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Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.01.09, 22:27 Titel:
Wächter hat folgendes geschrieben::
[Testen Sie doch mal und googlen Sie Geschäftsfähig (ein Wort, was der TE genutzt hat). Der TE hätte also schon durch eigenes Handeln sehr viel Wissen erlangen können. Durch Faulheit frägt er nur hier. Daraufhin erhält er diesen "lieblosen Link" serviert.Vielleicht ist das mehr, als nur die Hilfe bei der einen Frage, sondern sogar die Hilfe zur Lebenseinstellung?!
Aus meiner eigenen Erfahrung als Moderator weiß ich, dass weit über 50% der Fragen (wohl eher 70-80%) eigentlich gar nicht gestellt werden müssten. Dazu kommt meine berufliche Erfahrung (immerhin schon 18 Jahre), die mich lehrt, damit umzugehen, dass man 7-13 mal am Tag die selben Fragen gestellt bekommt, oft mit dem Hinweis "Ich habe im Internet gelesen, dass... Stimmt das?
Da hilft nur eins: Geduld. Und wer die hat, verweist - leise mit dem Kopf schüttelnd - auf die entsprechenden Seiten. Man spart auch noch die Zeit, schriftlich seinen Unmut zu äußern. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 30.01.09, 13:25 Titel:
gotto hat folgendes geschrieben::
Wer Verträge "nur mal eben schnell" unterschreibt, sollte zur Strafe selber recherchieren.
Hier wird offensichtlich verkannt, daß es sich bei den §§ 107 ff BGB um Schutzvorschriften für Personen handelt, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, daß sie die Tragweite ihrer rechtlichen Entscheidungen nicht, nicht mehr oder noch nicht einschätzen können.
flipmow hat folgendes geschrieben::
Aber ggf. gezogene Vorteile (die genommene Theoriestunde) könnten einen Schadensersatzanspruch begründen.
Dürfen wir den Grund für diese Umgehung der Schutzvorschriften zugunsten beschränkt Geschäftsfähiger erfahren?
flipmow hat folgendes geschrieben::
Wenn die Eltern schon länger von diesem "abgeschlossenen" Vertrag wissen, könnte ggf. eine konkludente Zustimmung unterstellt werden. Dann wäre man an den Vertrag gebunden.
Wie verträgt sich diese Aussage mit § 108 Abs. 2 BGB, wonach selbst eine auf Aufforderung nicht abgegebene Zustimmung als Verweigerung (und nicht als etwas ggf. Konkludentes) bewertet wird? --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__108.html
Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
Ist es wirklich gut für dieses Forum in seiner Wirkung nach außen, wenn wir Neulinge so empfangen?
Diese Frage habe ich schon vor langer Zeit gestellt, ohne das ich eine Veränderung bemerken konnte.
Wächter hat folgendes geschrieben::
Testen Sie doch mal und googlen Sie Geschäftsfähig (ein Wort, was der TE genutzt hat). Der TE hätte also schon durch eigenes Handeln sehr viel Wissen erlangen können.
Das gilt m.E. für ungefähr 90 % der Anfragen hier.
Vielleicht wäre eine Nachricht an den Beitreiber dieses Forums sinnvoll, damit er das Forum wegen Unterstützung von Faulheit schließen kann. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Testen Sie doch mal und googlen Sie Geschäftsfähig (ein Wort, was der TE genutzt hat). Der TE hätte also schon durch eigenes Handeln sehr viel Wissen erlangen können.
Das gilt m.E. für ungefähr 90 % der Anfragen hier.
Vielleicht wäre eine Nachricht an den Beitreiber dieses Forums sinnvoll, damit er das Forum wegen Unterstützung von Faulheit schließen kann.
Ich denke nicht, dass das Schließen des Forums sinnvoll wäre. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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