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Schulbericht anfechtbar?

 
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derbarbar
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 19:54    Titel: Schulbericht anfechtbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Kind hat im Zuge eines AOSF (Förderbedarf) Verfahrens einen Schulbericht, der nicht den Tatasachen enspricht, bekommen.

Die Lehrerin kann mein Kind nicht leiden und will es auf eine Förderschule abschieben.
Ist eine solcher Bericht anfechtbar?

Das Schulamt will einem Schulwechsel innerhalb des laufenden Schuljahres nicht zustimmen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, kann ich auf einen Schulwechsel bestehen?

danke!
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Ich bin kein Jurist, dies stellt nur meine persönliche Meinung dar !!!
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo derbarbar,

geht es um eine Grundschule in NRW? Welche Klasse?

Hat das Kind schon irgendwelche besonderen Förderungen während der Kindergarten- und bisherigen Schulzeit erhalten? Welche?

Besteht aus Sicht der Eltern noch besonderer Förderbedarf?
An welcher Schule könnte das Kind aus Sicht der Eltern ggf. die beste Förderung für seinen Bedarf erhalten?

Zitat:
Schulbericht
Ist damit die Begründung der Schule für den Antrag nach § 11 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AOSF gemeint?

Zitat:
Ist eine solcher Bericht anfechtbar?
Zu jeder Darstellung kann man eine Gegendarstellung schreiben. Anfechten tut man Entscheidungen, z.B. die Entscheidung der Schulbehörde über den Ort der sonderpädagogischen Förderung.

Zitat:
Das Schulamt will einem Schulwechsel innerhalb des laufenden Schuljahres nicht zustimmen.
Auf was für eine Schule wollen die Eltern das Kind wechseln lassen?
Was ist an dieser anderen Schule aus Sicht der Eltern besser?
Haben sich die Eltern schon mit dem Kind beim Schulleiter der anderen Schule vorgestellt?
Würde der das Kind aufnehmen?
Haben die Eltern schon persönlich mit dem zuständigen Schulrat der Schulbehörde gesprochen?

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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derbarbar
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Grundschule, wieholt die 2 Klasse im Rahmen der Jahrgangaübergreifenden Schuleigangphase.

Es bekommt zusätzlich dreimal die Woche Nachhilfe (Privat) von einer Lehrerin. Auch diese meint er habe sich in den letzten Monaten sehr verbessert. Sie ist ebenhfalls der Meinung das der Schulbericht eine Frechheit sei. Wenn man einKind loswerden will, schreibt man so einen Bericht.

Zitat:
Ist damit die Begründung der Schule für den Antrag nach § 11 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AOSF gemeint?


Ja!

Ich wollte auf eine andere Grundschule wechseln. Da die Lehrerin mein Kind einefach Ihre Ablehnung sprüren läst. Der Tisch meines Kindes wurde ans hintere Ende der Klasse, mit Blickrichtung aus dem Fenster (dort ist ein belebter Spielplatz direkt davor) gestellt. Mein Kind hat ADHS. Erst eine Beschwerde beim Schulamt bewirkte eine sofortige Umstellung des Tische s. Und das ist nur ein Kleiner Auszug, was alles so vorgefallen war. Die Schulrätin gab mir, was das Verhalten der Lehrerin angeht, aber stimmt einem Schulwechsel in diesem Schulajahr nicht zu.

Mein Kind kann dort keine Fortschritte machen, wenn es noch ein halbes Jahr dort bleiben muss, wäre das eine Katastrophe.
Egal wie mein Kind sich zum positiven Verändert, der nächte Bericht wird exakt so aussehen wie dieser jetzt.
Das Beste an dem jetzigen, ist die Tatasache, das die Hälfte des Textes vom ersten Bericht der voherigen Klassenlehrerin abgeschrieben wurde.!!!
Zwischen diesn Berichts wurde noch einer von der alten Klassenlehrerin verfasst. Dieser war positiv und bescheinigte meinem Kind einige Verbesserung, worauf er auch in die Jahrgangsübergreifende Schuleingangsphase bleiben knnte, aber die 2 Klasse wiederholen mussste.

Ich weis einfach nicht was ich machen soll! Mann Kind braucht einen neustart und in einer Neutralen und unvoreingenommenen Umgebung.

Vielleicht könnt ihr mir juristische Ansätze geben.

Vielen dank!
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo derbarbar,

Zitat:
Das Kind braucht einen Neustart in einer neutralen und unvoreingenommenen Umgebung.
Demnach scheint eine Versetzung in eine Parallelklasse mit einer anderen Klassenlehrerin keine erfolgversprechende Alternative zu sein? Was ist eigentlich mit der Schulleiterin, hat die kein Verständnis für das Kind und seine Eltern?

Zitat:
Die Schulrätin stimmt einem Schulwechsel in diesem Schuljahr nicht zu.
In NRW gibts doch m.W. gar keine Sprengelpflicht für Grundschulen. Wo steht, dass das Schulamt einem Schulwechsel zustimmen müsste?

Haben die Eltern einen Schulleiter gefunden, der bereit wäre, das ADHS-Kind aufzunehmen?
Hat das Kind die ADHS-Form mit Hyperaktivität?
Stört es durch seine Hyperaktivität im Unterricht? Oder welchen Grund könnte die Klassenlehrerin haben, das Kind loswerden zu wollen?

Schöne Grüße
Kurt

PS: Noch ein paar Links:
http://adhs-nrw.de/
http://www.gesundheit.nrw.de/content/e16/e1150
http://www.kulturserver-nrw.de/-/institution/detail/31917
http://www.schulministerium.nrw.de/Chancen/Lernschwierigkeiten/Vielfalt/Schulpraxis/index.html
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat: „Wo steht, dass das Schulamt einem Schulwechsel zustimmen müsste?“
Nirgens, im Gegenteil:

§41 SchulG NRW
Verantwortung für die
Einhaltung der Schulpflicht
(1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab.
Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen
verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten
es angemessen aus.

Auch hier haben einige Schulleitungen Probleme mit dem Recht der Eltern.

Meine Meinung als juristischer Laie und Vater.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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derbarbar
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten

Mein Kind hat ADHS (Aufmerksamkeit -und Hyperaktivitätssymdrom).
Es wiederholt die 2 Klasse im Rahmen der Jahrgangsübergreifenden Schuleingangsphase.
Die neue Leherin mag ihn nicht und sie will ihn auf eine Förderschule abschieben.
Er stört nicht massiv den Unterricht, obwohl dies von der Leherin behauptet wird.
Mein Kind bekommt dreimal wöchentlich Nachhilfe von eine Lehrerin / Dipl. Pädagogin.
Es bekommt einzel -und Gruppenunterricht und dort ohne Probleme regulierbar.
Auch der Leistunbgsstand hat sich verbessert und ist völlig im Rahmen.

Ein oersönliches Gespräch mit der Schulrätin brachte n ichts, sie glaubt der Schule.
Sie wird einem Schulwechsel nicht zustimmen.

Ich werde versuchen mit anderen Schulen kontakt aufzunehmen. Vielleicht finde ich ja einen verständnisvollen Schulleiter. Dann weis ich aber schon wie die Schulrätin zu einem Wechsl äußern wird.

Das ganze ich einfach nur Gift für mein Kind, da es unter dieser Schule leidet.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo derbarbar,
Zitat:
Mein Kind hat ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssymdrom).
Ja. Da gibts aber durchaus große Unterschiede. Insbesondere das Merkmal "Hyperaktivität" kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein und es gibt auch Formen des Aufmerksamkeitsdefizit-Syndroms ganz ohne Hyperaktivität.


Zitat:
Er stört nicht massiv den Unterricht, obwohl dies von der Lehrerin behauptet wird.

Wenn in der bisherigen Schule die Hyperaktivität des Kindes das Hauptproblem wäre, dann müsste man sich überlegen, wie man den Neustart gestalten sollte, damit nicht wieder dieselben Probleme auftreten. Dazu könnte es z.B. sinnvoll sein, dem Kind stundenweise einen Einzelhelfer zuzuordnen (ich weiß jetzt nicht, inwieweit das in NRW finanziert wird). Ein normaler "Einzelkämpferlehrer" in einer Grundschulklasse mit vielleicht 31 Kindern hat nicht dieselben Möglichkeiten individueller Reaktion wie ein Förderschullehrer mit vielleicht weniger als 10 Kindern pro Klasse.

Zitat:
Ich werde versuchen mit anderen Schulen kontakt aufzunehmen. Vielleicht finde ich ja einen verständnisvollen Schulleiter.
Versuchen Sie es doch erst mal mit den Selbsthilfegruppen aus den o.g. Links. Die Eltern dort können Ihnen vielleicht sagen, wo Sie die besten Chancen haben. Und lassen Sie sich doch von der Schulrätin und von Ihrem Kinderarzt mal Spezialisten in Ihrer Gegend für AD(H)S nennen.

Zitat:
Dann weis ich aber schon, wie sich die Schulrätin zu einem Wechsel äußern wird.
Das scheint aber nach der von Heini zitierten Quelle völlig egal zu sein. Auch darüber könnten Sie sich in einer Selbsthilfegruppe vergewissern.

Schöne Grüße
Kurt
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derbarbar
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für Ihre Antwort Kurt!!!

Mein Kind bekommt Medikinet. Die Hyperaktivität ist in der Nachhilfegruppe (6-7 Kinder) auch händelbar.
In seiner Klasse sind nur 20 Schüler. Seine ursprüngliche Lehrerin kam mit meinem Kind auch klar.

Siene jetzige Lehrerin ist noch sehr jung und unerfahren. Was sich auch in dem zu Teil kopierten Schulbericht widerspiegelt. Die Nachhilfelehrerin sprach in diesem Fall auch von einem Verfahrensfehler. Ist dies im juristischen Sinne einer?

Vielen dank!
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo derbarbar,
Zitat:
Die Nachhilfelehrerin sprach in diesem Fall auch von einem Verfahrensfehler. Ist dies im juristischen Sinne einer?
Keiner, aus dem man Nutzen ziehen könnte.

Zitat:
Seine jetzige Lehrerin ist noch sehr jung und unerfahren.
Und ich habe den Eindruck, die Lehrer werden für die 80 % Mainstream ausgebildet, aber nicht für die 5 % AD(H)S-Kinder, 5 % LRS-Kinder und 2 % Hochbegabte.

Wie weit ist denn die momentane Schule vom Wohnhaus des Kindes entfernt, wie weit andere in Frage kommende Grundschulen, wie weit die nächste Förderschule?

Haben Sie bei der Förderschule schon mal nachgefragt, ob es Möglichkeiten gibt, dass Förderschullehrer stundenweise an normale Grundschulen gehen? Grundsätzlich ist es ja erklärtes Ziel von Förderschulen, die Schüler fit zu machen für Regelschulen. Nach meinem Eindruck ist das aber doch ein sehr großer Schritt für ein Kind. Viel einfacher wäre es für das Kind zu akzeptieren, an seiner Regelschule zusätzliche Betreuung durch einen Sonderpädagogen zu bekommen. Und für die normalen Lehrer könnte das eine Entlastung, Fortbildung und Bereicherung darstellen.

Wie viele Parallelklassen gibt es in der Klassenstufe?

Kennen Sie die anderen Klassenlehrerinnen?

Schöne Grüße
Kurt
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt Knitz,

Kurt Knitz schrieb:
Zitat:
Und ich habe den Eindruck, die Lehrer werden für die 80 % Mainstream ausgebildet, aber nicht für die 5 % AD(H)S-Kinder, 5 % LRS-Kinder und 2 % Hochbegabte.

Immerhin reicht es aber zu der Erkenntnis, dass weder das Vorliegen von ADHS noch LRS für sich allein genommen die Durchführung eines AOSF-Verfahrens rechtfertigt. Wie Sie dem von Ihnen gesetzten Link sicherlich entnommen haben, erstellen darüber hinaus eine sonderpädagogische Lehrkraft und der Grundschullehrer gemeinsam das Gutachten.

In welche Schublade stecken Sie übrigens die restlichen 8%?

Kurt Knitz schrieb:
Zitat:
Haben Sie bei der Förderschule schon mal nachgefragt, ob es Möglichkeiten gibt, dass Förderschullehrer stundenweise an normale Grundschulen gehen? Grundsätzlich ist es ja erklärtes Ziel von Förderschulen, die Schüler fit zu machen für Regelschulen. Nach meinem Eindruck ist das aber doch ein sehr großer Schritt für ein Kind. Viel einfacher wäre es für das Kind zu akzeptieren, an seiner Regelschule zusätzliche Betreuung durch einen Sonderpädagogen zu bekommen. Und für die normalen Lehrer könnte das eine Entlastung, Fortbildung und Bereicherung darstellen.

Wie viele Parallelklassen gibt es in der Klassenstufe?

Kennen Sie die anderen Klassenlehrerinnen?

1: Zur professionellen Beratung durch die Schule gehört es u.a., in den Beratungsgesprächen mit den Eltern nicht Hoffnungen zu wecken, die aufgrund fehlender Ressourcen nicht erfüllt werden können.

2.: Der gemeinsame Unterricht (GU) von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist erklärtes Ziel des Schulministeriums, muss also nicht eigens erfragt oder beantragt werden. Das Schulamt entscheidet aber letztlich über Art und Ort der Förderung im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

3.: Der Wechsel zu einer Förderschule kommt ohnehin nur für den Fall in Betracht, dass die Grundschulen nicht selbst alle Möglichkeiten der Förderung ausgeschöpft haben. Bisherige Fördermaßnahmen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren. Insofern sind Ihre Fragen hinsichtlich der Anzahl der Parallelklassen sowie eines möglichen Klassenlehrerwechsels sicherlich bereits vor Eintritt in das eigentliche AOSF-Verfahren schulintern geklärt worden.

4. Ihre sicherlich gut gemeinten Ratschläge machen im Übrigen nur Sinn, falls ein sonderpädagogischer Förderbedarf abschließend festgestellt worden ist. Genau dagegen richtet sich aber die Anfrage. Der TE sieht einen solchen Bedarf offenbar nicht.

Welche umfangreichen Feststellungen im AOSF-Verfahren getroffen werden müssen, kann man (stellvertretend) hier nachlesen:
http://www.paul-dohrmann-schule.de/html/body_handreichung_ao-sf.html

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo derbarbar,

das AOSF-Verfahren endet nach einem entsprechenden Beratungsgespräch durch einen schriftlichen Bescheid des Schulamtes, in dem es seine Entscheidung für die Art und den Ort der Förderung begründet. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch erheben und dort auch begründen, inwiefern Verfahrensfehler oder Fehler im Gutachten gemacht worden sind. Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, d.h. Sie sind verpflichtet, Ihr Kind zum angegebenen Termin an einer Förderschule anzumelden, wenn der Bescheid des Schulamtes das vorsieht. Das ist der Sinn der von Heini genannten Regelung in diesem Fall.

Ein Schulwechsel käme allenfalls für den Fall eines Umzuges in Betracht, wäre aber wenig sinnvoll, da hierdurch das AOSF-Verfahren nicht beendet wäre und somit u.U. lediglich ein weiterer Schulwechsel notwendig werden würde.

Sehen Sie bitte die derzeitige Klassenlehrerin nicht allzu kritisch - im Gegenteil: Den Aufwand eines AOSF-Verfahrens nimmt niemand freiwillig in Kauf, wenn es ihm nicht tatsächlich um das Wohl des Kindes gehen würde. Viel einfacher ist es da, das Kind zu versetzen und es mit seinen Problemen gar in die Sek I zu entlassen.

Einem Zweitklässler dreimal(!) in der Woche Nachhilfe zu verordnen, scheint allenfalls im Interesse der Nachhilfelehrerin zu liegen, kann aber unmöglich Ihr Interesse oder das Ihres Kindes sein. Es kommt in kleinen Lerngruppen offenbar gut klar: Diese Möglichkeiten bestehen an Förderschulen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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derbarbar
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank erstmal für die sehr ausführlichen Ratschläge.

Mein Kind in eine Parallelklasse zu versetzen macht keinen Sinn, das hat das letzte halbe Jahr gezeigt.
Mein Kind wurde parallel zum AOSF Verfahren von einem Kinder Psychiater getestet. Dabei kamen normale Durchschnittswerte heraus. Das Arzt beantwortet meine Frage ob mein Kind aufgrund der Testung auf einer Fördeschule besser aufgehoben sei, mit einem klaren nein.

Natürlich könne er diese Aussage nur auf diesen Test bezogen treffen. Er kam mit seiner letzen Lehrerin auch wesentlich besser klar, sonst hätte sie ja auch nicht geschrieben das er auf der GS bleiben könne, da er sich verbesser habe. Das sind für mich alles Hinweise, dass es an einer anderen GS eventuell besser klappt.

Ein Kind das den Anforderungen in einer Regelschule nicht gewachsen ist würde dies mehr oder weniger gleichbleibend erkennen lassen.

Zitat:
1: Zur professionellen Beratung durch die Schule gehört es u.a., in den Beratungsgesprächen mit den Eltern nicht Hoffnungen zu wecken, die aufgrund fehlender Ressourcen nicht erfüllt werden können.


Genau das Gegenteil wurde mir kürzlich beim Elternsprechtag berichtet.
Und ärgert mich ungemein.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo derbarbar,
Zitat:
Mein Kind wurde parallel zum AOSF Verfahren von einem Kinder Psychiater getestet. Dabei kamen normale Durchschnittswerte heraus. Der Arzt beantwortete meine Frage ob mein Kind aufgrund der Testung auf einer Fördeschule besser aufgehoben sei, mit einem klaren nein. Natürlich könne er diese Aussage nur auf diesen Test bezogen treffen.
Hm.

War das ein Intelligenztest und die Aussage lautete, dass die Intelligenz des Kindes nicht so gering sei, dass es deshalb auf die Förderschule müsse?

Gibt es in Ihrer Nähe ein Sozialpädiatrisches Zentrum an einer Kinderklinik?

Zitat:
1: Zur professionellen Beratung durch die Schule gehört es u.a., in den Beratungsgesprächen mit den Eltern nicht Hoffnungen zu wecken, die aufgrund fehlender Ressourcen nicht erfüllt werden können.
Zitat:
Genau das Gegenteil wurde mir kürzlich beim Elternsprechtag berichtet.
Und ärgert mich ungemein.

Wenn ich Herrn Reiser richtig verstanden habe, meinte er damit, ich solle keine Hoffnungen auf "gemeinsamen Unterricht = GU" von normalen Kindern und solchen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf an normalen Grundschulklassen wecken, wenn dafür keine Sonderpädagogen zur Verfügung stehen. Er meinte, wenn diese Möglichkeit an dieser Schule bestünde, dann wären Sie schon von der Schule darüber informiert worden.

Schöne Grüße
Kurt
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