nicht weiß, daß der Absender intelligenterweise den Versandbeleg vernichtet hat, halte ich das für eher unwahrscheinlich.

frö_01 hat folgendes geschrieben::
Was ist nun mit den Tageslisten hat die Post welche oder sind das bloß Gerüchte ?
Dazu hat sich doch die Dame am Schalter schon geäußert.

frö_01 hat folgendes geschrieben::
Wieso werden eigentlich nicht zustellbare Pakete die irgendwo rumliegen (im Lager oder wo auch immer ) nicht zurück an den Absender gesendet steht doch überall drauf ?
Werden sie ja. Das setzt aber verschiedenes voraus: Paket wurde eingeliefert und / oder Paket wurde nicht zugestellt. Wenn Paket nicht eingeliefert oder Paket zugestellt, dann kein irgendwo rumliegen (zumindest nicht bei der Post). Wenn Paket eingeliefert und nicht zugestellt, dann vielleicht geklaut oder vom Tisch oder vom Band oder aus dem Transporter gefallen oder kaputt oder es kommt doch noch an. Nichts ist unmöglich - Paketdiiiienst!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Naja, ich halte die Lage für nicht ganz so schlimm Winken

Das Versendungsrisiko trägt der Käufer,


Wegen des Wunsches nach einem unbeweisbaren Versandes eines Päckchens, aber...


Zitat:
aus den Umständen kann sich hier m.E. schon ergeben, dass die Kaufsache ordnungsgemäß versendet wurde.


...hat sich der Verkäufer nicht selber durch schriftlich angekündigten Paketversand zu einem mehr an Dienstleistung verpflichtet, welche er bedauerlicher Weise nun nicht mehr beweisen kann?
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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was sollte ich den machen wenn es für Päckchen zu schwer (2,5kg) ist bleibt mir ja nichts anders übrig als es als Paket zu versenden. Und wer sagt eigentlich wie lange ich den Paketschein aufheben soll muss (denke 1 woche langt doch)? Habe den Versand dem Käufer mitgeteilt, da hätte er sich ja auch eher mal melden können, nicht erst nach 14 Tagen.
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