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Schaden aufgrd. Angabe falscher BLZ aber richtigem Banknamen

 
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Bornheim
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:45    Titel: Schaden aufgrd. Angabe falscher BLZ aber richtigem Banknamen Antworten mit Zitat

Liebe Foren-Teilnehmer,

wir haben unserer Bank einen Zahlungsauftrag schriftlich (per Fax und Post, nicht online)erteilt. Leider war dabei zwar der richtige Bankname angegeben, aber die BLZ war falsch. Die angegebene BLZ bezog sich auf eine Sparkasse, welche nicht mehr exisitert, da das Haus mittlerweile fusioniert hat. Wie bereits ausgeführt, war die Bezeichnung der Bank aber richtig auf dem Auftrag angegeben.

Bei der Ausführung der Zahlung durch unsere Bank wurde das Geld nun an die angegebene BLZ, sprich das nicht mehr existierende Kreditinstitut, angewiesen. Da die Abwicklung einer USD Zahlung anscheinend über mehrere Transaktionsbanken abgewickelt wird, wurde das Geld zunächst an eine solche Zwischenbank weitergesendet. Diese konnte mit dem Empfängerinstitut nichts anfangen. Leider blieb nun das Geld über mehrere Wochen durch unsere Bank unauffindbar und so ist aufgrund der USD-Entwicklung ein Schaden von 500 Euro entstanden.

Unsere Bank weigert sich nun den Schaden zu erstatten, mit der Begründung, dass wir eine falsche Bankleitzahl angegeben hätten. Wir denken aber, dass man bei der Bank hätte bemerken müssen, dass BLZ und Bankname abweichen.

Wie ist die Rechtslage? Gibt es hierzu bereits Urteile?

Vorab besten Dank
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Sie wollen der Bank höhere Sorgfaltspflichten aufbinden als sich selbst? Gewagt.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mir gibt zu denken, dass der Bankcomputer da mitgespielt hat. I. d. R. liest die Software die Daten auf dem Überweisungsträger und wenn etwas nicht zusammen passt, wird dieser Überweisungsträger regelmäßig ausgeworfen und muss per Hand bearbeitet werden. Deshalb steht z. B. drauf "nicht knicken", weil die Software das sonst nicht lesen kann.
Allerdings stimme ich Herrn Metzing zu; hier hat der Kunde wohl in aller erster Linie seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dafür soll er das Ding ja ausfüllen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, die heutigen Überweisungsautomaten arbeiten nur noch per BLZ. Bei manchen Instituten fehlt mittlerweile das Feld des Banknamens vollständig.
_________________
Geist ist Geil!
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topspin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, die heutigen Überweisungsautomaten arbeiten nur noch per BLZ. Bei manchen Instituten fehlt mittlerweile das Feld des Banknamens vollständig.


Ich kenne es von meiner Software zum Lastschriften einziehen, da wird zwar auch der Banknamen angegeben allerdings wird der aus der Bankleitzahl ermittelt. Umgekehrt funktioniert es aber nicht.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sprechen hier von einem Überweisungsvertrag im Sinne des § 676a BGB:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__676a.html

Voraussetzung für die erfolgreiche Überweisung ist, dass der Kunde der Bank vollständige, eindeutige und richtige Daten bezüglich Empfänger, Betrag und Empfängerbank zur Verfügung stellt. Normalerweise haftet die Absendebank verschuldensunabhängig für den fristgerechten Eingang des Geldes. BGB § 676b (3) schliesst diesen Anspruch jedoch für den Fall aus, dass " der Überweisende dem überweisenden Kreditinstitut eine fehlerhafte oder unvollständige Weisung erteilt hat".

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__676b.html

Dennoch könnte es eine verschuldensabhängige Haftung der Bank geben. Die Bank schuldet als vertragliche Nebenpflicht eine Bearbeitung des Überweisungsauftrags mit banküblicher Sorgfalt. Um herauszufinden, was bankenüblich ist, hilft ein Blick in das "Abkommen zum Überweisungsverkehr". Dieser Vertrag bindet zwar direkt nur die Banken untereinander. Es ist aber davon auszugehen, dass die Banken bankenüblich nach diesem Vertrag verfahren.

http://www.bankenverband.de/pic/artikelpic/102003/Ueberweisungsverkehrabkommen.pdf

Hier sind die Pflichten aus Nummer 2 wesentlich:
"(1) Für den EZÜ sind folgende Daten vollständig zu erfassen:
- Bankleitzahl des Kreditinstitutes des Begünstigten"

und
"(2) Das überweisende Kreditinstitut hat im EZÜ die richtige und vollständige Erfassung der unter Absatz (1) aufgeführten Daten durch geeignete Kontrollen sicherzustellen"

Was wäre denn nun eine geeignete Kontrolle der Korrektheit der BLZ? Da es sich um Massengeschäft handelt, ist es sicher nicht angemessen, jede einzele Überweisung manuell auf Übereinstimmung zwischen Bankbezeichnung und BLZ zu prüfen. Automatisiert prüfen geht nicht, da der Name der Bank ein Freitextfeld ist.

Was die Bank machen kann (und typischerweise auch macht) ist die Prüfung, ob es sich um eine gültige von der Bundesbank vergebene BLZ handelt. Diese sind veröffentlicht und stehen der Bank zur Verfügung.

http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_bankleitzahlen_suche.php

Wenn die Bank nun also eine nicht existierende BLZ übernimmt, würde ich einen Verstoß gegen Nebenpflichten des Überweisungsvertrages sehen, der grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. (BGB § 280)

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__280.html

Allerdings hat auch der Kunde gravierend gegen seine Pflicht aus dem Überweisungsvertrag (nämlich eindeutige Angaben zu machen) verstoßen. Damit greift BGB § 254:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__254.html

Es ist also zu fragen, wer in welchem Umfang zum Schden beigetragen hat. Und da sind wir beim Posting von Metzing: Offenkundig liegt die weitaus überwiegende Schuld beim Kunden. Einen Schadensersatzanspruch des Kunden würde ich nicht erkennen.
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WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

FULL ACK.

Die technische Umsetzung sieht idR so aus, dass die Firmen, die die Belege verarbeiten (einscannen) sich an Kontonummer und BLZ orientieren, die Bankbezeichung wird - sofern die BLZ korrekt ist - nicht beachtet.
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
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