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Verfasst am: 31.01.09, 05:02 Titel: Lizenzsierung von Serien
Es ist ja teilweise verbreitet das anderssprachige Serien die in deutschland noch nicht ausgestrahlt werden, von deutschen sub gruppen mit deutschen untertitel versehen werden.
Da es keine deutsche lizenzierung des Materials gibt stört es erstmal auch niemanden.
Wenn nun jedoch ein Tv Sender sich dazu entscheided sich die lizenzen zu sichern um die Serie auszustrahlen dann ist es natürlich verboten weiter zu subben.
Das sehe ich doch mal so richtig oder?
Nun würde es mich interessieren wie es ausschaut wenn von der Serie z.B. schon 3 staffeln á 50 folgen ausgestrahlt wurden im ursprungs land.
Ein Tv sender kauft doch sicherlich erstmal die rechte für die 1. staffel, dann für die 2. irgendwann und so weiter.
Wenn dem nun so ist das der Tv Sender sich "nur" die 1. staffel gesichert hat, dürfte ein subber team dann die folgen die noch nicht lizensiert sind weiter subben ohne eine klage des Tv Senders zu befürchten????
Wenn dem so ist, kann man eigentlich irgendwo einsehen wieviele Staffeln/Folgen ein TV sender sich lizensiert hat oder muss man dann direkt dort anfragen und darauf hoffen das dieser es einem mitteilt???
Es ist schon klar das es vorher auch nicht erlaubt ist zu subben, jedoch ist das ja da noch eine grenzwertige geschichte, da wohl der ausländische lizenzhalter kaum gegen deutsche oder andere subber vorgehen wird.
Sonst hätte man ja schon davor gehört, da schon eine menge gesubbt wird, heutzutage.
Es ist ja nur so das die Subber erst immer dann aufhören wenn eine lizensierung im eigenen Land stattfindet, da dort die gefahr zu groß ist verklagt zu werden.
Wenn man nun von diesem grenzwertigen verhalten ausgeht, wäre es dann erlaubt die nicht lizensierten folgen weiter zu subben, wie halt oben beschrieben?
Denn der deutsche lizenzhalter kann die subber doch nicht für etwas verklagen von dem er die rechte noch garnicht erworben hat, oder?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.01.09, 18:10 Titel:
Zitat:
wäre es dann erlaubt die nicht lizensierten folgen weiter zu subben,
Nein,
Adromir hat folgendes geschrieben::
Es ist auch schon vorher nicht erlaubt zu subben,
Zitat:
da wohl der ausländische lizenzhalter kaum gegen deutsche oder andere subber vorgehen wird.
Wie kommen Sie darauf? Weil es Ihren Horizont überschreitet? Googlen Sie mal nach der WIPO. Dort werden täglich solche Fälle bearbeitet. Wenn Sachen nicht verfolgt werden, dann deshalb, weil die Urheber der Masse nicht mehr Herr werden. Das wird sich aber über kurz oder lang ändern.
dann nochmal anders gefragt, könnte der deutsche tv sender den subber verklagen für die folgen die er noch nicht lizensiert hat, es aber halt in zukunft eventuell in betracht zieht.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.01.09, 22:55 Titel:
War ja auch nicht böse von mir gemeint. Ist ja tatsächlich so, daß die WIPO den meisten unbekannt ist.
Zitat:
dann nochmal anders gefragt, könnte der deutsche tv sender den subber verklagen für die folgen die er noch nicht lizensiert hat, es aber halt in zukunft eventuell in betracht zieht.
Nein. Das wäre erst möglich, wenn der Sender Rechteinhaber ist. Ein Unterlassungsanspruch fällt ja nicht vom Himmel, man muß zuerst eigene Rechte haben, um gegen andere vorgehen zu können. Die hat der Sender erst, wenn er die Lizenzen oder zumindest im Sinne eines Anwartschaftsrechts eine Option auf die Lizenzen hat (wobei man hier wieder darum streiten könnte, ob ein Anwartschaftsrecht, bei dem fraglich ist, ob es je zum Vollrecht erstarkt, allein zur Begründung eines Unterlassunganspruchs ausreicht - ich würde hier an Stelle des Senders auf Nummer Sicher gehen und mich vom Rechteinhaber umfassend zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bevollmächtigten lassen).
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