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Frage zur Eintragungsbekanntmachung

 
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ank2007
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 22:50    Titel: Frage zur Eintragungsbekanntmachung Antworten mit Zitat

Frage zur Eintragungsbekanntmachung
Guten Tag!

Ich habe heute diesen Brief vom Grundbuchamt erhalten.
Der Betreff lautet Eintragungsbekanntmachung.

Der Wortlaut ist wie folgt:

Die Teilungserklärung vom *datum* ist geändert. Der in Grundbuch von *stadt* Blatt 1935 gebuchte Mieteigentumsanteil ist nunmehr verbunden mit Sondereigentum an der im Nachtrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Eingangs- und Untergeschosplan vom *Datum* mit Nr.1 bezeichneten Wohnung im 1 Untergeschoss. Bewilligung vom 23.10.2008

Was genau bedeutet das? Ich weiss, dass mein Vater im 1 Geschoss eine zweite kleine Wohunung zur Miete hat, wir selber haben im 4 Geschoss eine Eigentumswohnung. Aber leider verstehe ich den neuen Grundbucheintrag nicht. Was bedeutet er?

Wie ist die Rechtslage?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

In einer Teilungserklärung wird das Sondereigentum an einer Wohnung mit einem Miteigentumsanteil an dem allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich gehörenden Grundstück verbunden. Die Teilungserklärung kann nachträglich geändert werden. Die Änderung der Teilungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch.

Durch die Eintragungsbekanntmachung gibt das Grundbuchamt allen Wohnungseigentümern Kenntnis von einer in das Grundbuch eingetragenen Änderung der Teilungserklärung, auch wenn sie nur das Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers betrifft. Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, sich über den Inhalt der Änderung der Teilungserklärung zu informieren, indem er Einsicht in die Akten des Grundbuchamts nimmt, in denen die Unterlagen über die Änderung der Teilungserklärung aufbewahrt werden.
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