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Gibt es eine Lizens zum Konsumieren & Besitz von Cannab

 
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Baris52
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 23:56    Titel: Gibt es eine Lizens zum Konsumieren & Besitz von Cannab Antworten mit Zitat

Hey, Guten Abend

Und meine Frage wäre gibt es eine Lizens für das Besitzen & Konsumieren von Cannabis die man erwerben kann aber Rechtlich auch Akzeptabel ist ?

Gibt es dafür Vorrausetzungen außer jetzt den Handel sonstige Weitergabe an einen zweiten usw. ???

Danke im vorraus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der Wirkstoff THC kommt in der Medizin gelegentlich zur Anwendung
Es kann vom Arzt wie andere Betäubungsmittel auch verschrieben werden.
Dann ist man berechtigt, dieses Medikament in der Apotheke zu bekommen und eben auch zu besitzen und zu konsumieren.

Eine "Lizenz zum Kiffen" ohne medizinische Indikation gibt es allerdings nicht.
Ebenso ist man mit Rezept natürlich auch nicht berechtigt, einfach so am Bahnhof einkaufen zu gehen oder zum Eigenbedarf den Stoff anzubauen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 01.02.09, 00:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Baris52
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Verrückt Traurig
Naja,..

Gibt es denn nicht Rechtliche Lücken um Legal zu Konsumieren....
Einerseits ist es ja egal da ich selber nur in geringen mengen also mit 1-2 Gramm für den eigenbedarf rumlaufe oder könnte ! Aber trozdem ist es oftmals die Angst vor unseren Lieben Cops...und in München erst recht
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Formaljuristisch ist der Konsum nicht verboten.
Nur eben der Besitz, Erwerb, Handel, etc...
Aber nein, eine solch einfach Lücke gibt es nicht.

Wäre ja noch schöner, wenn man das Gesetz einfach so umgehen könnte.
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Baris52
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also wie gewohnt bleibt die Action mit der Polizei !
Naja da kann man nur auf eine fallen gelassene Klage hoffen...

Vielen Dank nochmal Smilie
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, man könnte ja auch das gesetzwidrige Handeln überdenken. Winken
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Baris52
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür ist es einfach zu angenehm um es mal ehrlich sagen zu dürfen...
jeder für sich,...

also wenn man glück hat und einen "Joint" an einem Zaun stecken sieht
darf ich den anzüden und ihn rauchen ohne ihn anzufassen ?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Auffinden und Benutzen könnte schon ein in Besitz nehmen sein und es strafbar machen.
(Aber dazu müssen sich die studierten Juristen hier äußern.)

Als klassisches Beispiel für Nichtbesitz hört man gelegentlich den auf der Party kreisenden Joint, der einem nicht gehört und an dem man nur zieht, um ihn danach weiterzugeben.
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Baris52
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

hmm... also ne Türkische Runde Smilie bin selber einer ! Sehr glücklich

Oke.. Danke noch mal
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
..
Als klassisches Beispiel für Nichtbesitz hört man gelegentlich den auf der Party kreisenden Joint, der einem nicht gehört und an dem man nur zieht, um ihn danach weiterzugeben.



Zitat:
§ 29 BtMG Straftaten
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft...




Zitat:
Einerseits ist es ja egal da ich selber nur in geringen mengen also mit 1-2 Gramm für den eigenbedarf rumlaufe


Zitat:
§ 31a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch ....


Es kann also auch sehr wohl zum Verfahren kommen.... und ein Strafverfahren kann einem die berufliche und sonstige Zukunft verbauen.



Ich empfehle eine Drogen-Therapie!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Zitat:
§ 29 BtMG Straftaten
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft...

Ich sprach ja erstmal nur vom Besitz.

Aber auch die Abgabe dürfe hier nicht zutreffen, da man dafür einerseits selber in freier Verfügungsgewalt sein müsste(was ich beim Kreisenlassen eines fremden Joints bezweifeln würde) und andererseis der Empfänger eine solche Verfüungsgewalt erzielen muss(er darf aber nicht frei verfügen, sondern muss ihn auch weitergeben).
Und auch für das sonstige Sichverschaffen bedarf es eine freie Verfügungsgewalt und die ist aben der springende Punkt bei der Raucherrunde.
(MüKo RN 683 f. u. 843)
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ansicht.

Es gibt Staatsanwälte, die eine andere Sicht haben und auch Richter die dem Folgen.


Der straffreie Joint ist vielmehr eine These aus den Hörsaälen einer Uni, als dass es ihn tatsächlich gäbe.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hätten Sie denn ein Beispiel aus der Praxis?
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Hätten Sie denn ein Beispiel aus der Praxis?



Leider nicht.


Haben sie eins (egal für welche Ansicht) ?
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