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Verfasst am: 01.02.09, 11:43 Titel: Anfangsvermögen und Schenkung
1976: Er erbt im Februar 300.000 DM. Im April schenkt Er an Sie 40.000 DM. Sie zahlt das Geld auf ein Sparbuch ein, zu dem nur Sie Zugang hat. Im Mai 1976 findet die Hochzeit statt.
2007 kommt es zur Trennung. Er möchte sein mitgebrachtes Anfangsvemögen priviligiert aus dem Zugewinn abtrennen.
Nun fordert er die 300.000 DM indiziert zurück. Sie sagt, dass er 40.000 DM an Sie geschenkt hat und dies somit Ihr Anfangsvermögen war und seines somit nur noch 260.000 DM
Seine Rechnung: 300.000 DM Anfangsvermögen von ihm,
Ihre Rechnung: 260.000 DM hat Er mit gebracht und Sie hat 40.000 DM mitgebracht.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 01.02.09, 12:16 Titel:
Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten zu dem Zeitpunkt gehört hat, an dem die Ehe geschlossen worden ist, wenn die Eheleute von Beginn ihrer Ehe an im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wenn ein Ehegatte dem anderen vor Eingehen der Ehe eine Schenkung gemacht hat, gehört der Wert der Schenkung nicht zum Anfangsvermögen des Schenkers, sondern zum Anfangsvermögen des beschenkten Ehegatten.
300 TDM vor der Ehe geerbt. Davon 40 TDM vor Eheschließung an die zukünftige Frau verschenkt.
Franz hat es ja schon treffend erklärt. Das Anfangsvermögen des Mannes beträgt zum Stichtag 8Zeitpunkt der Eheschließung) 260 TDM und das Anfangsvermögen der Frau 40 TDM.
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