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Urheberrecht allgemein (Wiederverwertung usw.)

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 15:24    Titel: Urheberrecht allgemein (Wiederverwertung usw.) Antworten mit Zitat

Hallo,

hab mal wieder ein paar Fragen zum Urheberrecht allgemein:

1) Sehe ich das richtig, dass man "jegliche" Werke (Bücher, Fotos, Musik, ...) nach Ablauf des deutschen Urheberrechts (also 70 Jahre nach Tod des Künstlers) frei verwenden darf?

2) Das gleiche Prinzip für USA-Werke allerdings 90 Jahre nach Veröffentlichung, richtig?

3) Daraus kann man also auch neue Werke erschaffen kann OHNE den eigentlichen Urheber nennen zu müssen?

4) Ich meine jetzt nicht Bücher nachdrucken und unter eigenen Namen rausbringen aber z.B. fiktiv ein Plattencover mit einem Foto/Gemälde von 1850 zu bedrucken.

5) Kann irgendein Verlag noch die "Rechte" an sowas halten? Wenn dann doch nur Rechte für selber (neuerstellte) Werke vom Original oder?

6) Wie kann man gegen Urheberrechtsverletzungen dann vorgehen? Beispiel wie oben das Plattencover - dies könnte ja einfach kopiert werden mit dem Hinweis "ist doch eh nur geklaut von 1850 und sie haben keine Rechte an dem Motiv!".

Danke,
Jonas
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die meisten Fragen werden im Original beantwortet, hier also in http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

1) Frei benutzen darf man ein Werk also schon früher: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

4) Wer "Plattencover mit einem Foto/Gemälde von 1850" bedruckt, wird von beidem nicht mehr viel sehen danach. Oder geht es hier um das "Weiße Album" der Beatles?

6) Wer aus dem Werk eines Anderen ein neues schafft, erlangt ein eigenes, neues Recht.

Vorgehen kann er gegen Rechtsverletzungen mittels Briefpost, Anwalt, Gericht, -svollzieher usw.

Gruß aus Berlin, Gerd
________
"Matilda, Matilda, Matilda,
she take me money and run Venezuela."
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
1) Frei benutzen darf man ein Werk also schon früher: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html


Dazu muss sich das neue Werk doch aber wesentlich vom "Original" unterscheiden oder nicht? Der Text liest sich ja so, als ob man jegliche T-Shirt-Motive z.B. geringfügig abändern und dann als "eigene" verkaufen könnte. Dann würde es ja kaum noch Plagiate geben...

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Vorgehen kann er gegen Rechtsverletzungen mittels Briefpost, Anwalt, Gericht, -svollzieher usw.


Okay ich nehme nochmal das fiktive aber schöne Beispiel mit dem Plattencover:

Auf diesem ist nun z.B. der Name der Band und eben ein Gemälde von 1850 zu sehen. Das Motiv des Gemäldes ist freistehend, man kann es also einfach rauskopieren. Der Layouter hat Geld investiert und ist im Besitz des Gemäldes bzw. eines Nachdruckes davon.

Kann man nun wirklich gegen potentielle "Klauer" vorgehen wenn diese aber bestimmt auch wissen, dass das verwendete Motiv eigentlich "frei" ist? Und sich ev. auf die oben genannten "freie Verwendung" berufen?
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man nun wirklich gegen potentielle "Klauer" vorgehen wenn diese aber bestimmt auch wissen, dass das verwendete Motiv eigentlich "frei" ist?

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Manchmal hat der Volksmund da Recht.

Ob ein Gericht eine Urheberrechtsverletzung da erkennt, wo ich eine erkenne oder der Urheber oder der Verletzer, das kann aus der Ferne keiner der drei garantieren.

Gruß aus Berlin, Gerd
-------
"Gotta get down to the Cumberland Mine.
That's where I mainly spend my time.
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The Grateful Dead, Cumberland Blues
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