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Auktionshaus Päckchen nicht angekommen, Käufer will Geld
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

frö_01 hat folgendes geschrieben::
hatte heute früh in der Postfiliale angerufen ob sie Tageslisten haben, dies wurde verneint.


vielleicht nicht in der postfiliale aber beim "konzern", ggf. kann isch der zusteller ja an das paket erinnern?!
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frö_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte mir zum Abschluß noch jemand sagen was mich nun so direkt erwartet wenn ich nicht auf die Forderung des Käufers eingehe und Ihm sein Geld nicht erstatte. Irgendwo sehe ich es nicht ein. Meine Ware ist weg und soll dafür noch bestraft werden. Danke
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

frö_01 hat folgendes geschrieben::
Könnte mir zum Abschluß noch jemand sagen was mich nun so direkt erwartet wenn ich nicht auf die Forderung des Käufers eingehe und Ihm sein Geld nicht erstatte.


Sie können sich das wirklich nicht selbst beantworten?
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Sie können sich das wirklich nicht selbst beantworten?
Ich glaube, der TE würde sonst ncht fragen, oder? Mit den Augen rollen

frö_01 hat folgendes geschrieben::
Könnte mir zum Abschluß noch jemand sagen was mich nun so direkt erwartet wenn ich nicht auf die Forderung des Käufers eingehe und Ihm sein Geld nicht erstatte. Irgendwo sehe ich es nicht ein. Meine Ware ist weg und soll dafür noch bestraft werden. Danke
Der Käufer wird den Verkäufer wahrscheinlich zur erneuten Versendung auffordern. Wenn der Verkäufer dem nicht nachkommt, könnte der Käufer zurücktreten. Dies bedeutet, er erhält den Kaufpreis zurück. Wenn der Verkäufer dieser Rückerstattung nicht nachkommt (da er der Meinung ist, geleistet zu haben), könnte der Käufer eine Klage anstreben und der Richter am zuständigen Amtsgericht wird in seiner freien Beweiswürdigung abwägen, wem er den Glauben schenken möchte.

Grüße
KurzDa
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ratio legis
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherter Versand ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Leistungsrisiko nach Übergabe an den Versender beim Gläubiger, also dem Käufer liegt (wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist).
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Sheik
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist nur, ob sie die Übergabe des Paketes an den Versanddienstleister beweisen können.
Wenn ja, kein Problem, wenn nein, Schadensersatz.
Ob die Zeugenaussage der Ehefrau vom Gericht als ausreichend angesehen wird, hängt vom Amtsrichter und vor allem von Ihrer Frau ab.

Da der Versanddienstleister mit Computern arbeitet, hat ein Nachforschungsauftrag doch sehr viel Sinn. Auch ohne Kenntnis des Identcodes wird dieser aus Kenntnis der Empfängeradresse und der Absenderadresse ermittelt werden können.
Möglicherweise ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst hilfreicher.
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sheik hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist nur, ob sie die Übergabe des Paketes an den Versanddienstleister beweisen können.
Das ist anhand des regelmäßig ausgehändigten Versandbeleges kein Problem.

Sheik hat folgendes geschrieben::
Auch ohne Kenntnis des Identcodes wird dieser aus Kenntnis der Empfängeradresse und der Absenderadresse ermittelt werden können.
Wenn es um das im Eröffnungsbeitrag genannte Päckchen geht: nein. Wenn es um ein Paket geht: beruht Ihre Aussage auf Spekulation oder auf Informationen des Transportunternehmens?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Naja, ich halte die Lage für nicht ganz so schlimm Winken

Das Versendungsrisiko trägt der Käufer,


Wegen des Wunsches nach einem unbeweisbaren Versandes eines Päckchens, aber...


Zitat:
aus den Umständen kann sich hier m.E. schon ergeben, dass die Kaufsache ordnungsgemäß versendet wurde.


...hat sich der Verkäufer nicht selber durch schriftlich angekündigten Paketversand zu einem mehr an Dienstleistung verpflichtet, welche er bedauerlicher Weise nun nicht mehr beweisen kann?


Für das letztere hätte ich gerne eine gute Begründung; da bin ich gespannt.
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