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Unfall im Kinderhort, Lohnausfall bei Betreuung

 
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Ratlos!
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 13:25    Titel: Unfall im Kinderhort, Lohnausfall bei Betreuung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wie ist das grundsätzlich geregelt. Ein Kind hat einen Unfall im Hort, alle anfallen Kosten werden von der Unfallkasse übernommen. Das ist klar.

Wenn die Person, die das Kind betreut auch zu Hause bleibt bekommt sie Kinderpflegegeld. Auch Klar. Was ist aber mit der Differenz, da ja nur ca. 70 % vom brutto übernommen werden.

Muss die Unfallkasse für die Differenz aufkommen, da dieser Unfall ja im Hort passiert ist und der Elternteil da nicht zu haften hat?

Viele Grüße
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cola-rot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unfallkassen der Länder, die für diese Unfälle zuständig sind, zahlen das sog. "Kinderpflege-Verletztengeld". Grundsätzlich beträgt das Verletztengeld 80% vom Brutto, aber höchstens das Nettoentgelt.

Haben sie auch tatsächlich Verletztengeld erhalten, welches normalerweise die Krankenkasse im Auftrag der BG auszahlt, oder wurde nur "Krankengeld" berechnet, weil die KK evtl. nicht wusste, dass es sich um einen "Hort-Unfall handelt?

Grüße

Cola-Rot
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Ratlos!
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Attest wurde über die Unfallkasse an die KK weitergeleitet, die zahlte dann Kinderpflegegeld aus.

Wenn ich die Antwort richtig verstehe, hat die KK dann wohl richtig gehandelt. Ich dachte evtl. das die Unfallkasse die Differenz von der KK zahlen müsste.

Viele Grüße
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