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Verfasst am: 31.12.08, 15:02 Titel: Vorbestraft! Möglichkeit Soldat auf Zeit zu werden?
Hallo,
leider bin ich vorbestraft, meine Strafe "läuft" erst 2010 ab, dann bin ich leider schon zu alt um Zeitsoldat zu werden.
Habe ich auch so die Möglichkeit oder kann ich mir doe Mühe mit der Bewerbung etc. sparen.
Vielen Dank!
Verfasst am: 31.12.08, 15:29 Titel: Re: Vorbestraft! Möglichkeit Soldat auf Zeit zu werden?
orestes hat folgendes geschrieben::
Hallo,
leider bin ich vorbestraft, meine Strafe "läuft" erst 2010 ab, dann bin ich leider schon zu alt um Zeitsoldat zu werden
Als Soldat auf Zeit beziehungsweise Soldatin auf Zeit kann eingestellt werden, wer:
* den Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss hat.
* im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes die Bereitschaft zeigt, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes einzutreten,
* charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet ist,
* nicht vorbestraft ist,
* keine unverhältnismäßig hohen Schulden hat,
* die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat,
* am Tage der Einstellung das 17. Lebensjahr vollendet (unter 18 ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich) und das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
* zur Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr bereit ist und dies schriftlich erklärt,
* und an einen entsprechenden Einstellungstest an einem Zentrum für Nachwuchsgewinnung beziehungsweise der Offizierbewerberprüfzentrale erfolgreich teilgenommen hat.
orestes hat folgendes geschrieben::
Habe ich auch so die Möglichkeit oder kann ich mir doe Mühe mit der Bewerbung etc. sparen.
Vielen Dank!
Vielleicht nicht bei der Bundeswehr, aber bei anderen uniformierten Einheiten gibt es immer eine Möglichkeit, in Uniform nach Afghanistan, in den Kosovo, in den Tschad, oder an die Elfenbeinküste zu kommen - klick mal hier. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Hier müsste man zunächst einmal wissen, wegen welchem Delikt eine Vorstrafe vorliegt.
In dem Bewerbungsbogen(google) sind bereits Straftaten aufgeführt, die zwingend ein Einstellungshindernis darstellen.
Wird in dem Fragebogen die Frage nach Vorstrafen mit ja beantwortet, so wird automatisch eine uneingeschränkte Einsicht in das Bundeszentralregister angefordert, ggf. Einsicht in die Strafakte beantragt.
Diese Strafakte wird dann dem Rechtsberater vorgelegt. Es kann also sein, dass die Vorstrafe als solches keinen einstellungshinderungsgrund darstellt. Gleichwohl ist damit aber auch die Prüfung der charakterlichen Eignung verbunden.
Bei gewissen Straftaten wie Betrug etc. wird die ch. Eignung zu verneinen sein. Dies auch vor dem Hintergrund der derzeit hohen Bewerberlage in den einzelnen Geburtsjahrgängen.
Es kommt halt wie immer auf den Einzelfall an. Ein Versuch ist es ja wert. Zumindest kann man sich im Nachhinein nicht selbst den Vorwurf machen, es nicht versucht zu haben.
Die von kdm genannten Einstellungsvoraussetzungen treffen jedoch nur für die Laufbahngruppe der Mannschaften zu.
Für die Laufbahngruppe der Unteroffiziere ist die mittlere Reife oder aber der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung notwendig.
Ich war letzte Woche beim Wdb im KWEA und hab an einer Veranstaltung über die Offizierslaufbahn teilgenommen, bei der der Wdb sagte, dass es darauf ankommt, was man begangen hat. Er folgendes Beispiel: "Wenn man mit 12 mal 'n Snickers in Tanke geklaut hat, dann ist es nicht so schlimm wie mit 16 jemanden erschlagen zu haben."
Ich würde dir (ich nehme mal an, dass wir ca. im gleichen Alter sind) raten, dich mit dem nächsten KWEA in Verbindung zu setzen und da einen Termin mit 'nem Wdb zu vereinbaren (geht meist schneller, wenn man zu einer bestimmten Veranstaltung eingeladen wird, weil danach Termine vereinbart werden können). Wehrdienstberater begleiten dich während deiner ganzen Laufbahplanung und können dir da auch helfen. Nur niemals anmelden und nur die halbe Wahrheit sagen.
lg, Idunn _________________ Together for always
And never apart,
Maybe in distance
But never in heart!
Er folgendes Beispiel: "Wenn man mit 12 mal 'n Snickers in Tanke geklaut hat, dann ist es nicht so schlimm wie mit 16 jemanden erschlagen zu haben."
Was u.a. damit zusammenhängen dürfte, dass man mit 12 noch nicht schuldähig ist.
Das hab ich mir in dem Moment auch gedacht, aber ich denke, es ging ihm ums Prinzip. _________________ Together for always
And never apart,
Maybe in distance
But never in heart!
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