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Baris52 Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.01.2009 Beiträge: 11 Wohnort: München
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Verfasst am: 31.01.09, 23:56 Titel: Gibt es eine Lizens zum Konsumieren & Besitz von Cannab |
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Hey, Guten Abend
Und meine Frage wäre gibt es eine Lizens für das Besitzen & Konsumieren von Cannabis die man erwerben kann aber Rechtlich auch Akzeptabel ist ?
Gibt es dafür Vorrausetzungen außer jetzt den Handel sonstige Weitergabe an einen zweiten usw. ???
Danke im vorraus |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.02.09, 00:01 Titel: |
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Der Wirkstoff THC kommt in der Medizin gelegentlich zur Anwendung
Es kann vom Arzt wie andere Betäubungsmittel auch verschrieben werden.
Dann ist man berechtigt, dieses Medikament in der Apotheke zu bekommen und eben auch zu besitzen und zu konsumieren.
Eine "Lizenz zum Kiffen" ohne medizinische Indikation gibt es allerdings nicht.
Ebenso ist man mit Rezept natürlich auch nicht berechtigt, einfach so am Bahnhof einkaufen zu gehen oder zum Eigenbedarf den Stoff anzubauen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 01.02.09, 00:14, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Baris52 Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.01.2009 Beiträge: 11 Wohnort: München
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Verfasst am: 01.02.09, 00:08 Titel: |
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Naja,..
Gibt es denn nicht Rechtliche Lücken um Legal zu Konsumieren....
Einerseits ist es ja egal da ich selber nur in geringen mengen also mit 1-2 Gramm für den eigenbedarf rumlaufe oder könnte ! Aber trozdem ist es oftmals die Angst vor unseren Lieben Cops...und in München erst recht |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.02.09, 00:12 Titel: |
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Formaljuristisch ist der Konsum nicht verboten.
Nur eben der Besitz, Erwerb, Handel, etc...
Aber nein, eine solch einfach Lücke gibt es nicht.
Wäre ja noch schöner, wenn man das Gesetz einfach so umgehen könnte. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Baris52 Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.01.2009 Beiträge: 11 Wohnort: München
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Verfasst am: 01.02.09, 00:16 Titel: |
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Also wie gewohnt bleibt die Action mit der Polizei !
Naja da kann man nur auf eine fallen gelassene Klage hoffen...
Vielen Dank nochmal |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.02.09, 00:18 Titel: |
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Nunja, man könnte ja auch das gesetzwidrige Handeln überdenken. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Baris52 Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.01.2009 Beiträge: 11 Wohnort: München
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Verfasst am: 01.02.09, 00:20 Titel: |
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Dafür ist es einfach zu angenehm um es mal ehrlich sagen zu dürfen...
jeder für sich,...
also wenn man glück hat und einen "Joint" an einem Zaun stecken sieht
darf ich den anzüden und ihn rauchen ohne ihn anzufassen ? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.02.09, 00:23 Titel: |
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Dieses Auffinden und Benutzen könnte schon ein in Besitz nehmen sein und es strafbar machen.
(Aber dazu müssen sich die studierten Juristen hier äußern.)
Als klassisches Beispiel für Nichtbesitz hört man gelegentlich den auf der Party kreisenden Joint, der einem nicht gehört und an dem man nur zieht, um ihn danach weiterzugeben. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Baris52 Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.01.2009 Beiträge: 11 Wohnort: München
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Verfasst am: 01.02.09, 00:24 Titel: |
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hmm... also ne Türkische Runde bin selber einer !
Oke.. Danke noch mal |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 01.02.09, 09:26 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | ..
Als klassisches Beispiel für Nichtbesitz hört man gelegentlich den auf der Party kreisenden Joint, der einem nicht gehört und an dem man nur zieht, um ihn danach weiterzugeben. |
Zitat: | § 29 BtMG Straftaten
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft... |
Zitat: | Einerseits ist es ja egal da ich selber nur in geringen mengen also mit 1-2 Gramm für den eigenbedarf rumlaufe |
Zitat: | § 31a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch .... |
Es kann also auch sehr wohl zum Verfahren kommen.... und ein Strafverfahren kann einem die berufliche und sonstige Zukunft verbauen.
Ich empfehle eine Drogen-Therapie! _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.02.09, 11:14 Titel: |
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Wächter hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | § 29 BtMG Straftaten
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft... |
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Ich sprach ja erstmal nur vom Besitz.
Aber auch die Abgabe dürfe hier nicht zutreffen, da man dafür einerseits selber in freier Verfügungsgewalt sein müsste(was ich beim Kreisenlassen eines fremden Joints bezweifeln würde) und andererseis der Empfänger eine solche Verfüungsgewalt erzielen muss(er darf aber nicht frei verfügen, sondern muss ihn auch weitergeben).
Und auch für das sonstige Sichverschaffen bedarf es eine freie Verfügungsgewalt und die ist aben der springende Punkt bei der Raucherrunde.
(MüKo RN 683 f. u. 843) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 01.02.09, 12:43 Titel: |
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Eine Ansicht.
Es gibt Staatsanwälte, die eine andere Sicht haben und auch Richter die dem Folgen.
Der straffreie Joint ist vielmehr eine These aus den Hörsaälen einer Uni, als dass es ihn tatsächlich gäbe. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.02.09, 12:50 Titel: |
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Hätten Sie denn ein Beispiel aus der Praxis? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 01.02.09, 12:59 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Hätten Sie denn ein Beispiel aus der Praxis? |
Leider nicht.
Haben sie eins (egal für welche Ansicht) ? _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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