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Rechtsstaat und Laserpistole
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Rechtslaie0303
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:46    Titel: Rechtsstaat und Laserpistole Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Person A wird an einer beliebigen Stelle von zwei Polizeibeamte aus dem Verkehr gewunken und mit der Feststellung konfrontiert er sei anstelle der erlaubten 80km/h über 110 km/h gefahren. Person A ist sich ziemlich sicher dass er - da er die beiden Beamte gesehen hat - die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hat, erklärt dies auch den Beamten und will Beweise sehen. Als Beweis zeigen ihm die Beamte eine Radarpistole und ein Prüfsiegel mit der Aufschrift "2009" - ohne Monatsangabe.

Jetzt die generelle Frage: Nach meinem laienhaften Verständnis leben wir in einem Rechtsstaat indem der Staat die Schuld beweisen muss und nicht der Verdächtige die Unschuld. Wie kann das aber in diesem Fall einhergehen wenn weder ein Bild noch ein Video existiert? Wie kann sich Person A gegen solche Anschuldigungen wehren?
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:55    Titel: Re: Rechtsstaat und Laserpistole Antworten mit Zitat

Jemand bricht dein Fahrzeug auf und will daraus etwas stehlen. Dabei wird der Dieb von dir und deinem Ehepartner gesehen. Ihr erkennt in ihm euren Nachbarn und zeigt ihn an.. Leider gibt es weder verwertbare Fingerabdrücke, noch Bild oder Video von der Tat.
Bleibt der Nachbar unbestraft?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstvertändlich leben wir in einem Rechtsstaat , dir ist es überlassen ob du die Messung anzweifelst oder annerkennst, in einer Bananenrepublik hast du diese Wahl nicht.

Rechtslaie0303 hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Jetzt die generelle Frage: Nach meinem laienhaften Verständnis leben wir in einem Rechtsstaat indem der Staat die Schuld beweisen muss
Wurde doch bewiesen indem auf der Laserpostole eine Geschwindigkeit steht.
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 22:01    Titel: Re: Rechtsstaat und Laserpistole Antworten mit Zitat

Rechtslaie0303 hat folgendes geschrieben::
....in einem Rechtsstaat indem der Staat die Schuld beweisen muss [..]Wie kann das aber in diesem Fall einhergehen wenn weder ein Bild noch ein Video existiert?

Ganz einfach: Der Beweis wird durch die Zeugenaussagen des/der Polizisten erbracht. Cool
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:05    Titel: Re: Rechtsstaat und Laserpistole Antworten mit Zitat

Rechtslaie0303 hat folgendes geschrieben::
Wie kann sich Person A gegen solche Anschuldigungen wehren?

Person A könnte sich einen Anwalt suchen, der den Richter davon überzeugt, dass beide Polizisten vor Gericht lügen (was bei einer möglichen Vereidigung einen Meineid zur Folge hätte, der bewirken würde, dass beide Polizisten ihren Beamtenstatus und ihren Job verlieren würden) und das Person A, die als Angeklagter vor Gericht straffrei lügen kann, wie sie möchte ohne irgendwelche Folgen zu befürchten, die Wahrheit sagt.
Jetzt gehen sie nochmal in sich und überlegen, wem ein Richter wohl eher glauben wird? Lachen
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Bingo02
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:09    Titel: Re: Rechtsstaat und Laserpistole Antworten mit Zitat

Rechtslaie0303 hat folgendes geschrieben::
...Person A ist sich ziemlich sicher dass er - da er die beiden Beamte gesehen hat - die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hat,...


Wenn man die Fallensteller sieht, ists schon zu spät!
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wido
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der TE die Laserpistole genauer angeschaut hätte (Modell/Typ), dann hätte er hier

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/

mehr über die Wirkungsweise des Gerätes, welches im Einsatz war, informieren können .
Im Abschnitt "Hintergründe und Fehlermöglichkeiten......." unter Punkt 5 dazu noch weitere Info zu Laserpistolen .
Verlegen
_________________
Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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flokon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Winken denn auch die messenden Beamten raus?
Oder gibt es wie bei der allseits beliebten Achtung Kontrolle! Sendung 2 Beamtenteams?
Verlegen
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Mal weit aushol...(ja, ich habe gerade Zeit, um nicht zu sagen Langeweile):

Ursprünglich wurde dieses Gerät mal angeschafft, damit man auf die Schnelle - auch als einzelner Beamter - unkompliziert Geschwindigkeitsverstöße ahnden kann.

Exemplarisch sei hier der BD Beamter, anderswo auch Kontaktbeamter oder Dorfsherrif genannt, aufgeführt, der mit diesem Gerät zB auf seiner Fußstreife am Kindergarten mal eben Verkehrssicherheit prodzuieren sollte.

Aufgrund des mündigen Bürgers und dessen mangelndes Einsichtverhalten bei ihm vorgeworfenen Verkehrsüberschreitungen wurde dieser Sinn in einigen Behörden ad absurdum geführt.

Eine nicht näher bezeichnete Behörde in NRW hat zum Beispiel in Absprache mit den für Verkehrs-Owi betrauten Richtern nun ein Formalprozedere entworfen, zu denen ein zweiseitiges Protokoll, ein Sachkundenachweis für das Lasergerät sowie eine Aufgabenteilung zwischen Meß- und Anhalteposten sowie dem Protokollführer gehören.

Ergo müsste man Lasermessungen nur noch zu zweit durchführen. Dieses erschöpfende Verfahren führt jedoch dazu, dass die Widersprüche gegen die Bußgeldbescheide so gut wie immer im Sande verlaufen.

Ob der Anhalteposten jetzt direkt neben dem Gerät rauswinkt oder 100 m weiter, ob der Betroffene das Ergebnis einsieht oder nicht oder ob die Messung videografiert wird, ist vollkommen wumpe.

Vor Gericht heben die Beamten die Hand und geben u. U. auch unter Eid wieder, was sie wie gemessen haben. Von Fehlmessungen haben sie nix. Sie werden nicht schneller befördert, sie kriegen keinen Klapps auf den Po und sie werden auch nicht Mitarbeiter des Monats, wenn sie jemanden lasern. Eine Falschaussage hingegen könnte umfangreiche Konsequenzen nach sich ziehen.

Btw: Das o. g. Prozedere bezieht sich auf einen von vielen AG Bezirken in NRW...ich habe in einer anderen Behörde in NRW auch schon aus dem Auto raus alleine gemessen, indem ich das Lasergerät auf die halb herunter gelassene Scheibe auflegte.

Denn das ist kein Hexenwerk. Man muss einen kleinen, stecknadelkopf großen, roten Punkt auf eine reflektierende Stelle des zu messenden Fahrzeugs richten und dann für die ca. zwei Sekunde der Messung das Gerät nicht grob verwackeln. Ich wage die Behauptung, dass das ein disziplinierter Drittklässler auch vermag. Man kann dieses Messung auf laaaange Strecken durchführen, lange, bevor der Verkehrsteilnehmer überhaupt sieht, was und wer warum am Straßenrand stehen...

Sie haben also alle Möglichkeiten, gegen diese unwillkürliche und höchst zweifelhafte Maßnahme sämtliche Rechtsmittel der Welt einzulegen.

Ich vermute aber, dass sie damit Schiffbruch erleiden...jedoch des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
_________________
Alles wird gut.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
. Man kann dieses Messung auf laaaange Strecken durchführen, lange, bevor der Verkehrsteilnehmer überhaupt sieht, was und wer warum am Straßenrand stehen...

Das in NRW gängige (und soweit ich weiß einzige) Lasermeßgerät der Fa. Rigel misst laut Herstellerangaben auf eine Distanz bis zu 500 Meter. (Zumindest hier im AG Bereich wird durch den Dienstherren eine Maximaldistanz von 250 Metern vorgeschrieben)
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wo der arglose Autofahrer auch noch nicht erkennen dürfte, was da auf ihn wartet...
_________________
Alles wird gut.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
Wo der arglose Autofahrer auch noch nicht erkennen dürfte, was da auf ihn wartet...
Stimmt. Wer zu blöd ist, den Tacho in seinem unmittelbaren Blickfeld abzulesen, der schafft das garantiert nicht. Aber wieso bezeichnen Sie solche Leute als arglose Autofahrer? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 23:57    Titel: Re: Rechtsstaat und Laserpistole Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Rechtslaie0303 hat folgendes geschrieben::
Wie kann sich Person A gegen solche Anschuldigungen wehren?

Person A könnte sich einen Anwalt suchen, der den Richter davon überzeugt, dass beide Polizisten vor Gericht lügen (was bei einer möglichen Vereidigung einen Meineid zur Folge hätte, der bewirken würde, dass beide Polizisten ihren Beamtenstatus und ihren Job verlieren würden) und das Person A, die als Angeklagter vor Gericht straffrei lügen kann, wie sie möchte ohne irgendwelche Folgen zu befürchten, die Wahrheit sagt.
Jetzt gehen sie nochmal in sich und überlegen, wem ein Richter wohl eher glauben wird? Lachen



auf ihn mit gebrüll!!!!!!!!!!!!!!!!!!! spaß beiseite, vielleicht unterstellt man den beamten nicht das sie bei der gemessenen geschwindigkeit schummeln - vielmehr könnten sie einen bedienungsfehler begangen haben!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:45    Titel: Re: Rechtsstaat und Laserpistole Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
auf ihn mit gebrüll!!!!!!!!!!!!!!!!!!! spaß beiseite, vielleicht unterstellt man den beamten nicht das sie bei der gemessenen geschwindigkeit schummeln - vielmehr könnten sie einen bedienungsfehler begangen haben!

Das mit dem Gebrüll hab ich nicht verstanden...

Aber ein Bedienfehler ist (zumindest bei dem Gerät in NRW) unmöglich.
Die Aussage von Casimir mit dem disziplinierten Drittklässler wage ich sogar noch zu erweitern:
Jedes Kindergartenkind ist dazu in der Lage, nach einer erfolgten Einweisung an dem Gerät, eine Messung hinzubekommen.
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Casimir hat folgendes geschrieben::
Wo der arglose Autofahrer auch noch nicht erkennen dürfte, was da auf ihn wartet...
Stimmt. Wer zu blöd ist, den Tacho in seinem unmittelbaren Blickfeld abzulesen, der schafft das garantiert nicht. Aber wieso bezeichnen Sie solche Leute als arglose Autofahrer? Geschockt


In meiner persönlichen Verwerflichkeitsskala sind Geschwindigeitsverstöße in der Regel (ausser ab 30 igO rüber oder direkt am Kindergarten oder so) relativ weit unten angesiedelt. Zumal der Autofahrer ja tatsächlich arglos in der Situation ist: Wenn er mit einer Messung rechnen würde, würde er ja vermutlich angemessen fahren.
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Alles wird gut.
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