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Verfasst am: 30.01.09, 21:00 Titel: Hausratversicherung bei Wasserschaden
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
nach einem Wasserschaden in meiner Küche (Küchenarbeitsplatte, Laminatboden usw.) habe ich nach Rücksprache mit meiner Versicherung einen Kostenvoranschlag bei einem Tischler erstellen lassen.
Nun sind aber die berechneten Kosten der Versicherung zu hoch gegriffen, so dass diese einen eigenen Gutachter in Auftrag geben wollen.
Meine Fragen:
1. Dürfen die nach einen eigenen Gutachten beauftragen, obwohl die dem Kostenvorantrag zugestimmt haben ?
2. Bin ich an das im Auftrag der Versicherung erstellte Gutachten gebunden? Ich habe die Befürchtung, dass die Kosten z.B. durch minderwertige Materialien gedrückt werden.
2. Die Lohnkosten bei Eigenleistung würden nur mit 12 Euro/h vergütet werden. Ist das OK? Der Tischler hingegen hat ein vielfaches davon angegeben.
Zu 1. Man hat der Erstellung eines Kostenvoranschlages zugestimmt, aber sicherlich selbigen nicht inhaltlich vorab genehmigt. Die Versicherer haben ihre Schadenstabellen und ziehen Vergleichswerte heran, fällt ein Kostenvoranschlag aus dem Rahmen, oder erscheint ein Schaden unglaubwürdig, wird ein Gutachter vorbeigeschickt.
Zu 2. Das Sachverständigenurteil ist abzuwarten, es muß nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausfalllen. Im Streitfall muß ggf. ein Gegengutachten herangezogen werden und dann geht es evtl. sogar vor Gericht. Aber warum vorab das Schlimmste befürchten?
Zu 3. Das verstehe ich nicht: "Lohnkosten bei Eigenleistung"? Sie sind selber Tischler und haben ihrer Versicherung Reperatur in Eigenleistung angeboten?
Zu 3 noch mal, nein ich bin kein Tischler, der Versicherungs-Vertreter meinte wenn ich mir das Geld auszahlen lassen will um den Schaden selbst zu beseitigen, würden dann Eigenleistungen nur mit 12 Euro/h vergütet werden.
Vieleicht ist das der Grund des Gutachtens: Da der Versicherungsvertreter annimmt, sie als Laie können den Schaden sogar selber mit wenig Arbeitsaufwand beheben, fragt sich nun die Versicherung, warum ein Tischler so viel mehr an Arbeitsaufwand im Kostenvoranschlag berechnet.
sind mir komischerweise noch nie untergekommen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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