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Unkorrektes Verhalten Bank- keine Reaktion auf Beschwerden

 
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Bambus
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Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:45    Titel: Unkorrektes Verhalten Bank- keine Reaktion auf Beschwerden Antworten mit Zitat

Hallo,
mal ganz allgemein gefragt:

Angenommener Fall: Ein Kunde stellt online eine Kreditanfrage bei einer Bank und bekommt eine sogenannte "Online-Sofortzusage" (vorbehaltlich abschließender Bonitätsprüfung). Die Bank zahlt den Kredit aus, allerdings um einige hundert Euro niedriger als im Kreditantrag vereinbart. Trotz unzähliger telefonischer Anfragen bei einer sogenannten "Service-Hotline" der Bank (es ist dem Kunden kein direkter Sachbearbeiter genannt worden) sieht sich keiner der Berater imstande, den genauen Grund für die niederere Kreditauszahlung zu nennen, auch hat der Kunde zu keiner Zeit schriftlich einen Grund genannt oder anderen Vertrag zugesandt bekommen. Anfragen per Fax und E-mail werden nicht beantwortet.

Gleichzeitig jedoch zieht die Bank in den darauffolgenden Monaten die im Kreditvertrag/antrag berechnete und vereinbarte monatl. Kreditrate für die dort genannte - und höhere - Kreditsumme ein. Weitere zahlreiche Anrufe bei der Bank folgen u. trotz mündlicher Zusagen man werde sich um die Angelegenheit kümmern erfolgt keine Reaktion der Bank.

Der Kunde setzt der Bank schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist, die Differenz von mehreren hundert Euro - zwischen vereinbarter Kreditsumme und ausbezahlter Kreditsumme - auf dessen Konto zu überweisen, da der Kunde hierfür auch Zinsen (in Form der monatl. Kreditrate) bezahlt.

Die Frist läuft ab, ohne dass die Bank in irgendeiner Weise darauf reagiert hat.

Wie sieht die Rechtslage aus? Wie sollte sich der Kunde verhalten, um zu seinem Recht zu kommen und die Bank zum Reagieren? Wäre z.B. der Ombudsmann oder die Bankenaufsicht empfehlenswert?

Besten Dank im Voraus.

Bambus
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:07    Titel: Re: Unkorrektes Verhalten Bank- keine Reaktion auf Beschwerd Antworten mit Zitat

Bambus hat folgendes geschrieben::

Wie sieht die Rechtslage aus? Wie sollte sich der Kunde verhalten, um zu seinem Recht zu kommen und die Bank zum Reagieren? Wäre z.B. der Ombudsmann oder die Bankenaufsicht empfehlenswert?



Jeep entweder Ombudsmann oder einfach mal Post an höhere Stellen: Vorstand, Revision, Beschwerdestelle je nachdem was sich halt so anbietet.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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Bambus
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Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.
Angenommen, der Kunde hat in seinem Schreiben gleichzeitig mit der Fristsetzung darauf hingewiesen, bei Nichteinhaltung (sprich: bei Nichtüberweisung der geforderten Summe) die Bankenaufsicht einzuschalten, die Bank reagiert aber nicht darauf, macht es dann Sinn, sich im Vorfeld doch erst noch einmal (z.B.) beim Vorstand der Bank über das Vorgehen zu beschweren?

Was ist der genaue Unterschied zwischen Bankenaufsicht und Ombudsmann? Welche Institution wäre in dem genannten Fall beeser geeignet um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen?

Ganz generell: Darf eine Bank ohne vorherige Information an den Kunden, einfach die im Kreditantrag zugrundegelegten Summen ändern/kürzen? Gilt nach einer "Online-Sofortzusage" und anschließender Auszahlung des Kredits nich automatisch der Antrag als von der Bank angenommen - sprich: ist der Kreditantrag damit nicht automatisch in einen Vertrag umgewandelt worden, insbesondere dann, wenn die Bank die in dem Kreditantrag berechneten Raten einzieht, für eine Summe, die sie so nicht ausbezahlt hat?

Meinem Gefühl nach grenzt das schon an Betrug, ganz zu Schweigen von dem anschließendem Verhalten der Bank...?

Grüße Bambus
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Bankenaufsicht ist unabhängig und von der Regierung.

Infos über die Beschwerdestelle der Bankenaufsicht gibt es bei der Bafin: http://www.bafin.de/cln_109/nn_723754/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/BaFinBeschwerde/bafinbeschwerde__node.html?__nnn=true

Ombudsmänner (gibt es eigentlich das Wort Ombudsfrau?) sind meines Wissens nach bei den Verbänden der jeweiligen Bank angesiedelt, ich würde erst einmal diesen Weg bevorzugen.

Generell würde ich aber erst das Gespräch über eine nächst höhere Stelle in der Bank suchen, bevor ich "die Keule" mit Ombudsmann etc. herausholen würde.

Bevor ich jedoch die ganzen Räder in Bewegung setze würde ich aber einmal genau prüfen ob der Kreditvertrag vom Kunden nicht vielleicht Disagio oder Bearbeitungsgebühr enthält, wodurch die Diferenz entsteht.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte auch auf jeden Fall den Vertrag nochmal genau prüfen ( evt. durch Verbraucherschutz) ob da nicht irgendwo versteckte Gebühren, Provisionen, Auszahlungsabschlöge oder so was drin sind. Unsere Banker sind in der Hinsicht sehr kreativ.

Edit:Mist, zu spät Geschockt
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Bambus
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Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen im genannten Fall würde im Kreditantrag stehen:


Darlehensvertrag vom IX.X.CCVIII

Errechnung der Darlehenssumme - Beiträge in Euro-

Bar-/Nettodarlehen: xxxxx,xx Euro
+ Bearbeitungsgebühr: xxx,xx Euro
+ Zinsen gesamt: xxxx,xx Euro
= Bruttodarlehen/Gesamtbetrag: yyyyy,yy Euro

Ratenplan:

1. Rate: xxx;xx Euro
XX Folgeraten: xxx,xx Euro

Berechnetes Auszahlungsdatum: IX.X.CCVIII - also identisches Datum mit oben genanntem Datum Darlehensvertrag


Die Auszahlung erfolgt jedoch erst 13 Tage später.
Der Kunde kann nicht erkennen, dass sich die Bank rechtens verhält..

Stichwort Verbraucherschutz, ganz allgemein gefragt - sind die dort arbeitenden Berater auf die entsprechenden Themengebiete spezialisiert oder findet dort "nur" eine allgemeine Beratung statt?

Danke und Grüße, Bambus
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Maßgeblich dürfte hierbei nicht das Datum der Auszahlung sondern die Valuta, also Wertstellung sein!

Wenn die Bank also 13 Tage später auszahlt, aber mit der entsprechenden Wertstellung passt doch alles.

Anders sieht es aus wenn der Kreditbetrag von einer Bank zu einer anderen Bank ausgezahlt wird und es also keine rückwirkende Saldenverrechnung gibt.


Und in dem Kreditvertrag tauchte doch das Wort Bearbeitungsgebühr anscheinend auf...


Ich als Bänker kann derzeit nicht erkennen dass sich die Bank nicht rechtens verhält...

Eine konkrete Rechtsberatung die Hand & Fuß hat, gibt es defenetiv nur beim Anwalt des Vertrauens.
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Bambus
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Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bearbeitungsgebühr wurde zum Darlehensbetrag hinzuaddiert und aus dieser Gesamtsumme wurden die Zinsen errechnet, diese wurden dann wiederum hinzuaddiert. Sprich: die Bearbeitungsgebühr (samt Zinsen dafür) bezahlt der Kunde mit seinen Raten.

Deinem Standpunkt nach, wäre es also rechtens, dass eine Bank einen Vertrag abschließt und dann - je nach gutdünken und je nach dem wie sie lustig ist - sich möglichst lange (am besten viele Wochen) Zeit damit läßt, die vereinbarte Summe auszubezahlen um nebenbei noch möglichst viel am Kunden zu verdienen??

Der Kunde kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
In genanntem Fall, ist es nicht der erste Kredit, den Kunde abgeschlossen hat und es wurde exakt die Summe ausbezahlt, die im Kredirvertrag vereinbart wurde und keinen Cent weniger.

Gruß Bambus
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bambus hat folgendes geschrieben::
Die Bearbeitungsgebühr wurde zum Darlehensbetrag hinzuaddiert und aus dieser Gesamtsumme wurden die Zinsen errechnet, diese wurden dann wiederum hinzuaddiert. Sprich: die Bearbeitungsgebühr (samt Zinsen dafür) bezahlt der Kunde mit seinen Raten.


Ist doch schon einmal wunderbar und m.E. nach Vertrags- und rechtskonform.
Ob man die Bearbeitungsgebühr gleich mitverzinst, ist mit Sicherheit diskutierbar.

Bambus hat folgendes geschrieben::
Deinem Standpunkt nach, wäre es also rechtens, dass eine Bank einen Vertrag abschließt und dann - je nach gutdünken und je nach dem wie sie lustig ist - sich möglichst lange (am besten viele Wochen) Zeit damit läßt, die vereinbarte Summe auszubezahlen um nebenbei noch möglichst viel am Kunden zu verdienen??


Falsch und bevor du das behauptest lies noch einmal genau das was ich den Post darüber geschrieben habe. Stichwort: Wertstellung! http://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung

Meistens haben Banken dafür auch Gründe dass sie mit der Auszahlung warten.
Beispiel: Fehlende Unterlagen bei KFW Darlehen, fehlende GBAs etc. pp.

Aussedem ist jetzt erst einmal die Frage worum es hier genau geht:
Wurde dem Kunden faktisch zu wenig ausgezahlt? -> Meldung bei der höheren Stelle wie bereits vorher beschrieben, wenn das nichts bringt -> Ombudsman oder Anwalt.

Oder geht es darum dass dem Kunden sein Geld spät ausgezahlt wurde?
Dann erst einmal die Valuta prüfen und dann auch wieder den vorgenannten Kommunikationsweg einschlagen.
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Bambus
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Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht in genanntem Fall darum, dass laut Kreditvertrag eine auszuzahlende Summe von YYYYY, YY vereinbart wurde. Unabhängig davon, wann diese vereinbarte Summe letztendlich ausgezahlt wurde (in diesem Fall waren es zwei Wochen nach Vertragsabschluß, was jetzt aber nicht's zur Sache tun soll): Die Bank muß dem Kunden doch die im Vertrag vereinbarte Summe von YYYY,YY überweisen und nicht eine andere Summe von YYXX,XX, die um fast 1/5 niedriger ist, als vertraglich vereinbart wurde. Gleichzeitig zieht die Bank aber Zinsen in Form von Raten ein, die für die höhere Summe berechnet wurden. Da widerspricht es doch jeder Logik, dass das rechtens sein kann? Sollte es etwas mit der verspäteten Auszahlung zu tun haben, dann kann es doch nicht zu Lasten des Kunden gehen, wenn die Bank sich damit Zeit läßt?

Zudem spricht auch das Verhalten der Bank, in der sie in keinster Form auf die Beschwerden des Kunden reagiert oder darum bemüht ist den Sachverhalt aufzuklären, nicht gerade dafür, dass es sich um ein seriöses Unternehmen hält.

Wenn ein Kunde z.B. ein Auto kauft, und es wird erst zwei Monate später geliefert, kann der Händler ja auch nicht plötzlich mehr verlangen (weil etwa die Preise inzw. in die Höhe gegangen sind.). Es gilt doch der vereinbarte Betrag, der im Kaufvertrag vereinbart wurde. Der Kunde will jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, aber Vertrag ist doch Vertrag, auch wenn er mit einer Bank abgeschlossen wurde....?

Grüße, Bambus
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