Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 01.02.09, 17:48 Titel: Geschädigter rührt sich nach Unfall nicht |
|
|
A rammt auf einem Parkplatz ein Kfz leicht, ein Schaden ist erkennbar, wenn auch nur bei genauem Hinsehen. Zeugen gibt es nicht. A wartet geraume Zeit am Unfallort, ob der Fahrer des Kfz erscheint - tut er nicht, auch nicht nach längerem Warten. Da nicht sicher ist, ob der Fahrer überhaupt noch mal auftaucht, ruft A bei der Polizei an, um den Unfall zu melden. Polizei sagt zu, eine Streife zu schicken. Als diese auch nicht auftaucht, ruft A erneut bei der Polizei an. Daraufhin wird ihm gesagt, daß mit der Streife nicht mehr zu rechnen ist, A solle nach Hause fahren. Er hinterläßt Anschrift und Telefonnummer bei der freundlichen POM im Revier.
Angenommen, der Fahrer des Kfz meldet sich nicht und zeigt den Schaden nicht an.
Gibt es hier ein weiteres procedere? Muß A mit einem Bußgeldverfahren rechnen, obwohl die Polizei nicht am Unfallort war und die Angaben zu dem Vorfall nur telefonisch von A erhalten hat? Daß A den Unfall verursacht hat und am gegnerischen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, ist ohne Zweifel. _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
|
Ivanhoe Gast
|
Verfasst am: 01.02.09, 20:43 Titel: |
|
|
A ist seiner Pflicht nachgekommen. Er hat der Polizei den Unfall gemeldet. Wenn der Geschädigte sich nicht meldet, dann sollte es das für A gewesen sein. |
|
Nach oben |
|
|
Questor Gast
|
Verfasst am: 01.02.09, 21:22 Titel: |
|
|
Und wie soll A beweisen, dass er bei der Polizei angerufen hat? |
|
Nach oben |
|
|
Ivanhoe Gast
|
Verfasst am: 01.02.09, 21:40 Titel: |
|
|
Questor hat folgendes geschrieben:: | Und wie soll A beweisen, dass er bei der Polizei angerufen hat? |
Zitat: | Daraufhin wird ihm gesagt, daß mit der Streife nicht mehr zu rechnen ist, A solle nach Hause fahren. Er hinterläßt Anschrift und Telefonnummer bei der freundlichen POM im Revier. |
Wenn A clever war, hat er/sie den Namen der netten POMin notiert!
Ausserdem stellt sich die Frage nicht, solange sich der/die Geschädigte nicht meldet und auch keine Anzeige wegen unerlaubten entfernens vom Unfallort macht.
Namen und Anschrift hat A ja auch bei der Polizei hinterlassen. Es sollte also doch nicht allzu schwer nachvollziehbar sein. |
|
Nach oben |
|
|
Causten Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.01.2009 Beiträge: 30
|
Verfasst am: 01.02.09, 21:40 Titel: |
|
|
Will ja nichts unterstellen, aber das wird wohl die Ausrede sein. |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 01.02.09, 23:43 Titel: |
|
|
Causten hat folgendes geschrieben:: | Will ja nichts unterstellen | Warum tun Sie's dann? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 02.02.09, 09:31 Titel: |
|
|
Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: | Wenn A clever war, hat er/sie den Namen der netten POMin notiert! |
Klar ist A clever!
Mir ging es vorliegend gar nicht um die Unfallflucht, den Vorwurf schließe ich mal aus. M. E. hat A sich da ja korrekt verhalten. Mir ging es vielmehr um den Unfall an sich. Stellt andere Autos anfahren keine Owi dar?
Wir können es ja mal theoretisch machen: Wenn die Polizei ausschließlich (keine Zeugen, Geschädigter erstattet keine Anzeige) durch die Angaben des Schädigers von einer Owi / Straftat erfährt - wie würde sie hier weiter verfahren? _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
|
Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 02.02.09, 09:37 Titel: |
|
|
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | Stellt andere Autos anfahren keine Owi dar? |
Doch, das tut es. Und diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
|
|
Nach oben |
|
|
Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 02.02.09, 10:12 Titel: |
|
|
Jens L hat folgendes geschrieben:: | Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | Stellt andere Autos anfahren keine Owi dar? |
Doch, das tut es. Und diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. |
O.k., so war mir auch.
Aber wie funktioniert das nun konkret? Schließlich gibt es keine Zeugen, nicht mal die sonst üblichen PMs und POMs. _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
|
Ivanhoe Gast
|
Verfasst am: 02.02.09, 10:16 Titel: |
|
|
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: |
Aber wie funktioniert das nun konkret? Schließlich gibt es keine Zeugen, nicht mal die sonst üblichen PMs und POMs. |
Hat A nicht Name und Anschrift bei der Polizei hinterlassen?
Somit wäre die nette POMin Zeugin der Selbstbelastung!
Ich vermute mal so ins Blaue hinein, dass diese den Vorfall an die Bußgeldstelle weiterleiten! |
|
Nach oben |
|
|
Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 02.02.09, 10:19 Titel: |
|
|
A hat doch die Polizei angerufen und über die Ordnungswidrigkeit informiert. Das sollte wohl ausreichend sein.
In der Praxis ist es aber wohl meistens so, daß in Fällen, wo Fahrer keine Unfallflucht begehen sondern die Polizei rufen, diese im Rahmen ihres Ermessens von einer Verwarnung absieht. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
|
|
Nach oben |
|
|
Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 02.02.09, 10:35 Titel: |
|
|
Kann also so oder so ausgehen. Dann schau'n mer mal, was passiert.
Danke! _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
|
Eierhahn Gast
|
Verfasst am: 02.02.09, 11:36 Titel: |
|
|
A wird mit keinem Verwarngeldangebot rechnen müssen. Jens L hat absolut recht, bei Personen die sogenannte Parkrempler die sie verursacht haben selbst der Polizei melden, sehen die Polizisten in 99,9% aller Fälle von der Erhebung eines VG's ab.
Wenn die Person dann sogar noch selbstständig auf die Wache kommt, dürfte der Prozentsatz wesentlich höher liegen...
Ich kenne keinen Polizisten, der da ein VG nehmen würde. |
|
Nach oben |
|
|
|