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Verfasst am: 01.02.09, 15:05 Titel: Autounfall mit einem Dienstwagen
Einen wunderschönen guten Tag,
folgender fiktiver Fall.
Autofahrer A fährt durch einen winterlichen Ort. Die Straße ist nicht offensichtlich vereist. Vor ihm rennen Kinder ohne zu schauen über die Straße. Fahrer A bremst. Hinter ihm fuhr ein Fahreug (Fahrer B) mit gutem Sicherheitsabstand und bremst ebenso, beginnt aber zu rutscen und rutscht Fahrer A hinten drauf. Beide tauschen die Adressen aus und einigen sich darauf, sich am nächsten Tag zu treffen und dann alles weitere abzuklären, da zunächst kein Schaden sichtbar war. Fahrer B ist sogar Auzubi als Mechatroniker und schaut unter das Fahrzeug.
Fahrer A fährt zu seinem Autohaus des Vertrauens, wo ein Spengler das Auto untersucht und einen Blechschaden ausschließt. Lediglich die Stoßstange hat 4 Kratzer und ne kleine, kaum sichtbare Delle. Die Werkstatt macht einen Kostenvoranschlag für die Versicherung.
Beim Treffen von Fahrer A und B, erfährt Fahrer A, dass der Fahrer B auf Dienstfahrt für seinen Betrieb C war. Der Chef möchte nicht über die Versicherung gehen, um nicht in der SF Klasse zu steigen.
Fahrer B erwähnt nebenbei auch, dass sein Chef ihm mitgeteilt hat, dass er gar nicht versichert sei, weil er 18 ist und die Versicherung unter 25 Jährige ausschließt.
Ebenso soll der Fahrer B den Schaden an beiden Autos, festgesetzt mit ca. 1000€ begleichen.
Ich wäre der Meinung, dass hier der Chef a)zahlen muß und b) angezeigt gehört, weil er Fahrer B ohne Versicherung fahren lässt und es ihm erst nach einem Unfall erzählt.
Ist das Auto wirklich versichert, wenn im Versicherungsschein steht "Kein Fahrer unter 25" und der Fahrer aber 18 ist?
Ich denke doch, dass die Versicherung da etwas ungehalten reagieren würde.
Und wieso gibts es dann die Klausel? Scheint mir nicht sonderlich sinnvoll?
Na der Sinn liegt wie fast allem beim Geld!
Junge Fahrer bauen Unfall. Ältere fahren vernünftiger. Also macht die Versicherung das billiger, wenn nur "alte" fahren.
Ähnliches für Garagen, keine Frauen oder was auch immer.
Wird nun dagegen verstoßen, handelt der Versicherungsnehmer vertragswidrig. Da kann eine Strafgebühr der Versicherung (Vertragsstrafe) kommen oder der Rauswurf. Trotzdem ist das Auto im Außenverhältnis versichert. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Dass der Fahrer in Regress genommen werden kann, hattest du ja schon eher verneint. Insofern auch danke dafür.
Wenn man weiterspinnen würde und sagen, der Fahrer B bekommt weiterhin Aufträge vom Chef, das Auto zu fahren, sollte er doch verweigern.
Wenn aber Fahrer A davon Kenntnis hat, sollte er dies der Polizei melden, oder ist das nicht notwendig?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 01.02.09, 19:19 Titel:
Hallo.
Nein. Das ist nichts für die Polizei. Die Fahrzeuge oder das Fahrzeug sind immer haftpflichtversichert. Nur liegen hier ggf. dann Obliegenheitsverletzungen vor, die Regreßpflichtig sein können. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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