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Un / moralisches Angebot

 
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inuk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:16    Titel: Un / moralisches Angebot Antworten mit Zitat

Meine Scheidung geht möglicherweise in die Endphase.
Vermögensrechtlich ist noch ein Vergleich geplant.
Unterhaltsregelungen wurden vor Gericht (die Gegenseite hat Termine zur gütlichen Einigung nicht eingehalten) durch einen anderen Vergleich geregelt.
Jetzt will die Gegenseite den vermögensrechtlichen Vergleich nur machen, wenn sie keine Gerichtskosten in der Unterhaltssache zahlen muss.

Deshalb hat mein Anwalt mir folgenden Vorschlag unterbreitet:
Der Anwalt der Gegenseite hat vorgeschlagen, dass beide Anwälte auf Gerichtsgebühren verzichten, damit die Gegenseite die Gerichtsgebühren (Unterhalt) nicht bezahlen muss und der Vergleich (Vermögen) zustande kommt.
Mir würden ja keine Nachteile entstehen (außer der Tatsache, dass ich die Gebühren im vierstelligen Bereich bereits bezahlt habe und die Gegenseite nichts zahlen müsste).

Noch einmal langsam: Mein Anwalt hat mir vorgeschlagen, dass er auf seine Gebühren verzichtet, damit die Gegenseite keine Gerichtskosten zahlen muss.
Ich persönlich finde diesen Vorschlag unfassbar.
Wie stehen Fachleute zu diesem Vorgehen?

Wichtig ist die Hintergrundinformation, dass mein Anwalt sehr daran interessiert ist, dass der Vergleich zustande kommt, weil die mögliche Alternative wegen eines Beratungsfehlers seinerseits nicht machbar ist. In dieser Sache hat er mir persönlich angeboten ihn auf Schadensersatz zu verklagen.

Die Beratung durch einen neutralen Anwalt hat ergeben, dass ein Anwaltswechsel momentan keinen Sinn macht.

Weitere Frage: Welche Wirkung hat eine Beschwerde bei der Anwaltskammer. Wie zwischen den Zeilen lesbar ist, ist das Vertrauensverhältnis zu meinem Anwalt nicht mehr gegeben.

Vielen Dank für eventuelle Antworten.
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