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Autounfall mit einem Dienstwagen

 
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DannyK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:05    Titel: Autounfall mit einem Dienstwagen Antworten mit Zitat

Einen wunderschönen guten Tag,

folgender fiktiver Fall.

Autofahrer A fährt durch einen winterlichen Ort. Die Straße ist nicht offensichtlich vereist. Vor ihm rennen Kinder ohne zu schauen über die Straße. Fahrer A bremst. Hinter ihm fuhr ein Fahreug (Fahrer B) mit gutem Sicherheitsabstand und bremst ebenso, beginnt aber zu rutscen und rutscht Fahrer A hinten drauf. Beide tauschen die Adressen aus und einigen sich darauf, sich am nächsten Tag zu treffen und dann alles weitere abzuklären, da zunächst kein Schaden sichtbar war. Fahrer B ist sogar Auzubi als Mechatroniker und schaut unter das Fahrzeug.
Fahrer A fährt zu seinem Autohaus des Vertrauens, wo ein Spengler das Auto untersucht und einen Blechschaden ausschließt. Lediglich die Stoßstange hat 4 Kratzer und ne kleine, kaum sichtbare Delle. Die Werkstatt macht einen Kostenvoranschlag für die Versicherung.

Beim Treffen von Fahrer A und B, erfährt Fahrer A, dass der Fahrer B auf Dienstfahrt für seinen Betrieb C war. Der Chef möchte nicht über die Versicherung gehen, um nicht in der SF Klasse zu steigen.
Fahrer B erwähnt nebenbei auch, dass sein Chef ihm mitgeteilt hat, dass er gar nicht versichert sei, weil er 18 ist und die Versicherung unter 25 Jährige ausschließt.
Ebenso soll der Fahrer B den Schaden an beiden Autos, festgesetzt mit ca. 1000€ begleichen.

Ich wäre der Meinung, dass hier der Chef a)zahlen muß und b) angezeigt gehört, weil er Fahrer B ohne Versicherung fahren lässt und es ihm erst nach einem Unfall erzählt.

Wie ist da ihre Meinung und wie die Rechtslage?

MfG

Danny Kasche
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dass hier der Chef a)zahlen muß und


Das Auto ist sehr wohl versichert !

Zahlen muss die Versicherung und nicht der Chef oder Fahrer.
Fraglich wäre, ob der Chef den Fahrer in Regress nehmen kann - wohl eher nicht.

Der Schaden am hinteren Auto wird nur von einer Vollkasko gezahlt. Aber auch nicht vom Fahrer.

Zitat:
b) angezeigt gehört,


Weswegen ?
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DannyK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das Auto wirklich versichert, wenn im Versicherungsschein steht "Kein Fahrer unter 25" und der Fahrer aber 18 ist?
Ich denke doch, dass die Versicherung da etwas ungehalten reagieren würde.
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

DannyK hat folgendes geschrieben::
Ist das Auto wirklich versichert, wenn im Versicherungsschein steht "Kein Fahrer unter 25" und der Fahrer aber 18 ist?
.


JA !
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DannyK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und wieso gibts es dann die Klausel? Scheint mir nicht sonderlich sinnvoll? Kannst du mir kurz sagen, wo das festgelegt ist?
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

DannyK hat folgendes geschrieben::
Und wieso gibts es dann die Klausel? Scheint mir nicht sonderlich sinnvoll?


Na der Sinn liegt wie fast allem beim Geld!

Junge Fahrer bauen Unfall. Ältere fahren vernünftiger. Also macht die Versicherung das billiger, wenn nur "alte" fahren.
Ähnliches für Garagen, keine Frauen oder was auch immer.

Wird nun dagegen verstoßen, handelt der Versicherungsnehmer vertragswidrig. Da kann eine Strafgebühr der Versicherung (Vertragsstrafe) kommen oder der Rauswurf. Trotzdem ist das Auto im Außenverhältnis versichert.
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DannyK
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Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort diesbezüglich.

Dass der Fahrer in Regress genommen werden kann, hattest du ja schon eher verneint. Insofern auch danke dafür.

Wenn man weiterspinnen würde und sagen, der Fahrer B bekommt weiterhin Aufträge vom Chef, das Auto zu fahren, sollte er doch verweigern.
Wenn aber Fahrer A davon Kenntnis hat, sollte er dies der Polizei melden, oder ist das nicht notwendig?

Nochmals Danke Smilie
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Nein. Das ist nichts für die Polizei. Die Fahrzeuge oder das Fahrzeug sind immer haftpflichtversichert. Nur liegen hier ggf. dann Obliegenheitsverletzungen vor, die Regreßpflichtig sein können.
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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