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Eigentumsüberschreibung von Vater auf Sohn

 
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glow-worm
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:24    Titel: Eigentumsüberschreibung von Vater auf Sohn Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
Vater A möchte an Sohn B seine Anteile am Haus überschreiben.
das Haus ist noch zur Hälfte mit Schulden belastet. Die Mutter C ist gestorben und hat ihren Anteil zu gleichen Teilen an A, B, und zweiter Sohn D vererbt.
Die Zahlung der Hyphothek bei der Bank möchte A weiterhin übernehmen.
Welche rechtlichen Nachteile entstehen hierbei für B
Weilce Art von Kosten fallen an?
Wie ist hier die rechtslage?
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Beurteilung ist vor Allem die zukünftige Nutzung des Hauses von Bedeutung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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glow-worm
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nutzung wird durch den Vater sein.
der Sohn wird das Haus weiterhin nicht nutzen.
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Zur Beurteilung ist vor Allem die zukünftige Nutzung des Hauses von Bedeutung.

Wieso denn das?

Zitat:
Welche rechtlichen Nachteile entstehen hierbei für B

Was verstehen Sie unter "rechtlichen Nachteilen"? Geht es um die Pflichten eines Eigentümers oder eher um die Anrechnung der Schenkung auf den Tod des Schenkers?

Zitat:
Weilce Art von Kosten fallen an?

Notar- und Grundbuchgebühren, die nach dem Wert des überschriebenen anteils nach der Kostenordnung berechnet werden.

Schenkungssteuer fällt nicht an, sofern unter dem Freibetrag.
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glow-worm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

"Was verstehen Sie unter "rechtlichen Nachteilen"? Geht es um die Pflichten eines Eigentümers oder eher um die Anrechnung der Schenkung auf den Tod des Schenkers?"

Eigentlich um beides.
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